Hallo entopia,
"Nun wurde das Haus am 5.6.2015 Versteigert und der Neue Vermieter besteht darauf das er die Miete erhalte! Erste Handlung von ihm war die Miete um 14% zu steigern!"
- Hmm, viel "Spass" für die Zukunft... (sorry!)
"Jetzt bin ich aber der Auffassung das das Urteil noch [meinst wohl: nicht] rechtskräftig ist, auch nach dem Kauf. Bis dieses Urteil aufgehoben wurde."
- Hierauf werden wohl noch in dieser Angelegenheit versiertere User antworten. Ich würde mich jedenfalls b.a.w. nicht bewegen, bis ich etwas Rechtskräftiges in Händen habe, auf welches ich mich berufen kann. Ein Brieflein von Irgendjemandem ist nicht relevant.
"Ich könnte in der Hinsicht einen Dringenden Rat gebrauchen, ob ich die Miete an den neuen Besitzer überweißen soll oder mich weiterhin an das Gerichtsurteil halten sollte?"
- Antwort wie vor.