Mietminderung ? Bringt keine Lösung. Der VM stinkt ja nicht.
Ausziehen ? Ja.
Polizei ? Die schreitet nur ein bei akuter Gefahr für Leib und Leben.
Beiträge von Berny
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Hallo Liilo,
muss mich leider meinen Vorrednern anschliessen. Du kannst nur bitten...
Meine besten Wünsche für Dich! -
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Meine Lieblingsgegenfrage wenn Leute behaupten sie wären im Recht.
Meine auch...:o -
Ich habe Ende April mein WG-Zimmer in einer 2er WG gekündigt und die Kündigung der Hausverwaltung auf unterschiedlichen Wegen zukommen lassen
Ich bezweifele, dass Du Deinem Vermieter (das ist derjenige, der im Mietvertrag als Vermieter benannt ist) überhaupt richtig, frist- und formgerecht gekündigt hast.
Zu dem weiteren hier von Dir beschriebenen Gewurschtel werde ich mich nicht äussern. Substanz entscheidet. -
Da kann ich mich meinen beiden Vorprostern nur noch anschliessen.
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Martin:
"Mietbeginn war zum 01.06.2012.
Die Parteien vereinbaren wechselseitig, für die Dauer von drei Jahren ab Vertragsabschluß, also bis zum 30.06.2015 ..."
- Das passt schon mal garnicht, sind ja 3 Jahre + 1 Monat."Mein Problem ist aber das ich ja ... aber es auch nicht einsehe für ein Jahr zu unterschreiben."
- Das geht sowieso nur bei Gewerberaummietverträgen. Nach Ablauf der Befristung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. -
Hallo Babymaus,
"Dieser hat gesagt, das es ein Spannungsriss ist und wir nichts dafür können."
- Tipp: Aufschreiben, wer das gesagt hat, Schaden fotografieren."Jetzt sagt der Vermieter aber er glaubt das nicht, da das Fenster "erst" 10 Jahre alt ist."
- Das Alter spielt eine Rolle."Er will, das wir das bezahlen."
- Dafür müsste er Euer schuldhaftes Verhalten nachweise."Aber wenn der Schaden nicht vom Mieter verursacht worden ist, oder irgendwie abwendbar gewesen wäre, muss doch der Vermieter zahlen."
- Richtig, falls er nicht bspw. eine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen könnte."Was habe ich da jetzt für möglichkeiten, dass das repariert wird? Habe die Schadensmeldung schriftlich eingereicht."
- Den VM auffordern, die Mietsache diesbzgl. i.O. zu bringen und auf § 535 BGB berufen. -
Hallo hume
"In meinem Mietvertrag steht, "Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei""
- Das hast Du verstanden?""Die Wohnung wurde unrenoviert mit in weißer Farbe gestrichenen Decken und Wänden übergeben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung in weißer oder heller Farbe gestrichenen Decken und Wänden zurück zu geben""
- Ist klar?">Wände und Decken sind weiß, einzig nen paar Dübellöcher sind drin, die ich noch zu mache<"
-OK."Dann will der Vermieter, dass ich die Fenster und den Rest blitzeblank putze, weil er ja auf Knien damals (vor 28 Monaten) durch die Wohnung ist und sie sauber gemacht hat. Ich bin der Meinung, ausfegen und einmal feucht wischen reicht aus."
- Tut es auch. Man sagt auch "besenrein und ohne Beschädigungen.""Muss ich alles streichen und klinisch rein putzen?"
- Ich würde die Wohnung besenrein und ohne Beschädigungen mit geputzten Fenstern und -Rahmen, mehr nicht, zurückgeben. -
Hallo Martin,
viele Worte, leider nur wenig Informationen."Ich bin im Moment in einer Wohnung in der ich min. 3 Jahre bleiben muss bzw. musste( Zeitvertrag )."
- Wann war Mietbeginn?
- Wie lautet wortwörtlich die angesprochene Klause?"Problem ist jetzt das ich nicht wusste als ich sie vor knapp 1,5 Jahren Kündigen wollte das es überhaupt sowas wie ein Zeitvertrag bei einem Mietvertrag gibt!"
- Dazu kann ich erst etwas sagen, wenn o.a. Frage beantwortet ist."als ich gekündigt habe ... "
- Wann hast Du zu wann gekündigt?"der Vermieter folgendes drauf geantwortet : " laut Mietvertrag ist eine Kündigung des Mietverhältnisses erst zum 01.07.2015 möglich. Eine verfrühte Vertragsauflösung könnte nur im beidseitigem Einverständnis erfolgen. "
- Da stimmt doch wohl was nicht, denn der 1.7. ist ja bereits in 5 Wochen...
- Zu dem weiteren Text kann ich mich JETZT noch nicht äussern. -
Hallo tobirobi,
der Kautionsrückzahlung ging sicherlich eine Abrechnung voraus, welche man hier mal einsehen müsste."Nach einer etwas ruppigen Trennung mit meiner alten Mitbewohnerin kam heute meine Kautionsrückzahlung."
- Verstehe ich nicht. Die KT-Rückzahlung kommt doch i.A. vom Vermieter, nicht vom Mitbewohner... -
für 2013 habe ich bisher nichts bekommen. Wäre ja dann sowieso verjährt, wenn dieses Jahr noch etwas kommt, oder?
Solange Du meine Frage in #5 nicht beantwortest,wäre das nur Spekuliererei.:( -
Genau wegen dieser Formulierung sollte diese Klausel bemängelt werden, wenn der Fall so eintreten würde! denn nach den 300 EUR zzgl. MwSt steht ein Punkt, je Kalenderjahr bezieht sich wiederum auf die 8%!
Im Übrigen bereits bei den Haus & Grund Vereinen bereits schon vor längerer Zeit von Mitglieder bemängelt worden. Deshalb brauchen wir uns hierüber nicht zu streiten.
Solange ich gewinne, brauchen wir uns ier nicht zu streiten...
(binschomwech):o -
das hat er doch geschrieben und bestätigt, dass es sich um die Zwischenablesungen handelt?????!!!!
Wo denn bitte?????!!!! -
Hoppla, BHShuber.
"... die 300€ beziehen sich auf einzelne Reparaturen ..."
- M.E. falsch, denn wortwörtlich: "Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen, deren Rechnungsbetrag 100 EUR zzgl. MWSt. im Einzelfall nicht übersteigt, maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr ..." -
SabrinaFG,
bitte genauen Abrechnungszeitraum und genauen Nutzungszeitraum (von Dir) angeben. -
was genau hat man denn da nicht verstanden, wenn die Höchstgrenze schon in Euro ausgewiesen ist in Höhe von 300,00€?
... weil da steht: "maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr und maximal 8% der Jahresnettomiete."
Ob etwas standardmässig geschrieben steht oder nicht, spielt keine Violine - es steht eben darin und gilt.
Evtl. könnte sogar die ganze Klausel gekippt werden wegen Unschlüssigkeit und/oder Benachteiligung des Mieters...:o -
ist keine Ablesung der Heizkostenverteiler möglich ist in Ausnahmefällen auch eine Abrechnung nach Gradtagszahlen rechtmäßig.
Das betrifft ausschliesslich Zwischenablesungen bzw. solche mit Bruchteilen von Kalenderjahren.
Ansonsten kann bei nicht möglicher Jahresablesung der Verbrauch bzw. die Kosten des Vorjahres angesetzt werden. -
Sollte der Vermieter zeitgleich auch der Vermittler des Mietvertrages sein, ist das nicht rechtens!
Hier ist doch klar ersichtlich, wie sehr $$ den Vermittlervermieter glücklich machen soll. -
Warum, wenn ich fragen darf?
Wegen der geleisteten Unterschriften.
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