Akitasw:
"Hallo und Danke für die Aufnahme hier im Forum,"
- ... denn Du bräuchtest dringend Aufklärung...:eek:
"hat meine Tochter zusammen mit ihrer Freundin letztes Jahr im März eine Wohnung gemietet, beide stehen gleichermaßen im Mietvertrag."
- ok.
"Nun ist die Freundin im Januar ausgezogen,"
- Sie kann auch ausziehen, was aber mietrrechtlich ohne Belang ist, denn sie bleibt vollumfänglich gesamtschuldnerisch in der Haftung für alles, was aus dem MV entstehen kann.
"hat telefonisch beim Vermieter gekündigt"
- Gilt nicht. Kündigungen bedürfen zwingend der Schriftform mit Originalunterschrift. Ausserdem kann sie ALLEINE ohnehin nicht kündigen.
"der Vermieter wollte dann einen neuen Mietvertrag mit meiner Tochter als alleinige Mieterin machen. Dieses hat er aber bis heute nicht getan."
- Geht nicht. Erst müsste der bisherige MV von beiden Mieterinnen gekündigt werden, oder zwischen allen Parteien (VM+beide M) müsste ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.
"Nun hat meine Tochter gekündigt und zieht zum 1.5 aus ."
- Ach diese Kündigung ist aus bereits beschriebenen Gründen unwirksam. Übrigens, Mietverhältnisse enden immer zum Monatsende.
"In der Wohnung wurde eine Tür beschädigt , diese muss ausgetauscht werden bedeutet das ja beide die Hälfte Zahlen müssen weil ja aktuell noch beide im Mietvertrag stehen ( sind auch beide am Schaden beteiligt )"
- Falsch. Wer zahlt, ist dem VM egal, da jeder der beiden M gesamtschuldnerisch haftet. Wie die M das im Innenverhältnis erledigen, ist dem VM egal.
"wenn der Vermieter mit der Rechnung kommt , ist es dann das Recht meiner Tochter zu sagen Sie zahlt die Hälfte und die andere Hälfte muss der Vermieter sich bei ihrer Ex Freundin holen ?"
- Nöö, der VM kann sich das holen, wo er etwas bekommt, egal bei wem.
"Oder kann der den gesamten Betrag von meiner Tochter verlangen ?"
- Yes.
"Denn vermutlich wird meine Tochter dann von ihrer Ex keinen Cent sehen da sie zerstritten sind."
- Tja...