Beiträge von Berny

    Akitasw:

    "Hallo und Danke für die Aufnahme hier im Forum,"
    - ... denn Du bräuchtest dringend Aufklärung...:eek:

    "hat meine Tochter zusammen mit ihrer Freundin letztes Jahr im März eine Wohnung gemietet, beide stehen gleichermaßen im Mietvertrag."
    - ok.

    "Nun ist die Freundin im Januar ausgezogen,"
    - Sie kann auch ausziehen, was aber mietrrechtlich ohne Belang ist, denn sie bleibt vollumfänglich gesamtschuldnerisch in der Haftung für alles, was aus dem MV entstehen kann.

    "hat telefonisch beim Vermieter gekündigt"
    - Gilt nicht. Kündigungen bedürfen zwingend der Schriftform mit Originalunterschrift. Ausserdem kann sie ALLEINE ohnehin nicht kündigen.

    "der Vermieter wollte dann einen neuen Mietvertrag mit meiner Tochter als alleinige Mieterin machen. Dieses hat er aber bis heute nicht getan."
    - Geht nicht. Erst müsste der bisherige MV von beiden Mieterinnen gekündigt werden, oder zwischen allen Parteien (VM+beide M) müsste ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.

    "Nun hat meine Tochter gekündigt und zieht zum 1.5 aus ."
    - Ach diese Kündigung ist aus bereits beschriebenen Gründen unwirksam. Übrigens, Mietverhältnisse enden immer zum Monatsende.

    "In der Wohnung wurde eine Tür beschädigt , diese muss ausgetauscht werden bedeutet das ja beide die Hälfte Zahlen müssen weil ja aktuell noch beide im Mietvertrag stehen ( sind auch beide am Schaden beteiligt )"
    - Falsch. Wer zahlt, ist dem VM egal, da jeder der beiden M gesamtschuldnerisch haftet. Wie die M das im Innenverhältnis erledigen, ist dem VM egal.

    "wenn der Vermieter mit der Rechnung kommt , ist es dann das Recht meiner Tochter zu sagen Sie zahlt die Hälfte und die andere Hälfte muss der Vermieter sich bei ihrer Ex Freundin holen ?"
    - Nöö, der VM kann sich das holen, wo er etwas bekommt, egal bei wem.

    "Oder kann der den gesamten Betrag von meiner Tochter verlangen ?"
    - Yes.

    "Denn vermutlich wird meine Tochter dann von ihrer Ex keinen Cent sehen da sie zerstritten sind."
    - Tja...

    Der Mietvertrag hat 20 Seiten plus 2 Seiten Hausordnung, wobei die meisten ohne Einträge sind. Glaub es reicht die Seiten mit Eintragungen einzuscannen ?


    Das reicht. Wichtig sind die Passagen über die Betriebskosten.
    Ob da etwas auch für die Einkommensteuererklärung verwendbar ist, bezweifele ich.

    Sanny2711:

    "Bauliche Veränderungen aber doch nur, wenn auch welche vorgenommen wurden.
    Die Holzdecken waren bei Einzug 2003 bereits drin. Die Türen seinerzeit ebenfalls ausgebaut."
    - Kein Thema, wenn das alles von Dir zu beweisen ist.

    "Grundsätzlich soll ich jedoch jetzt aktuell eine Wohnungsabnahme mit dem Hausmeister des Verwalters vornehmen,"
    - Wenn der dazu legitimiert wurde, ok.

    "der jedoch über den Ursprungszustand der Wohnung nichts weiss."
    - Nicht Dein Problem.

    "Der Mietvertrag wurde 2003 mit einem damals privaten Vermieter geschlossen, der 2008 verkaufte und seither ist die 6. Verwaltergesellschaft damit betraut."
    - Toll... :(

    "Früher wurde weder Hausmeister, noch Gartenpflege oder Hausreinigung bzw. Winterdienst und Behältermanager in den Nebenkosten abgerechnet"
    - Wenn die Kosten jedoch umlegbar sind, i.O., denn es gibt diesbzgl. kein Gewohnheitsrecht.

    "und das Haus regelmäßig gewartet und Instandgehalten."
    Tja, die Zeiten haben sich nicht positiv geändert...

    "Ist der Hausmeister überhaupt berechtigt, die Wohnungsabnahme durchzuführen?"
    - s.o.

    Interessant sind die "Beispiele". Das Schreiben strotzt vor Rechtschreibfehlern.
    Ist die Rechnungsprüfung ähnlich professionell, wie die Rechtschreibung und Grammatik, wünsche ich eine gute Nacht!


    Du sagst es. Es ist immer wieder klar wie Klossbrühe, wenn im Erstposting eines neuen "Users" gleich auf irgendwelche "hilfsbereiten" Anbieter hingewiesen wird. Was soll's, sind allermeist Eintagsfliegen.:)

    Nikokiniko,

    die Höhe der Nachzahlungen steht eigentlich nicht zur Diskussion, sondern die Jahresbetriebskosten wären zu vergleichen.
    Diese betrugen 2011 969€, 2012 1263€, 2013 2018€, 2014 1315€.
    Auffällig ist also lediglich der Anstieg von 2011 auf 2012. Ihr hättet also bei Erhalt dieser Abrechnung bei der HV die Rechnungen, die der betriebskostenabrechnung zugrunde lagen, einsehen sollen.

    "... Mitte 2013 der Hausmeister zusätzlich für die Hausreinigung zuständig wurde. Absurderweise findet diese Hausreinigung nur mangelhaft und maximal ein Mal im Monat statt, auch nach mehrmaliger Beschwerde bei der Hausverwaltung, welche dies abstreitet."
    - Sind die HM-Kosten im MV als umlegbar angegeben?

    Die Abrechnungen entsprechen m.E. sowieso nicht den rechtlichen Anforderungen, weil:
    1. Gesamflächenangabe der Immobilie fehlt.
    2. Aufteilungsschlüssel fehlen.
    3. Heizkostenabrechnung fehlt.
    4. Sind alle aufgeführten Einzelposten auf den Mieter als umlegbar vertraglich vereinbart?

    sense:

    "Ich halte pauschal auch nix von diesen WG-Gemuschel, besonders dann, wenn das ganze Mietrecht auf den Kopf gestellt wird."
    - Du bestätigst das, was wir hier seit Jahren erleben bzw. "ertragen". Eigentlich finde ich WG dem Grunde nach ganz i.O. (preislich und von der Idde her), jedoch, was da oft mit zusammenhängt, ... :mad:

    "Aber Berny, ich halte mich dann völlig raus und lasse nicht meinen Emotionen freien Lauf. Den kleinen Watschen haste Dir redlich verdient. :)"
    - DANKE! :o

    "Ach ja, ehe ich's vergesse, Deine Auskunft zu der kurzen Kündigungsfrist ist nicht korrekt. Es geht da, wenn Du den § 549 BGB meinst, nicht um ein möbliertes Appartement, sondern um einen Raum innerhalb der Räumlichkeiten des Hauptmieters."
    - Japp, letzteres meinte ich auch...:)

    Hallo Carmen113,
    hier im Mietrechthilfe-Forum befassen wir uns vorwiegend mit Mietrecht...
    Tut mir leid, aber wenn ich schon WG höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an; und vor allem, wenn ich von solchen Mauscheleien lese.
    Wenn jemand ein möbliertes Appartement (unter-)gemietet hat, kann beiderseits bis zum 15.d.M. zum Monatsende gekündigt werden - heute also erst zum 30.04.2015.

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