Hallo bertine66,
"Habe gerade eine saftige Betriebskostennachzahlung und Mieterhöhung bekommen. Die Nachzahlkung sollte innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden."
- Ist nicht zulässig. Nachzahlungen oder Erstattungen haben binnen 4 Wochen (oder eines Monats?) nach Zugang der BK-Abr. zu geschehen.
"Es gab in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten mit der Gastherme in unserer Wohnung. ..."
- Ich hätte die Mängel dem VM angezeigt und zeitnahe endgültige Beseitigung eingefordert, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.
"In den Betriebskosten werden nun plötzlich 5000 € jählich für Hausmeisterkosten aufgeführt. Ich habe aber nie einen Hausmeister gesehen."
- Auf Verlangen des Mieters hat der VM die Hausmeisterkosten anhand von Arbeitsverträgen, Sozialabgaben, Kontoauszügen etc. genau nachzuweisen.
"..., aber die zuständige Sachbearbeirterin war im Urlaub."
- Ich erspare mir/Dir einen Kommentar dazu. (Chefs sind auch immer gerade in Besprechungen...).
"Am Samstag fiel dann plötzlich die Therme wieder aus, keine Heizung, kein Warmwasser. Habe heute morgen per Fax Mitteilung an den Vermieter geschickt."
- Ich hätte die Mängel dem VM angezeigt und zeitnahe endgültige Beseitigung eingefordert, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.
"Wie sieht es aus, wenn die Betriebskostenabrechnung nur zur Hälfte bezahlt ist, kann der Vermieter die Reparatur der Therme verweigern/hinauszögern/aussitzen."
- Hat nichts miteinander zu tun.
WEnn ich den Defekt mitgeteilt habe und den Vermieter zur Instandsetzung aufgefordert habe, ist er doch in der Pflicht, oder?"
- Yes, he is.
"Wenn es wieder ausgesessen wird, kann ich dann Mietminderung geltend machen? Ist das bei dieser Sachlage sinnvoll?"
- Wurde bereits 2x sinngemäss kommentiert.