Wie ? Wenn die die Zählerstände nicht haben ?
Die alten Zählerstände von der letzten Ablesung sind bekannt. Die neuen Zählerstände werden bei Rückabe der Mietsache an den VM abgelesen (wofür Du sorgen solltest) und im Übergabeprotokoll eingetragen.
Wie ? Wenn die die Zählerstände nicht haben ?
Die alten Zählerstände von der letzten Ablesung sind bekannt. Die neuen Zählerstände werden bei Rückabe der Mietsache an den VM abgelesen (wofür Du sorgen solltest) und im Übergabeprotokoll eingetragen.
Ich bin davon ausgegangen, dass für nicht abgelesene Zähler ein Pauschalbetrag angerechnet wird,
Nöö, wieso denn? Die Werte sind doch ermittelbar...
maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr und maximal 8% der Jahresnettomiete."
Bei einer solch missverständlichen Regelung wäre zugunsten des Mieters zu entscheiden. Wenn jedoch das "und" im Sinne von plus auszulegen wäre, wären wir ja schon bei ~1000 Euronen...![]()
Toller Tip, "einfach ausziehen".
Vielleicht meinte er die Fragestellerin...?:o
Hallo carolin,
ich hoffe für Dich, dass Du den Anfangszustand Deiner Mietsache beweisen kannst. Verbesserungen kann der VM jedoch nicht verlangen.
Hallo MaTuX,
nach meiner Kenntnis können Vermieter nicht auch noch eine Vermittlungsgebühr berechnen, zumindest nicht im Wohnraummietrecht.
Wie das nun hier (ist ja eher Gewerberaummietrecht und daher frei verhandelbar) zu betrachten ist, zumal die Gebühr in der Werbung bereits angegeben war, weiss ich nicht.
Hallo Miiica1990,
Euer Feher war der, dass Ihr sofort nach Feststellung des Mangels an der Mietsache dem VM dies nicht gemeldet und zeitnahe Abhilfe eingefordert hattet.
"Im Dezember dann die Trennung und ein neuer Mietvertrag auf mich allein."
- Ein raffinierter Schachzug Deines VM. Damit ist m.E. der alte MV erledigt.
"Mein Vermieter möchte mir aber nur den Strom seit Dezember bezahlen,"
- Dann lass' ihn das doch machen.
"Ich werde bald ausziehen, da diese Haus sowieso eine Bruchbude ist. Schimmel, schiefe Decken und Wände, alles bröckelt, Außenwände undicht etc. Vermieter hat hier seit ca 30 Jahren nicht mehr wirklich etwas machen lassen."
- Aus meiner Erfahrung hier im Forum habe ich den Eindruck, dass ohnehin immer mehr VM ihre Vermietungsobjekte vergammeln lassen...
Niemand hält Dich von einer Kündigung ab... es sei denn, er hat den neuen MV "geschickt" formuliert...:o
Berny, ich bewundere Deine Geduld solche Romane zu lesen.:o
... bis zum Abendessen hatte ich noch Zeit...![]()
"Seit meinem Einzug Ende 2013 waren in meiner Wohnung einige Steckdosen locker. Ich habe sie des öfteren wieder fest gemacht, bis ..."
- Das war ein Fehler. Mängel an der Mietsache hat der Vermieter gem. § 535 BGB zu beheben.
Widerspricht sich das nicht mit der Kleinreperaturklausel, er sagte "Schönheitsreperaturen"
Was er sagte, ist unerheblich.
Hallo Susi,
"Seit meinem Einzug Ende 2013 waren in meiner Wohnung einige Steckdosen locker. Ich habe sie des öfteren wieder fest gemacht, bis ..."
- Das war ein Fehler. Mängel an der Mietsache hat der Vermieter gem. § 535 BGB zu beheben.
"Vermietersache ist. Dieser meinte allerdings das eine Steckdose nicht von selbst herausrutscht und das dass mein verschulden ist und somit auch unter SCHÖNHEITSREPARATUREN von mir selbst zu tragen ist."
- Er meint sicherlich die Kleinreparaturkausel.
"Ich hätte Bescheid sagen müssen das die Steckdosen locker sind, damit ..."
- Er hat recht, denn siehe oben.
"Meine frage: ist das rechtens das ich diese Kosten selbst übernehmen muss? 288 Euro hat der Elektriker durch den Notdienst verlangt."
- Ja, ist rechtens, dass derjenige der die Musik bestellt, ..
"Und in folge dieses "unfalls" habe ich im Nachhinein auch noch festgestellt das zwar meine Herdplatten funktionieren aber der Backofen nicht."
- Damit musst Du nun leben, bzw. einen Elektriker dranlassen...
"Meine Hausratversicherung übernimmt hier auch keine Kosten. Da es nicht wegen Blitzschlag passiert ist. Ist das auch rechtens?"
- Ja.
"Kann ich das dann dem Vermieter in Rechnung stellen?"
- Nein.
"Soweit ich weiß sind doch alle möglichen Stromangelegenheiten Vermietersache."
- Siehe nochmals oben meine erste Antwort. Hättest sofort beim ersten Mal wo Du das bemerkt hattest, reklamieren müssen.
"Weil auch der Elektriker meinte die Steckdosen sind so uralt das es nur eine Frage der Zeit ist das die locker werden und rausrutschen. Und auch einen E-check hat er empfohlen weil die Beschriftungen am Sicherungskasten nicht stimmen und auch hier alles veraltet ist. Dies hat er auch auf der Rechnung vermerkt "e-check empfohlen". Alles dies muss doch der Vermieter tragen oder nicht?"
- Klar, FALLS der VM ihn diesbzgl. beauftragt.
schneckerich:
"Vielleicht kann uns hier jemand einen Rat geben."
- Vorab, um es kurz zumachen, kündigen...
"Wir haben uns nun beim Vermieter über den Hausmeister beschwert nachdem verschiedene Sachen vorgefallen sind."
- Die Vorfälle, sofern sie Euch tangieren bzw. die Nutzung der Mietsache (ich weiss, ist schwierig) beeinträchtigen, würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen und ihn auffordern, zeitnah für Abhilfe zu sorgen, um Mietminderungen zu vermeiden.
"Dieser behauptet er könne da nichts tun wir müssten uns an die Hausverwaltung wenden."
- Die HV ist nicht Euer Vertragspartner.
"Von dort kommt die Antwort das sich seit 40 Jahren niemand über den Hausmeister beschwert hat und wir ja ausziehen könnten wenn uns was nicht passt."
- Welche (andere) "Antwort" erwartest Du denn sonst?
"Ich bin im 7. Monat schwanger ..."
- Wen interessiert's..? (sorry - nicht persönlich gemeint!)
wir haben auch ein problem damit, dass wir PVC nehmen müssen, dabei gibt es diverse andere Bodenbeläge, welche für Fußbodenheizung auch geeignet sind (und auch günstiger). Und es MUSS von einem Profi gemacht werden, wir dürfen da nicht selber Hand anlegen...
Können die uns das so vorschreiben, wenn sie selbst kaum was dazu tun?
Nein.
Sobald Ihr den unterschriebenen MV UND die Übergabe habt, hat der VM so gut wie keine Rechte mehr in Eurer Wohnung.
Meine Frage ist nun, ob wir überhaupt in der Pflicht sind, überhaupt irgendwelche Kosten zu übernehmen oder das wir durch den Mietvertrag den abgenutzten Boden in Kauf genommen haben?
Hallo Moni,
falls Ihr den MV bereits unterschrieben habt, übernehmt Ihr die Mietsache im Istzustand, welchen Ihr im Übernahmeprotokoll (2x mit Unterschriften!) tunlichst genau beschreiben solltet, ebenso Photos mit Datum machen. Ihr könnt Euch einen eigenen Bodenbelag drüberlegen, welchen Ihr bei Mietvertragsende wieder mitzunehmen hättet (worauf der VM bestehen könnte, d.h. alten Zustand wiederherstellen).
Beide Parteinen vereinbaren, dass eine Ordentliche Kündigung der Mietverhältnisses frühstens zum: --------
mit gesetzlicher Frist erfolgen kann.
Was bedeutet der Satz für mich?
Ich möchte kündige mit der gesätzlichen Frist von 3 Monaten.
Bei den 8 - kann es sich nicht um ein gültiges Datum handeln, also kannste mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Hallo gcrk,
ich bin der Meinung, dass der MV nur zwischen dem VM und Dir zustande gekommen ist.
Den Makler interessiert das alles nicht, er hat sein Geld verdient...:o
Ach ich schliesse mich den Vorrednern an. Dir wurden im Mietvertrag ja keine Eigenschaften des Kabelanschlusses zugesichert.
Hallo Andreas,
ich schliesse mich meiner Vorbeterin an. Eine Verbesserung der Mietsache kann der VM nicht verlangen. Meist genügt eine Rückgabe besenrein und ohne Beschädigungen. Vom Zustand bei der Übernahme hast Du hier allerdings nichts geschrieben.
Hallo Fewo,
ich würde mich als Vermieter eher in einem Vermieterforum schlau machen.
Sara54:
"ich bin seit dem 15ten diesen Monats aus meinen Untermietvertrag raus."
- Falsch, wie bereits erläutert.
"Die Kaution habe ich an meine ehemalige Mitbewohnerin geschickt, die diese an unsere Vermieter geschickt hat."
- Sowas macht man nur, um später Probleme, welche dann andere lösen sollen, zu bekommen.
"Nun möchte ich meine Kaution zurück ABER : Ich habe per Mail vom Vermieter eine Nachricht bekommen, dass ich keine Kaution erstattet bekomme, da ich das Zimmer nicht renoviert übergeben habe. Im Mietvertrag steht, ich müsste Löcher beseitigen die ich verursacht habe und die Wand weiß übergeben."
- Letzteres wäre zu beweisen. Gbt es ein ÜbergabeProtokoll vom Mietbeginn?
"Ich habe 3 (!!) Monate nur vorübergehend in der WG gewohnt. 2 Monate war ich kaum da ! Weder habe ich Löcher in die Wand gebohrt, noch habe ich die Wände überhaupt berührt!"
- Du laubst nicht, was manche Mieter innerhalb kürzester Zeit "schaffen"...
"Meine Mitbewohnerin und ich hatte am Ende einen Streit."
- In WGs überhaupt nicht unüblich
"Sie hat dem Vermieter irgendwelche Schäden aus der Wohnung abfotografiert und behauptet es wäre mein Verschulden ? Die tickt doch nicht ganz sauber! Ich habe das Zimmer GENAUSO wieder hinterlassen, wie ich es erhalten habe und auch in der restlichen Wohnung keine Schäden hinterlassen !"
- Kommentar überflüssig.
"Die Vermieter (Immobilien XY) selber erreiche ich auch nicht."
Dein Ansprechpartner ist Dein Vertragspartner, im MV nachzulesen.
"Ich werde auf jeden Fall zum Anwalt gehen,"
- Tu' das!
Jeder andere, aber DU nicht ![]()
OK, also bleibt's wie gehabt...:p
(unddasPhättebeidirkleingeschreiptgemusst):p
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