Immer wenn der Mann auftaucht ist sein erster Gang in die Waschküche und er knallt dann das geklappte Fenster zu.
Dann soll er sich doch nicht wundern, wenn die Bausubstanz darunter leidet... *pffft*
Immer wenn der Mann auftaucht ist sein erster Gang in die Waschküche und er knallt dann das geklappte Fenster zu.
Dann soll er sich doch nicht wundern, wenn die Bausubstanz darunter leidet... *pffft*
habe ein Schreiben vom Vermieter im Briefkasten gehabt. Da sich wohl die Kleinreparaturen häufen würden,
soll ein Hausmeister eingestellt und auf alle Parteien gemäß Umlageart verteilt werden.
Ist dies so rechtens? Gibt es hier eine Rechtsgrundlage auf die sich der Vermieter berufen kann?
Hallo Ray,
gibt es entsprechende Vereinbarungen in den Mietverträgen? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es wirtschaftlich ist, einen Reparateur auf Abruf einzustellen.
Hallo Tom,
meiner Vorrednerin schliesse ich mich an. Falls Ihr eine Kaution geleistet habt, kann der VM diese noch in angemessener Höhe wegen der noch ausstehenden BK-Abrechnung zurückbehalten. Bevor sich Eure Wege trennen, solltet Ihr eine Vereinbarung treffen, an wen sie zurückzuzahlen ist, und auch dies dem VM mitteilen.
Schlimm finde ich noch viel mehr, dass man den Mangel dem Vermieter aufzeigt, und stattdessen zur Antwort bekommt:
" Dann müssen sie mal die Fenster aufmachen"
" Im Sommer ist es halt warm"
" Ich bin nicht bereit irgendwas zu tun, auch keine Klimaanlage"
" Dann müssen sie sich eine andere Wohnung suchen"........
Was erwartest Du denn für Antworten...?
Hallo omabande,
ich weiss garnicht, was der ganze Quatsch soll. Weshalb habt Ihr nicht rechtzeitig mal einen Anwalt konsultiert?
"Es war ein Umzug unsererseits geplant. Kündigung sollte zum 31.05.2015 erfolgen um die Mietverhältnisse 2 Monate überlappen zu lassen um genügend Zeit für Umzug und Renovierung zu haben."
- Mit dieser Aussage kann ich nichts anfangen. Fakten interessieren: Wann wurde zu wann von Euch gekündigt?
"27. Februar 2015
Im Briefkasten finde ich morgens ein Schreiben, persönlich eingeworfen, nicht frankiert, mit dem Vermerk auf dem Briefumschlag dass der Brief unter Zeugen des Nachbarn eingeworfen wurde. Der Brief enthält eine fristlose Kündigung des Mietvertrages mit einer Frist bis 28. Februar 2015 das Haus zu räumen und zu renovieren. Als Grund wird angegeben die Vermieterin hätte nie eine Kaution ..."
- Ist kein Kündigungsgrund.
"28. Februar 2015
Der Samstag wird genutzt weiter zu räumen. Ca. 15 Uhr steht die Vermieterin vor der Türe und drängt auf Wohnungsübergabe. Ein paar Minuten danach trifft die von ihr gerufene Polizei ein. Sie beschuldigt mich dass die Sachen die sie in der Wohnung gelassen hatte (Gardinen, Bilder, Wanduhr etc.) von mir gestohlen worden und verkauft worden wurden. Im Besein der Polizei kann dies durch Zeigen der Kisten in dem sich die Dinge befinden widerlegt werden."
- Wissentlich falsche Anschuldigung ist ein Straftatbestnd.
"04. März 2015
Im Beisein meines Vaters wollen wir noch Sachen aus der Wohnung holen und alles für das Streichen der Wohnung vorbereiten. Wir fahren ca 100km zur "alten" Wohnung und müssen feststellen dass wir sie nicht mehr betreten können weil das Schloss ausgewechselt wurde.
Ich entscheide mich sofort anwaltlichen Beistand zu nehmen. Dieser rät mir die Tatsachen sofort polizeilich zu melden. Die Polizei nimmt also Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Unterschlagung auf."
- Richtig.
05. März bis 15. März 2015
Der Anwalt schreibt der Vermieterin und fordert sie auf uns den sofortigen Zugang zu unserer Wohnung zu gewähren, das Anwesen nicht mehr zu betreten und sich umgehend bei ihm zu melden. Dieses Schreiben wurde der Vermieterin per Einschreiben Rückschein nachweislich am 06. März zugestellt.
Am 12. März stellt mein Anwalt einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht. Laut tel Auskunft wurde diese auch am 13. März ausgestellt."
- OK.
"Heute, am 15.03.2015 befand sich 18:45 eine Nachricht auf meiner Mailbox. Es war meine Vermieterin mit der "Anweisung" dass ich morgen, den 16. März zw. 10:30 und 11:30 an der alten Wohnung zu sein habe um meine Sachen aus dem Haus zu entfernen."
- Das wirst Du sicherlich Deinem Anwalt sogleich mitteilen.
"Soviel zum Stand der momentanen Dinge. Ich bin gespannt ob ich noch dazu verpflichtet bin das Haus innen zu streichen und zu renovieren."
- Das entnimmst Du bitte Deinem Mietvertrag. Auch diesbzgl. wird Dir Dein Anwalt sicherlich weiterhelfen.
Ich habe keine Privathaftpflichtversicherung, wenn ich jetzt eine abschließe , könnte ich den Schaden durch die Versicherung abrechnen?
Nein, kannst Du nicht (mehr).
Und natürlich steht dem VM der vertragsgemässe/einwandfreie Zustand der Bodenfliesen zu (wenn sie bei Mietbeginn denn ebenso waren) logo. Und für Erbsenzähler: Von normalbenutzungsbedingten Gebrauchsspuren einmal abgesehen.
Alles klar, danke! Und wenn es dann günstiger ist, kann der Vermieter sich verweigern?
Dem VM steht nur ein vertragsgemässer/einwandfreier Zustand zu.
twinnys:
"muss ich quasi jede Wohnung annehmen? Was ist zumutbar? Ich bin Lehrerin, meine Kinder sind 15, wir benötigen eigentlich eine 5 Z-Wohnung, die es kaum gibt, während mein derzeitiger Vermieter alleine in diese 4 Zimmerwohnung von 135 qm einziehen möchte.
Habe ich da irgendeine Chance?"
- Wenn es hart auf hart kommt, wird der Amtsrichter abwägen und entscheiden.
Muss ich dazu Balkon fotografieren um den Schaden zu zeigen?
Ich würde es machen.
Kostet es was? Wenn ich nur Vorschläge hole?
Jein. Konkret: Ich würde mir schriftliche ANGEBOTE zur Behebung eines Schadens machen lassen, NICHT Kostenvoranschläge.
Erstere sind kostenlos, Letztere können mit 15% des voraussichtlichen Arbeitspreises berechnet werden.
Der Vermieter hat mit Per Email den Koszenvoranschlag geschickt , die Kosten für den Balkonschaden sind höher als die Kaution, also da ist nur ne Platte geplatzt , was soll ich tun?
Dir von anderen Unternehmern Kostenvoranschläge holen und vergleichen.
PS: Korrektur: Angebote, nicht Kostenvoranschläge.
Hallo Sagia,
weshalb soo ein Roman und solch ein Herumgehampele?
An Deiner Stelle würde ich dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken, kurz die Mängel beschreiben und seit wann sie ihm bereits bekannt sind, und ihn unter Hinweis auf § 535 BGB auffordern, sie zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden.
@sense
Mein Beitrag war nur als Richtlinie gedacht und ich meine schon, daß dies den TE von Nutzen sein könnte.
Dieser Meinung bin auch ich.
So wie ich das bisher im internet gefunden habe, dürfen die Modernisierungskosten der Heizung nur umgelegt werden wenn dies 3 Monate vor Baubeginn angekündigt wurde, mit vorraussichtlicher Mieterhöhung. Dies war nicht der Fall. Also brauche ich mir da keine sorgen machen?
Dann holt die VMn dies formell nach, und dann verschiebt sich das alles eben entsprechend zeitlich nach hinten.
[QUOTE=Brandi5689:
"zum Besuch, darf ich im Jahr nur 6 wochen Besuch haben oder auch mehrmals 6 wochen am stück?"
- Ich bin kein Richter, und jeder urteilt unterschiedlich. Versuche doch selbst mal, Urteile hierüber zu finden.
"Was Kostet so ein Heizungsumbau denn ca? Ich befürchte ja die Vermieterin wird mir dann diese 11 % Monatlich auf meine Miete aufschlagen? Kann Sie das denn überhaupt ohne das angekündigt zu haben? Und nur kurz zum verständnis : Heizungsumbau kostet 1000€ ( fiktiver Wert). 11% entsprechen dann 110€. 110€ :12 monate = 9,16€. Heißt sie kann mir die Miete um diese 9,16€ erhöhen?"
- Wenn ein Heizungsumbau eine Verbesserung des Energieverbrauchs wäre, könnten die Kosten nach rechtzeitiger Ankündigung der Aktion auf die Mieter anteilig umgelgt werden, wie Du es vorgerechnet hast.
Wenn du nicht mehr als den Anschein zu bieten hast, dann lass es!
Ich hätte da eine Racheistsüss"lösung"; leider bist Du nicht wert, dass ich sie Dir mitteile.
"Benny" schrieb: "So scheint es"
Wenn du nicht mehr als den Anschein zu bieten hast, dann lass es!
Wer ist "Benny"...?
Meiner Vorrednerin schliesse ich mich an. Besonders der Text: "Da Sie die Wohnung nicht allein benutzen..." ist Kokolores.
Hallo Maschuzu,
"Seit dem 01.07.2008 wohnen wir- (meine Mutter, meine Schwester und ich) in einer Wohnung, welche Sie von ihrem Cousin mit Holzdecken, Laminatböden und Tapeten übernommen hatte."
- Um das schon mal vorweg richtig zu stellen: Ihr, die Mieter, habt die Mietsache vom Vermieter übernommen.
"Sie hat damals noch das bereits gelegte Laminat und die Holzdecken, welche vom Vormieter in Eigenregie verlegt wurden bezahlt, da er sie sonst rausgerissen hätte."
- Sie sind also Euer Eigentum. Der VM kann verlangen, dass Ihr die Sachen mitnehmt und die Mietsache ohne Beschädigungen und besenrein zurückgebt.
"Meine Mutter kündigte zum 31.03 diesen Jahres und zieht nun in eine andere Wohnung."
- Und Du und Deine Schwester?
Über die Mietsachenmängel, welche Ihr wohl schon seit geraumer Zeit "akzeptiert", werde ich mich jetzt, gut zwei Wochen vor Mietende nicht äussern.
"Heute habe ich im Auftrag meiner Mutter mit unserem Vermieter telefonisch gesprochen und ihn gefragt wann der Übergabetermin der Wohnung ist, weil meine Mutter, die ohnehin nicht viel Geld hat ihre Kaution zurück haben will.
Er war erstaunlich gelassen und meinte nur das er am 01.04 oder 02.04 vorbeikommen will und alles protokollieren möchte,"
- Dann nehmt doch den Termin am 1. oder 2. 4. wahr. Ihr solltet aber Zeugen und Fotoapparat mitbringen und auf ein Übergabeprotokoll bestehen.
"Kann er z.B. den Laminatboden und die Holzdecken welche meine Mutter damals von ihrem Cousin so übernommen und bezahlt hat bemängeln?"
- Wurde bereits beantwortet.
"Soll ich den Schimmelbefall im Badezimmer und im Zimmer meiner Schwester überstreichen oder muss er das tun, weil er schon des öfteren darauf hingewiesen wurde das fachlich beseitigen zu lassen?"
- Ich werde Dir nicht sagen, was Ihr sollt. Ich würde den Schimmel mit Danchlorix beseitigen, die Stellen trocknen und überstreichen.
"Wäre ein Übergabetermin vor dem 01.04 nicht sinniger, weil wir eh schon eine neue Wohnung beziehen würden und deshalb hier auch alles leersteht?"
- Verstehe ich nicht - was hat das miteinander zu tun?
"Sollen wir selber auch bevor er etwas zu Protokoll gibt ein Protokoll machen?"
- Protokolle werden i.d.R. zweifach angefertigt und von beiden Parteien unterschrieben.
Brandi5689,
Verbrauchsberechnungen nach Personenbruchteilen sind sittenwidrig.
"Wasser wird im übrigen nicht pro Wohnung sondern als Hausverbrauch mit einer Wasseruhr berechnet"
- Bitte genauer, bspw.: Das Haus hat nur eine (Haupt-)Wasseruhr. Wie werden die Wasserkosten auf die Mieter umgelegt?
- Wie sind die Betriebskostenzahlungen (-umlagen) in Deinem Mietvertrag geregelt?
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