Beiträge von Berny

    Hallo bertine66,

    "Habe gerade eine saftige Betriebskostennachzahlung und Mieterhöhung bekommen. Die Nachzahlkung sollte innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden."
    - Ist nicht zulässig. Nachzahlungen oder Erstattungen haben binnen 4 Wochen (oder eines Monats?) nach Zugang der BK-Abr. zu geschehen.

    "Es gab in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten mit der Gastherme in unserer Wohnung. ..."
    - Ich hätte die Mängel dem VM angezeigt und zeitnahe endgültige Beseitigung eingefordert, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    "In den Betriebskosten werden nun plötzlich 5000 € jählich für Hausmeisterkosten aufgeführt. Ich habe aber nie einen Hausmeister gesehen."
    - Auf Verlangen des Mieters hat der VM die Hausmeisterkosten anhand von Arbeitsverträgen, Sozialabgaben, Kontoauszügen etc. genau nachzuweisen.

    "..., aber die zuständige Sachbearbeirterin war im Urlaub."
    - Ich erspare mir/Dir einen Kommentar dazu. (Chefs sind auch immer gerade in Besprechungen...).

    "Am Samstag fiel dann plötzlich die Therme wieder aus, keine Heizung, kein Warmwasser. Habe heute morgen per Fax Mitteilung an den Vermieter geschickt."
    - Ich hätte die Mängel dem VM angezeigt und zeitnahe endgültige Beseitigung eingefordert, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    "Wie sieht es aus, wenn die Betriebskostenabrechnung nur zur Hälfte bezahlt ist, kann der Vermieter die Reparatur der Therme verweigern/hinauszögern/aussitzen."
    - Hat nichts miteinander zu tun.

    WEnn ich den Defekt mitgeteilt habe und den Vermieter zur Instandsetzung aufgefordert habe, ist er doch in der Pflicht, oder?"
    - Yes, he is.

    "Wenn es wieder ausgesessen wird, kann ich dann Mietminderung geltend machen? Ist das bei dieser Sachlage sinnvoll?"
    - Wurde bereits 2x sinngemäss kommentiert.

    Engel0812:

    "Auf Grund von Schimmel sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen"
    - Mit dieser Aussage ist nichts anzufangen. Wann hattet Ihr zu wann gekündigt?

    "Wir sind trotz dem Schimmel nicht aus dem Vertrag rausgekommen."
    - Das glaube ich nicht.

    "Nun haben wir mit dem Vermieter vereinbart, dass wir einen Nachmieter suchen. In der Kündigungsbestätigung steht folgender Satz: "Sollten wir [Du meinst wohl Euch?] vorher, wie [nachweislich was?] besprochen, einen Nachmieter finden, endet der Mietvertrag dann zum vereinbarten Termi entsprechend früher."
    - Das halte ich für gewagt, denn der VM müsste ihn auch akzepzieren.

    "Wir haben nun einen Nachmieter gefunden, der sofort die Wohnung übernommen hätte (der auch vom Schimmel weiß und es selbst entfernen will) und der Vermieter hat ihn auf Grund seine AUSSEHENS, trotz hohem Einkommen und sozialer Unversehrtheit, abgelehnt."
    - Tja, siehe vorher.

    "Ist das rechtens?"
    - Das könnte ein Gericht entscheiden.

    "Ist es uns, auf Grund der Nachmieterklausel, möglich aus dem Mietvertrag auszutreten, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter die Wohnung hätte übernehmen können?"
    - Antwort wie vor.

    "Wir sind verzweifelt, ich hoffe auf zahlreiche Antworten"
    - Wie lange läuft denn noch Euer Mietvertrag? Siehe meine erste Frage.

    Hallo Kristina,
    die meisten Mängel waren wohl bereits bei der Besichtigung, spätestens beim Einzug, erkennbar. Euer Problem, wenn Ihr eine solche Bruchbude anmietet.

    "Gibt es aus rechtlicher Sicht irgendetwas, was wir unternehmen können?"
    - Ja, Ihr hättet schon längst mit gesetzlicher Frist kündigen können.

    "Mietminderung?"
    - Nein.

    "Evtl. Sonderkündigung?"
    - Nein.

    "An wen können wir uns wenden?"
    - An Euren Mietvertragspartner, an wen denn sonst?

    "Was hat die Vermieterin für Verpflichtungen, wenn sich die Situation nicht bessert?"
    - Dafür zu sorgen, dass der Zustand der Mietsache sich nicht verschlechtert, § 535 BGB.

    "Was würden/t Sie/Ihr in unserer Situation machen?"
    - Was Neues suchen. Wenn Euer Vermieter die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bis morgen bekommt, würde sie zum 31.07.2015 gelten.

    Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wie lange hat ein Vermieter Zeit, mir meine Nebenkostenabrechnung zukommen zulassen? am 16.6.2014 wurden meine Nebenkosten alle abgelesen. MFG Bombifraa


    Bis zu einem Jahr nach Beendigung des Betriebskostenabrechnungszeitraums dieser Immobilie.

    ... haben beim Übergabeprotokoll geschrieben, daß alle Ansprüche gegenseitig abgegolten sind.
    Die NK-Abrechnung 2014 wurde von ihm in 2015 an uns geschrieben. Gilt diese Abrechnung dann noch überhaupt für uns ?


    Latürnich gilt sie nicht für den Standortpfarrer, sondern Euch. Bloss, Ansprüche daraus sind nicht mehr auszugleichen, nach meinem Verständnis.

    mein Anliegen ist unsere Wohnung wir haben ein Badezimmer außerhalb der Wohnungen den wir nur durch den öffentlichen Flur 5 Stufen erreichen können davor befindet sich ein Raum den ich nicht umgehen kann da dies der direkte Weg zum Bad ist . ..." mein Vermieter hat diesen Raum zu unsere Wohnfläche berechnet ...darf er das ..:confused:


    Wenn Ihr den Mietvertrag so unterschrieben habt: Ja.

    sie hat Ihm ein Brief aufgesetzt mit einer Frist von 4 Wochen auszuziehen, ansonsten tut Sie eine Räumungsklage einleiten. Ist dies so rechtens und was könnte man da tun?


    Nichts, um es klar zu sagen. Beide sind gleichberechtigte und gleichverpflichtete Mieter, von denen jeder für sich den Mietvertrag garnicht kündigen kann. Sie haften auch gesamtschuldnerisch. Eine Räumungsklage kann nur der Vermieter einleiten, und zwar gegen beide Mieter gleichzeitig.

    was passiert, wenn ich dem Energieversorger kündige?


    Gute Frage, nächste Frage...?
    Ich schätze, dass die Parasiten sich beim Energieversorger erkundigen und dann Dir an's Bein pinkeln könnten wegen Eingriff in deren Besitzstand. Ein "passender" Anwalt würde dann eine Einstweilige Verfügung gegen Dich beantragen, nach der Dir ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht wird, falls Du nicht augenblicklich deren Versorgung wiederherstellst.
    Wilkommen im sozialen Rechtsstaat...:(

    Hallo sunny3hdr,

    "Ich meine das kann doch nicht sein das einer einfach abhaut sich eins ins fäustchen lacht und der andere da steht mit leeren Händen. Das ist doch einfach nicht fair.... da will man jmd helfen und wird dann auch noch so ausgenutzt und ausgebeutet. Ich bin echt verzweifelt. Ich hab doch noch nicht mal soviel geld das zu bezahlen."
    - Kenntlich gemachte Ausdrücke von Dir sind zwar deutlich und für jedermannfrau verständlich - aaber: sie sind Sentimentalitäten, worauf das Gesetz keinerlei Rücksicht nimmt. Mietrecht wird ganz trocken und emotionslos im BGB ab den §§ 535 ff abgehandelt.

    "Tut mir leid ich kenne mich mit dem Juristenkram halt nicht so gut aus."
    - Dafür biste ja nun hier...

    "Was ich dann meine ist nicht vetragspartner sondern der zweite Gesamtschuldner aus dem Mietvertrag. Aber gut zu wissen dass ich ihn auf der Grundlage her verklagen kann."
    - So sehe ich das ebenfalls. Du hast ja hfftl. Dein MV-Exemplar, worin auch der Flüchtling unterschrieben hat?

    Hallo sunny3hdr,

    Du sprichst dauernd von Vertragspartner. Welcher Vertrag?

    Hier im Mietrecht gibt es nur Vermieter und Mieter, in Eurem Fall deren zwei, die gesamtschuldnerisch haften

    Das von Dir Gefundene könnte eine Grundlage sein, auf der Du die hälftigen Mieten einklagen könntest:

    Verhältnis der Gläubiger untereinander (Ausgleichsansprüche)[Bearbeiten]
    Zahlt ein Gesamtschuldner an den Gläubiger so stehen ihm gemäß § 426 Abs. 1 BGB ein Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Gesamtschuldner zu. Der Anspruch ist in der Höhe auf den Anteil zu begrenzen, den jeder Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu tragen hat. Dabei geht das Gesetz gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB von einem Anteil nach Köpfen aus. Haften also 4 Gesamtschuldner auf einen Betrag von 100 €, so kann der erfüllende Gesamtschuldner von jedem der anderen Gesamtschuldner 25 € verlangen.

    Dass die erste Abrechnung verfristet ist, wurde ja bereits erkannt. Die Ausrede vonwegen keine Zeit oder die Unterlagen seien beim Steuerberater sind wie die des Teufels Grossmutter, die erschossen wurde, weil sie keine Ausrede hatte...
    Triftige Gründe wären bspw., wenn trotz intensiven Bemühen des VM das EVU keine Jahresabrechnung liefern konnte, oder das Gebäude nach einem Zusammenbruch noch nicht wiederaufgebaut werden konnte o.ä.
    Bei der zweiten Heizkostenabrechnung fällt mir lediglich auf, dass 40% Grundkosten und 60% Verbrauchskosten berechnet wurden, statt eigentlich 30/70. Aber sei es drum...

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