Da die Mieter gesamtschuldnerisch (auch für die Mietezahlung) haften, bleibe ich bei meiner Meinung.
Beiträge von Berny
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Der VM könnte ja theoretisch die Wohnung schon weitervermieten und nimmt dann 2 mal Miete ein, wenn er den Schlüssel noch hat.
Welches von Dir zu beweisen wäre. -
flowmo:
"wir haben gestern eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erhalten. Die Mieterhöhung kam im Januar und war nur an mich - flowmo - adressiert. Meine Freundin ist aber ebenfalls im Mietvertrag als Mieterin eingeschrieben. Folglich haben wir der Mieterhöhung wegen ungenügender Form widersprochen und darauf verwiesen, dass sie doch bitte den richtigen Adressaten anschreiben sollen."
- OK."Auf den Widerspruch haben wir nie eine Antwort erhalten."
- Finde ich arrogant."Dann kamen noch zwei Mahnungen und dann - also gestern - der Brief vom Amtsgericht mit der Klage des Rechtsanwaltes."
- Meiner Meinung nach ist die Klage wegen des Formfehlers abzuweisen."Ich will wissen wie ich mich nun verhalten muss."
- Rechtsberatung gibt es hier nicht."würdet ihr mir vielleicht raten, einfach mal auf den Anwalt zuzugehen und ihm den Sachverhalt zu schildern?"
- Haha... Der (gegnerische) Anwalt verdient durch einen Prozess, egal, ob er verliert oder gewinnt."Ich möchte morgen mal zum Mieterbund gehen."
- Bitte berichte uns über das Ergebnis. -
Wenn du schon bei einem Anwalt warst, wird der dir sicher erzählen können, was du alles tun kannst. Falls nicht, dann kannst du dir als erstes einen neuen Anwalt suchen.
Sinnvollerweise einen mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht. -
Ich habe dem VM bereits gesagt, dass ich den Schlüssel dann gerne wieder hätte.
Und wie stellst Du Dir das vor? Auf einem Silbertablett, Holschuld, Bringschuld...? -
Hallo Katharina,
diese Problemstellung ist nicht unbekannt.
Dem VM steht auf jeden Fall die Mai-Miete noch zu.
Die Mietsache hast Du bereits zurückgegeben, sie wurde ja auch bzgl. des Zustands abgenommen. Ich halte es für eine Schnapsidee, dass der VM sie Dir jetzt wieder zurückgeben soll, und am 31.05. müsste dann ja noch mal eine Übergabe+Abnahme durchgeführt werden...
Der VM darf sie nun mit Mietinteressenten jederzeit betreten, Arbeiten darin jedoch NICHT durchführen. -
Hallo Poldy66,
mich meinen beiden Vorbetern anschliessend kann ich Euch nur empfehlen eine neue Wohnung zu suchen.
... und da wundern sich die Leute, wenn manche Vermieter keine Aussländer haben wollen...:eek: -
kann man eventuell rückwirkend Ansprüche an den Vermieter stellen, wenn man eine komplett unrenovierte Wohnung angemietet hat (nackte Wände) und alles in Eigenarbeit renovieren musste ?
Nein, es sei denn, Ihr habt nachweislich entsprechendes bei Mietbeginn vereinbart. -
Hast du dazu eventuell ein BGH Urteil ? Wäre sehr interessant
Das wirst Du schon finden...
Grundsätzlich kann der VM Verbesserungen NICHT verlangen. Dazu heisst es in einigen Urteilen, dass Regelungen zuungunsten des Mieters ungültig sind. -
Das bedeutet Wegbauen?
Wie sieht es aus wenn davor Fensterläden sind und ich diese schließen würde?
Dann währe es von außen nicht sichtbar.
Man würde dann nur das Abluft Geräusch der Klimaanlage hören.
Diese Fragen/Einwände wird Dir Dein VM sicherlich beantworten. -
Die Wohnung war renoviert - dies habe ich in meinem Beitrag auch geschrieben.
"Renoviert" ist ein dehnbarer Begriff. Wichtig ist eine GENAUE Zustandsbeschreibung. -
katrinsbr,
die Renovierungsklauseln halte ich für ungültig. Der VM kann bestenfalls eine Rückgabe der Mietsache im Zustand bei Übergabe verlangen. War sie bei der Übergabe nicht renoviert (was Du hfftl. beweisen kannst) brauchst Du sie auch nur ohne Beschädigungen und besenrein zurückgeben.
"Zum Teil haben wir sehr helle andere Farben angebracht und zum Teil auch Tapete an den Wänden"... solltet Ihr e.F. entfernen. -
Deine Mietsache befindet sich innen hinter der Wohnungstür und den Fenstern. Alles klar?

Wage ich zu bezweifeln bei einer Lichtdurchlässigen Acrylglas Scheibe... -
@ Berny
der Eigentümer darf auch gerne mal bei mir erneuern kommen, wenns danach sogar günstiger wird, ja Hellau
Bist Du denn schon runderneuerungsbedürftig...? -
Hallo liebe Mitglieder,
Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Ich habe an einem Fenster eine Lichtdurchlässige Acrylglas Scheibe anbringen lassen mit einem Loch Für Abluft der Klimaanlage nach außen.Diese Scheibe ist Ca. 10 cm vor dem eigentlichen Fenster In der Rolladen Schiene links und rechts eingeklemmt und verdeckt nun das gesamte Fenster. Ein Rückbau ist jederzeit nach dem Sommer ohne Spuren möglich.Nun sagt mein Vermieter ich muss das weg machen da das zur Fassade gehört .Muss ich das nun weg machen?
Dein Vermieter hat recht. -
Siegmund,
"bin auch schon mit dem Mieterschutzbund zugange."
- Dann sollte dieser auch weiterhin für Dich tätig sein, oder willst Du uns Helferlein gegen den MB ausspielen?"Bei meinem Umzug im Dezember war ich aus verschiedenen Gründen doch immer wieder überfordert."
- Man merkt's.
Ich würde mich weiterhin an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft halten und gegen den Neumieter und ehemaligen Vermieter ermitteln lassen wegen Verdachts der Verleumdung und/oder Betrugs. -
Fink,
niemamd verbietet Dir, die Grundfläche der gesamten Wohnung gemäss Wohnflächenverordnung selbst zu ermitteln. Könnte ja sein, dass Du dann zu völlig anderem Ergebnis kommst. Bzgl. dieses Themas haben wir hier schon Pferde kotzen gesehen/gelesen...
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dermicha1978,
nach diesem Muster
Ausgangswert : 4,60 €/qm
ohne Oberböden: -0,35 €/qm
Balkon/Loggia: +0,08 €/qm
Baderneuerung/sanierung: +0,07 €/qm
Ergebnis: 4,40€/qmlasse ich meine Miete auch gerne erhöhen...

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leider kann die Heizkostenverordnung nicht zur Anwendung kommen, da die Heizkreisläufe nicht getrennt sind und der Aufwand wohl unverhältnismässig hoch ist,
WENN die HKVO anzuwenden ist, dann IST sie anzuwenden - egal, wie komisch die Heizungsstränge in dem Haus geführt sind. Es wäre dann Sache des Hauseigentümers bzw. des Providers, eine VO-gerechte Abrechnung sicherzustellen.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, lediglich (Wasser-)Verbräuche sind bis zum Übergabedatum zu berechnen, jedoch noch nicht mal die Wasserzählergrundgebühren. -
Bei der Abrechnung wurde allerdings auch die Heizkostenpauschale für den Monat November in Höhe von 75 Euro in Rechnung gestellt. Da die Wohnung aber bereits am 22.1o, zurückgegeben wurde, kann der Vermieter m.E. keine Heizkostenpauschale für Nov. verlangen. Sehe ich das richtig?
Nein, denn Du hattest alle vereinbarten Betriebskosten bis zum Mietende zu zahlen, egal, wann die Mietsache zurückgegeben wurde.
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