Hallo bramasole, wenn der Sichtschutz bereits bei Mietbeginn zu Deinem von Dir mitgemieteten Balkon gehört: VM-Sache, siehe den § 535BGB.
Beiträge von Berny
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Neuester Stand: Meine RAnwältin meinte, das der Vermieter Schadensersatzpflichtig sei. Ich solle alle meine Ausgaben,
welche mit dem Umzug verbunden wären, schriftlich festhalten.
Umzugskosten, neue Möbel, Elektrogeräte ( die Küche war mit angemietet, deswegen benötige ich diese) Malerarbeiten, usw. Die Anwältin will dem Vermieter einen Vergleich vorschlagen. Wenn der nicht darauf eingeht,
dann geht´s vor Gericht. Sieht also gut aus ....:D
Wenn Du Dich bei Gericht auf einen Vergleich einlässt, lachen sich die Anwälte in's Fäustchen, denn dann wird's noch teuerer durch die "Vergleichsgebühr". Selbst einmal die Erfahrung gemacht...:eek: -
Vielen Dank Berny, für Deine Antwort. Die Miete wollte er nicht erhöhen, das hat er der Mieterin unter mir gesagt,obwohl er es hätte machen können.
LG Lalima
Bei Kodi bekommste Spachtelmasse in der Tube, und einen Spachtel wirste sicherlich auch haben. Etwas Dispersionsfarbe kostet auch nicht die Welt...
Und - überleg' mal - dreifach verglaste Fenster sind gaanz bestimmt nicht billig... und keineswegs Pflicht. -
Hallo Lalima,
(auch) ich halte das für eine Angelegenheit des VM. Bei mir (als Mieter) war das seinerzeit so, dass wir vorher schriftlich informiert wurden und unterschreiben (mussten...), dass wir restliche Beiputzarbeiten selbst machen würden. War auch kein Problem.
Der VM hat(te) durch die eigentlichen Arbeiten ja bereits selbst recht hohe Ausgaben gehabt - also würde ich (auch wenn Dein VM nicht so i.O. wie meiner zu sein scheint) die Restarbeiten selbst erledigen - und ihm gelegentlich mal mitteilen, dass ich die Arbeiten für ihn bereits selbst gemacht habe. Wenn Du Dich nämlich mit ihm unbedingt explizieren willst, wirst Du die erste sein, die auf seiner Mieterhöhungsliste steht...:o -
Ob es zu Mietbeginn [1997] ein Protokoll gab, weiß ich nicht. Zu meinem Mietbeginn [2010] gibt es ein kein Protokoll.
Welche beiden anderen Fragen meintest du noch?
Pardon, waren keine Fragen, sondern meine Meinungen.
War das Dein Mietbeginn oder Übernahme vom WG-Vormieter? Was besagt der Mietvertrag über das Datum? -
Offizieller Mietbeginn der Wohnung war lt. Mietvertrag 1997, ich bin allerdings erst 2010 dort eingezogen, was mittels Mietwerwechselbescheinigungen gehandhabt wurde.
Keine meiner drei Fragen wurden beantwortet. -
Ja ja, ich habe schon die Erläuterung angefordert
Dann wirst Du uns sicherlich zu gegebener Zeit unterrichten. -
Hallo timebandit,
Schönheitsreparaturen sollten nicht mit Renovierungen verwechselt werden.
Punkt 4 erster Absatz ist wegen Benachteiligung des Mieters ungültig.
Gibt es ein Protokoll vom Zustand der Mietsache bei Mietbeginn? -
Hallo Lalima,
hat der Vermieter Dich VOR den Arbeiten schriftlich darüber informiert, dass Du sogenannte Beiarbeiten selbst ausführen solltest? -
Bei einer Erhöhung von immerhin 22,22% würde ich mir die einzelnen Posten nachvollziehbar aufdröseln lassen.
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Dich würde ich nur zu gerne mal privat treffen und mir eine persönliche Beratung abholen,bei dem was du alles so weißt als Mieter.
Was ich als Mieter und Vermieter und vor allem als User hier weiss, ist, dass wir solche beratungsresistenten Zeitgenossen wie Dich gottseidank nur sehr selten hier haben.
Mach' man schön so verantwortungsvoll weiter wie bisher ... Volldampf voraus...:o -
Hallo Matthias,
"Ich hatte bis zum 31.06.2014 eine kleine Studentenwohnung mit 43m² gemietet."
- OK, also Nutzungszeit (=Mietzeit?) war 01.11.2013-30.06.2014."Der Vermieter hat bei meinem Auszug 100€ der Kaution einbehalten für die Nebenkosten abrechnung."
- Das ist soweit erst mal korrekt."Nun kam die Abrechnung und ich soll 70€ nachzahlen. Also insgesamt 170€ nachzahlung für die Heizung."
- Beträge sind relativ, es kommt auf die Gesamtbeträge an, nicht auf Voraus- und Nachzahlungen."Abrechnungszeitraum 1.11.2013 bis 31.10.2014 wobei Nutzung halt bis zum 31.06.2014 war. Jetzt ist aus der Heizungs ablesung nicht genau zu erkennen ob diese nach meinem Auszug abgelesen wurde. Ich glaube nicht. Ausserdem stand die Wohnung 3 Monate über den Sommer leer."
- Jetzt kommen wir dem Casus knacktus schon näher. War Mietvertragsende der 30.06.2014? Ich nehme jetzt mal an JA."An den Heizkörper waren solche alten Verdampfungs dinger angebracht."
- Die sind immernoch genehmigt - es sei denn, es sind Uralt-Teile. Sie haben ja auch eine "Kaltverdunstung", egal, ob der HK kalt oder warm ist. Ist Dir sicherlich bekannt."Da ich selber relativ wenig heize ... "
- JEDER Beschwerdeführer ist diesbzgl. erschrocken... "Ich habe ja fast garnicht geheizt...""Hab schon gelesen das der Vermieter zu einer zwischenablesung verpflichtet ist."
- Nein, ist er nicht."Ausserdem habe ich 47,01€ für eine Zwischenablesung auf der rechnung. Diese darf der Vermieter laut meinen Infos auch nicht auf den Mieter schieben."
- Nicht Infos zählen, sondern klare mietvertragliche Vereinbarungen. Steht's bei Dir drin?"Fakt ist das ich für 8 Monate bei einer 43m² Wohnung über 411€ Heizkosten habe....finde ich irgendwie happig oder nicht?"
- Naja... - Kommt ja auf diverse Parameter an...Anscheinend bzw. mglw. wurden Dir 12 Monate berechnet. Aber auch hier gibt es eine rechtlich wasserdichte Berechnungsweise, falls nicht zwischenabgelesen wurde, nämlich die Heizgradtagetabelle, welche den unterschiedlichen Jahreszeiten rechnung trägt: Gradtagzahl ? Wikipedia
Demnach fielen in Deiner Nutzungszeit von den 1000 HGT eines Kalenderjahres nur deren 863 HGT an, sodass Dir nur 411/1000*863€ = 355€ hätten berechnet werden dürfen. -
...da würden Sie das Zielobjekt alsbald zum Zielobjekt machen.
Falsch, eher zum Zielsubjekt...;) -
... und er mir nur das Angebot gemacht hatte, das nur über einen Mahnbescheid laufen zu lassen!
Hoppla - wie ist das zu verstehen? Wer ist "er"? -
Ich vermisse in der BKAbr. die Gesamtfläche des Objekts, den/die Aufteilungsschlüssel und die korrekte Heizkostenabrechnung (die oberen drei Zeilen plus die unten angegeben HKV-Zählerstände können das ja wohl nicht sein).
Wie man auf Jahreskosten von Grundsteuer i.H.v. 2,494394€(!) auf einen Mieteranteil von 37,05€ kommen kann, erschliesst sich mir auch nicht, same procedure darunter mit den Versicherungen.
Die Rechtmässigkeit der "Abrechnungsgebühr" zweifele ich auch an.
Ich würde der "BKAbr." insgesamt aus genannten Gründen widersprechen. -
Der Klügere gibt nach, Ihr beide seid gottseidank nicht das Niveau dieses Forums .. Danke vielmals für Eure qualifizierten Brechreizkommentare, mehr konnte man auch nicht erwarten ..
Selten soo gelacht... *gähn* -
das Forum spinnt. Buchstaben gehen verloren.
Abba nicht mehr als 3%... -
Und zum Schluß möchte ich Dich bitten, weitere unqualifizierte Kommentare hier zu meinem Eingangs-Statement zu unterlassen, sonst könnte ich mich gestalkt fühlen und das kann teuer werden ...
Selten soo gelacht... *gähn* -
Weiß jemand, was das genau heißt?
Putz findest Du bspw. hier: https://www.google.de/search?q=federboa+putz&hl=de&gbv=2&tbm=isch&oq=&gs_l= -
Lycaner85,
auf welche Rechtsvorschrift stützt Deine VMn denn ihre Forderung?
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