Beiträge von Berny

    Hallo Community,
    Bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit häufigem Mieterwechsel. Mein Vermieter legt Kosten für die Räumung von verlassenen Wohnungen pauschal auf alle Mieter um. Ist das zulässig?


    Wie bereits gesagt, ist das unzulässig. Hast Du mal den VM darauf angesprochen?

    fynn-mia:

    "mittlerweile haben wir März und ich habe immer noch keine Rauchmelder in meiner Wohnung."
    - Sind sie in Deinem Bundesland zwingend vorgeschrieben?

    - Ende Januar hieß es, dass der Schornsteinfeger Anfang / Mitte Februar kommt und sie installiert,"
    - Hast Du mal den Schorni gefragt?

    "letzte Woche habe ich ihn erneut angesprochen und ich bekam zur Antwort, dass er sich mal darum kümmern muss."
    - Diese Art von Sprüche kenne ich aus einer bestimmten Gegend Westdeutschlands...:o

    "Kann ich einfach selbst Rauchmelder montieren"
    - Yes, you can. Ich empfehle folgende: http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_0_6?__mk_de_DE=%C5M%C5%B4%D5%D1&url=search-alias%3Daps&field-keywords=ei+650&sprefix=ei+650%2Caps%2C397

    "sie meinem Vermieter in Rechnung stellen oder von der Miete abziehen?"
    - Nein und nein.

    "gibt es eine andere Möglichkeit wie ich mich gegen das Hinhalten wehren kann?"
    - Tipp: Lass' es sein, lohnt sich (Püchologie..) nicht.

    fynn-mia:

    "Nun hat sich die Bodentreppe des Dachbodens verzogen und der Dachboden ließ sich nicht mehr schließen."
    - Warst Du der Verursacherß

    "Mein Vermieter hat einen Schreiner beauftragt, der die Treppe wieder richtete. Laut Aussage des Schreiners ist die Treppe wohl beim Hochbringen des Koffers aus cer Verankerung gesprungen."
    - Der Vermieter sagte mir, dass es meine Schuld ist, dass die Treppe aus der Verankerung gesprungen ist und ich auch die Kosten für die Reparatur zu tragen haben."
    - Wenn die Treppe solche Belastung nicht aushält, kann man wohl darüber streiten... Wie schwer sind denn Deine Person plus der Koffer?

    "Meine Frage nun, kann der Vermieter die Kosten dafür so einfach auf mich abwälzen?"
    - Erst, nachdem er Dich ergebnislos aufgefordert hat, sie instandzusetzen.

    "Fällt auch die Bodentreppe unter die Kleinreparaturklausel?"
    - Nein, eher Betätigungsmechanismen.

    "In meinem Mietvertrag steht, dass ich mich mit 90€ an Kleinreparaturen zu beteiligen habe."
    - Zu beteiligen glaube ich nicht, sondern eher Kleinreparaturen bis 90,00€. Kostet eine Reparatur 90,01€ oder mehr, hätte der VM sie zu tragen.

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
    Unser Vermieter hat uns ohne Vorankündigung unsere komplette Forderung überwiesen. Wie auch immer er zu dieser Einsicht kam, danke für euren Rat, zum Glück hat sich das Thema ohne Rechtsstreit lösen lassen. :)


    ... Vielleicht hat er sich im Vermieter-Forum Rat geholt...?:rolleyes:

    Hallo Gemeinde,
    ich bitte Euch um Eure Meinung zu einem Gewerberaum-MV, in dem es u.a. heisst:

    "Die Gesamtkosten der Miete betragen monatlich 500,00€ netto ohne Mehrwertsteuer.
    Es sind von dem Mieter - soweit in der Mietsache vorhanden, anteilig - als Betriebkosten zu tragen: Sämtliche Betriebs- und Nebenkosten - insbesondere, aber nicht ausschliesslich - alle Betriebskosten gemäss § 2 der Betriebskostenverordnung. Die Betriebskosten werden demgemäss im Sinne der Betriebskostenverordnung vom Vermieter abgerechnet. Der Vermieter ist berechtigt, künftige Vorauszahlungen aufgrund des Abrechnungsergebnisses neu festzusetzen."

    Sehe ich das so richtig?:
    Miete incl. MwSt 595€, hinzu kommen noch Betriebskosten in noch zu ermittelnder Höhe.
    Danke vorab.

    Danke für Eure Einschätzungen. Wie auch immer das ausgeht, ich habe im Moment den Eindruck, dass ich das richtige mache, die Sache einem Profi zu übergeben und nicht selbst irgendwas zu schreiben (damit habe ich nämlich schonmal ganz schlechte Erfahrungen gemacht). Den Anwalt kenne ich schon lange und vertraue ihm (wollte trotzdem erstmal das Forum befragen). Das "glasklar" habe ich ihm ein bisschen in den Mund gelegt. Ganz genau hat er gesagt, dass der vorgenomme Abzug in der jetzigen Form - und besonders nach bereits abgenommener Wohnung - auf keinen Fall rechtens ist (und er ist ein Fachanwalt für Mietrecht). Mit dieser Aussage bin ich erstmal zufrieden, lasse ihn machen und harre der Dinge.


    OK, dann will ich mir noch einmal verzeihen...:o

    Grigri:

    "Die Hausverwaltung hat sich nun telefonisch gemeldet und möchte die Schlüssel bei mir (in meiner neuen Wohnung) abholen. Die Schlüsselübergabe möchte ich mir vom Mitarbeiter der Hausverwaltung quittieren lassen."
    - Logisch. Und der MA sollte Dir unbedingt seine Vollmacht übergeben.

    "Ist die fristlose Kündigung nun mit der Schlüsselübergabe rechtswirksam?"
    - Kann ich leider nicht beantworten, denn die Fristlose war ja wohl schon früher...

    Logisch! Würde Dein Anwalt sagen, dass es unsicher wäre, würde er schlimmstenfalls kein Geld verdienen.
    Ich tippe mal stark darauf, dass der Anwalt der Gegenseite das selbe sagt.
    Es gibt drei Personengruppen, denen ich grundsätzlich nie glaube:
    1. Anwälte
    2. Politiker
    3. Makler


    Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

    Ich habe das jetzt meinem Anwalt übergeben, der sofort nach Schilderung der Sachlage meinte, dass nach der Übergabe und Abnahme der Wohnung keine Ansprüche mehr seitens des Vermieters bestünden. Er wird ein entsprechendes Schreiben verfassen.


    Richtig. Ein aufwändiger Prozess (mit unsicherem Ausgang) würde, wenn noch Gutachten dazukommen, garantiert vierstellig kosten.

    Ich hatte letztens einen ähnlichen Fall, bei dem ein Mieter seine komplette 120m² nur mit dem großen Wohnzimmerheizkörper beheizt hat.
    Er dachte er würde so Heizkosten sparen und musste letztendlich eine Nachzahlung von knapp 2.000 € leisten.


    Bei uns war es umgekehrt ähnlich: Die Gewerberaummieter hatten ein Regal einseitig auf einen zugedrehten HK-Thermostat gestützt und reklamierten, dass der HK nicht warm wurde... *gaga*

    ich persönlich gehe davon aus, daß es keinen Kündigungsgrund gibt.
    wenn
    1. kein verzug bei der miete kommt
    2. bei einer evtl. selbstauskunft nicht gelogen wurde


    Bei Letzterem bin ich mir nicht so ganz sicher. Hatte mal von einem HuG-Mitarbeiter das Gegenteil vernommen, deshalb würde mich Nachvollziehbares interessieren.

    Geht nun beim Vermieter als Drittschuldner eine Pfändung der Mietkaution ein, ist dies auch gleichzeitig ein Grund für den Vermieter, das Mietverhältnis zu kündigen?


    Meiner Meinung nach: nein. Du verstösst doch nicht gegen mietvertragliche Vereinbarungen, oder? Keine Mietrückstände? Die Nummer mit der Kautionspfändung ist alt, jedoch nach meinen Erfahrungen nur wenig effektiv.

    Ja, beides schriftlich


    Wenn Deine vereinbarte Gegenleistung in Punkto Zeit und Qualität nicht zu beanstanden ist, halte ich die abweichende Forderung bzw. Androhung des VM für gegenstandslos.

    "Andernfalls würde einen Rechtsanwalt einschalten und ich wäre schneller raus als mir lieb ist."
    - Ist dummes Zeugs.

    Hallo Dante456,

    "Eine damals ausgesprochene Kündigung seitens meines Vermieters wurde 2 Wochen später zurückgezogen.
    Wir verblieben bei einer Tilgung der Mietrückstände durch Ratenzahlung und Arbeiten im&am Haus die mit einem Betrag X vergütet werden und 1:1 von der Schuld abgezogen werden."
    - Beides schriftlich, nachweislich?

    Kaltmiete - 469€
    + VZ HK - 202,25€
    + VZ BK - 79,33€
    Insgesamt sind das 759,78€ zahle ich jeden Monat! Trotz des hohen Nebenkostenanteils in der Wohnungsmiete monatlich habe ich eine Nebenkostenabbrechnung für das Jahr 2013 eine Nebenkostenabbrechnung von 1250,29€! bekommen.
    Dies ist eine 110qm 4-köpfige Wohnung, ist das überhaupt der Realität entsprechend, ich werde das Gefühl nicht los dass ich verarscht werde.


    Soo einfach lässt sich das überhaupt nicht bewerten, da müsste man alle Unterlagen checken. Die genannten Werte erscheinen mir jedoch nicht sonderlich abwegig zu sein.

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