Beiträge von Berny

    Gestern kam ein Rundschreiben der Hausverwaltung (an alle Bewohner, nicht speziell an uns), in dem unter anderem, neben diversen anderen Sachen, stand: Zukünftig wird nicht mehr akzeptiert, das die Zuwege zu den Eingangstüren bemalt werden.
    Ich habe bereits dieses Urteil gefunden, woraus hervorgeht, dass ein solches Verbot nicht zulässig ist: Vermieter muss Stra
    Die Frage ist, was mache ich jetzt?


    Ich würde den Link (bzw. das Gedruckte) an den Absender dieses Schreibens schicken.

    Gerhard, Du scheinst immer noch überfordert zu sein...

    "Wir haben am 29.05.2015 600€ überwiesen"
    - Die Summe ist egal, es scheint sich also - wie bereits gefragt - um die Mai-Miete zu handeln?

    "der Brief wurde aber am 02.06.2015 geschrieben laut Datum, und war gestern in der Post."
    - Das müffelt: Der 02.06. kann unmöglich der 4. Werktag des Monats gewesen sein. Der VM wird ggü dem Richter versuchen, dies als ein bedauerliches Büroversehen abzutun.

    "und das ist auch das was ich nicht verstehe da wenn überhaupt nur eine dann offen war, wir nehmen an das sie alle Hartz4 Bezieher aus dem Haus haben wollen. Ich hatte ja geschrieben das von Januar bis jetzt nur Hatz4 Bezieher fristlos gekündigt wurden, insgesamt 3 Familien die sich aber nicht gewä[e]hrt haben so wie ich."
    - Kann ja sein, aber das tut hier nichts zur Sache.

    "Noch dazu hat sich der Vermieter des öfteren mit der Arge angelegt"
    - Noch mal: Jetzt: JC.

    "Und die eine offene Miete wurde heute von der Arge überwiesen und Trotz dem nehmen sie die Kündigung nicht zurück."
    - Etwas, was ungültig ist, muss auch nicht zurückgenmmen werden. Arrogante Zeitgenossen gestehen sowieso keine Fehler ein. Müssen sie auch nicht, das wird ihnen ggf ein Richter nahebringen...:mad:

    nach einem Unwetter waren wir auf unserem Dachboden und waren entsetzt darüber, das es dort ziemlich reingeregnet hat. Unser Vermieter ist benachrichtigt worden, aber passiert ist nichts. Wir haben Plastikplanen ausgelegt, aber das ist ja keine Dauerlösung.
    Nun meine Frage: Können wir die Miete mindern, und wenn ja, um wieviel % ?


    Nun mal laaangsam! MM nur, wenn dem VM der Mangel (nachweislich) bekannt ist UND er nichts zur Behebung unternimmt UND Euer Nutzen an der Mietsache merklich eingeschränkt ist.
    Zunächst würde ich den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, den Mangel zeitnah zu beheben, um weiteren Schaden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch angeben, seit wann ihm der Schaden bekannt ist und auf § 535 BGB hinweisen.

    Hallo Gerhard, ich verstehe schon allein am Verlauf dieses Threads, dass Du etwas durcheinander bist.

    "Noch dazu kommt das wir am 29.05.2015 600€ Miete überwiesen haben"
    - Ich nehme an, für den Mai. Wann ist der Betrag dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden? Überweisung korrekt, keine Zahlendreher...?

    "also ist nur noch eine Monatsmiete offen."
    - Also die für Juni. Somit wäre die Fristlose unbegründet und zurückzuweisen.
    PS: Das Hartz-4-Amt nennt sich z.Zt. ganz einfach JC.

    Lycaner85:

    "Erst hieß es, dass die EBK ..."
    - Solche Vereinbarungen mach man schriftlich.

    "..., dass die Türen im ursprünglichen Zustand übergeben werden sollte, die Türen sollten abgeschliffen und Lasiert werden, das hat die Vermieterin auch so abgesegnet,"
    - Dito.

    "letztendlich hat sie sich dann dazu entschieden, dass alle türen weiß gestrichen werden sollen."
    - Dito.

    "... wegen dem Abschrecken durch Sperrmüll... das ganze Grundstück liegt voll mit schrott und alten sachen vom vorbesitzee, bspw. 4 alte autos, kaputte waschbecken, Gitterkisten Metallschrott Paletten etc. Die Wiese steht mittlerweile meter hoch..."
    - Macht nix, ist doch nicht Dein Grundstück bzw. Problem.

    Sofern Du nach dem ersten Zahlungsverzug keine Abmahnung erhalten hast, sollte meiner Meinung nach die außerordentliche befristete Kündigung unwirksam sein. Außerdem glaube ich nicht, dass zwei Monate mit je die Hälfte der Miete ausreichend sind, einen derben Vertragsverstoß nachzuweisen.


    Schliesse mich meinungsmässig an.

    Ich habe gedacht, dass in Deutschland eine mündliche Vereinbarung auch gilt, besonders, dass ich dafür eine Zeuge habe. Jetzt weiss ich aber, dass man immer alles schreiben soll!
    Ich habe selbst gekündigt, da ich mit solchen Vermieter nicht mehr zu tun haben will.


    Und noch was: Wenn ich "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an...

    Die Wohnung war frisch renoviert. Allerdings nicht weiß, sondern in einem hellen Gelb gestrichen.


    Die Wiederherstellung dieses Zustands kann den VM bestenfalls verlangen, jedoch würde das dann wohl mit dem Fristenplan karambolieren. Den angefangenben Raum kannst natürlich so, wie er jetzt ist, nicht zurückgeben. Vom VM wirst Du m.E. keinen finanziellen Ausgleich verlangen können, da Ihr wohl über sowas keine vertragliche Vereinbarung habt.

    ich fühle mich aber moralisch absolut im Recht, da ich wirklich alles von Anfang an offen angesprochen habe.
    Was kann ich jetzt tun ausser dem Vermieter Bescheid zu geben?


    Hallo Andy,
    das Gesetz kennt keine Moral bzw. Sentimentalitäten. Wenn sich der Zustand nicht ändert, bleibt Dir nur noch der "Ausweg" der fristgerechten Kündigung (also jetzt frühestens zum 30.09.2015).

    Nein, der Vermieter hat gekündigt.
    Ich möchte wissen ob der Vermieter eine fristlose Kündigung aus der ordentlichen Kündigung machen kann, da er auf Grund der aktuellen Situation des Zusammenlebens Suizidgefährdet ist (der Vermieter).
    Die Frage ist also ob das eine unmittelbare Bedrohung darstellt, wie du schreibst


    Da wir hier keine Sachverständigen sind, welche die Einzelheiten vor Ort persönlich kennen, kann ich dem VM nur den Gang zur Polizei empfehlen.

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