Beiträge von Berny

    @admin du hast zwar schon post bekommen aber hier nochmal für alle anderen... Ich lasse mich und meinen Hund weder beleidigen noch denunzieren!!! Wenn ich blöd von der Seite angemacht werde, dann feuer ich zurück!
    Nochmal an alle, die mir konstruktive ratschläge gegeben haben: Danke!
    Ich war zwar bislang der Meinung, dass man hier sachliche infos bekommt, aber scheinbar kann ja hier jeder schreiben was er will aber einstecken können die wenigsten!

    Ähm okay, ich muss mich und meinen Hund also beleidigen bzw. denunzieren lassen und kriege eine Verwarnung? Danke! Muss ich nicht! Auch wenn ich hier nur Gast bzw. mitleser bin... aber ich lasse mich dennoch nicht beleidigen und schon gar nicht von einem hampelmann, der nur auf krawall aus ist... ich dachte bisher dies ist eine Plattform auf der man seriöse antworten bekommt aber scheinbar kann hier jeder austeilen aber nicht einstecken...
    Danke!!!


    Bitte!!! - Du wurdest wegen Deines Postings #6 verwarnt.

    die heutige digitale Nachmessung hat dasselbe Ergebnis erbracht.
    Selbst wenn der Balkon zu 50% angerechnet werden sollte, beträgt die Differenz Wohnfläche Mietvertrag/tatsächliche Wohnfläche noch über 10% , die auf die Wohnung verteilten insg. ca. 3,40 m breiten Dachschrägen habe ich noch gar nicht einbezogen.


    Diese offensichtlichen Mängel an der Mietsache würde ich dem VM schildern und ihn um Vorschläge bitten, wie sie zu kompensieren wären.

    Es gibt bereits Gerichtsurteile, nach denen eine zusaetzliche Buergschaft gueltig ist, wenn sie nicht vom Mieter selbst und freiwillig geleistet wird und wenn sonst der Mietvertrag nicht zustande kaeme.


    ... oder beendet werden würde bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung (bspw. Kdg. wg. Mietrückständen).

    1. H Hamburg geht dich mein Leben einen scheißdreck an, ich gucke nicht tatenlos zu, die Schäden sind in meiner Abwesenheit entstanden! und danke, du kannst jetzt die fresse halten, deine kommentare sind genau so sinnvoll wie Fußpilz!


    Du wurdest wegen unangemessener Ausdrucksweise verwarnt. Lade Deinen Frust gefälligst woanders ab!

    Fearn:

    "Was bedeutet das denn jetzt für uns?"
    - Dass Ihr vom Mietrecht keine Ahnung habt.

    "Die ehemaligen Mieter, die beiden neuen und auch ich haben die Mietvertragsänderung unterschrieben. Aber der Vermieter hat die Änderung noch nicht gegengezeichnet,"
    - Also hat sich rechtlich noch nichts geändert: Du und die beiden bisherigen seid immer noch Mieter.

    "das heißt die beiden dürften noch nicht bei der Mietverwaltung so richtig gemeldet sein, oder?"
    - Welche beiden? Was bedeutet "so richtig"...?

    axxa:

    "dann kann ich aber auch die jahresendabrechung verlangen"
    - Du solltest im Mietvertrag nachschauen, ob jährliche Betriebskostenabrechnungen vereinbart wurden.

    "obwohl er in einer neuen Wohnung ist stimmts?"
    - Wo er ist, ist egal, da er ja wohl nicht mehr Euer Mitmieter ist: Privatrecht.

    Aber wie verhält sich das jetzt mit den sich bis dato ergebenen NK, weil wenn du sagst alle sind haftbar dann könnte ja A quasi in seiner neuen Wohnung als bsp extrem viel NK anhäufen bis zur Jahresabrechnung und wir müssten das dann anteilig mitbezahlen oder hab ich jetzt was falsch verstanden?


    Sieht so aus. Wenn A aus Eurem MV 'raus ist, hat er doch mit Euch garnichts mehr zu tun.

    OK, danke, das hatte ich mir auch schon fast so gedacht. Da kann man dann leider nichts machen (ist immer schade, wenn einige für die Faulheit ander mitbezahlen müssen :( ).


    Aber leider (Erfahrungssache) inzwischen in unserer Gesellschaft fest verankert...:(

    Hallo Fearn,

    Du und die beiden inzwischen ausgezogenen Mitmieter seid immer noch die Mieter. Wenn sich jetzt jemand eingenistet hat, würde ich in Absprache mit Deinen beiden Mitmietern den Türschliesszylinder auswechseln.

    "Wir haben jetzt Ende Mai und die Mietvertragsänderung wurde zwar von uns allen unterschrieben,"
    - Von wen genau? Alle fünf etwa?

    Hallo Minn,
    im Zweifelsfall gilt das im Mietvertrag (ursprünglich) Vereinbarte. Der VM braucht Euch das nicht voranzukündigen, auch wenn es eigentlich die feine englische Art gewesen wäre.

    Der Mietvertrag wurde ja offiziell so geändert mit Vermieter ,also es gibt quasi einen neuen Mietvertrag.


    Nein, gibt es nicht, sondern nur einen abgeänderten bzw. ergänzten MV. Wenn alle Beteiligten (VM plus alte und neue Mieter) die Abänderung bzw. den Nachtrag unterschrieben haben, sind alle derzeitigen Mieter gleich gesamtschuldnerisch verpflichtet und haftbar. Wie Ihr das unter Euch regelt, ist Privatrecht, kein Mietrecht.

    Hallo intruderto,

    "Mietverhältnis besteht länger als 5 Jahre
    Am 10.01. Kündigung erhalten mit Frist zum 30.04
    Am 20.04 durch eigenen Anwalt der Kündigung wiedersprochen"
    - Dei Anwalt hat sicherlich widersprochen...:rolleyes: -OK.

    "Keine Reaktion durch Vermieter, Mietverhältnis wurde über 30.04 weitergeführt.
    Am 10.05 kommt ein Schreiben vom Vermieter das er feststellt, das wir 6-Monate Kündigungsfrist haben.
    Er sagt jetzt: Auszug bis zum 31.07., erste Kündigung bis zum 31.04. rechnet er auf die 6-monatige Kündigungsfrist schon an."
    - Ist m.E. Wunschdenken. Deinen RA haste noch nicht befragt?

    "Meines erachtens Unrecht. Was sagt Ihr ? Habt Ihr damit Erfahrungen ?"
    - Erfahrungen habe ich dergestalt nicht, jedoch bin ich der Meinung, dass Du bis jetzt noch keine rechtsgültige Kündigung bekommen hast. Eine klar ausgesprochene Kündigung (auch wenn sie ungültig war) kann man nicht durch anschliessenden Schriftverkehr aufweichen oder abändern. Auch wenn das Schlitzohr jetzt von Auszug schreibt, so plädiere ich jedoch auf Ende des Mietvertragsverhältnisses. Du musst ihn jedoch nicht unbedingt darüber aufklären...:o

    "Besten Dank & Erholsamen Pfingstmontag"
    - Gerne & gleichfalls!

    in §4 3 der letzte Satz sagt: "Das Mitglied ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig." Dieser Satz vermittelt schon das Gefühl das sie es verlangen.


    Das soll er auch. Der Vermieter kann viel verlangen... wichtig ist, ob sowas auch mietvertraglich vereinbart wurde. Ich bleibe bei meiner Aussage in #20.

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