Beiträge von Berny
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Was ist das denn nun?
Die Abrechnung des Vermieters an Dich oder was?
Naja, wenn auch dilletantisch, jedoch rechnerisch nachvollziehbar. Ich würde mir jedenfalls mal alle Belege zeigen lassen. -
Dann werde ich das besser tun. Vielen Dank

Würde ich ebenfalls - auch wenn zu erkennen wäre, dass die Klappe bereits gottweisswie alt ist. -
Ein Denkfehler:
Man darf nicht das Eine mit dem Anderen vergleichen.
Wenn es jemand besser erklären kann, dann Freiwillige vor
Dann versuche ich es mal. Bei der Heizkostenberechnung ist es eigentlich zweitrangig, wv. kWh das Haus verbraucht hat. Interessant sind die Kosten, denn diese werden auf die Mieteinheiten verteilt - und zwar anteilig entsprechend den durch die WMZ ermittelten Einzelverbräuchen. -
wir werden einen Anwalt konsultieren, ein Beratungsgespräch haben wir über unsere Rechtsschutz frei.
To be continous...
OK, to be continued, Du keepst us sicherlich on the running...;) -
"In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen."
Ich bleibe dabei: es gibt kein oder sondern nur ein und.
Jetzt war ich unsicher
Oh, wie schön... Jedenfalls dürfte in der Immobilie unseres Fragestellers wohl die 30/70 anzuwenden sein.
Auf den Abrechner kann man sich nicht berufen, denn der rechnet so ab, wie ihm das von seinem Auftraggeber aufgegeben wurde. -
gmeurb,
meine Antwort ist bereits bei Gisela's Thread nachzulesen."Nun kam bei einem Malerangebot des Verwalters noch hinzu"
- Solch' ein Zufall..."Mustertapeten entfernen, Wände mit Rauhfaser neu tapezieren und Decke und Wände mit waschbeständiger Dispersionsfarbe nach EN 13300 deckend anlegen"
- Dein Anwalt wird Dir beim Gesprächstermin ebenfalls dieses Vermieterwunschdenken aus dem Kopf schlagen."Laut Verwalter muß das alles auch in angeblich gesetzlichen geregelten Farbtönen passieren, also kann ich nicht die Türen in unterschiedlichen Lacktönen lackieren."
- Zur angebl. gesetzl. Regelung wurde schon etwas geschrieben. Du könntest hier jedoch mal schreiben, welche Türen - Türblatt- bzw. Rahmenfarben haben bzw. erhalten sollen."muß der Mieter, bzw. dessen Erbe das überhaupt alles machen?"
- Wenn das Erbe angetreten wird, ja - falls überhaupt etwas zu machen wäre ausser die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben. -
Das oder ist hier falsch. Die Vorgabe von 30/70 gilt nur dann wenn alle 3 Kriterien gegeben sind. (siehe HKVO §7)
Falsch, siehe HeizkostenV - Einzelnorm
PS: Ich bin jetzt, zugegeben, doch unsicher geworden...
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Sehe ich auch so.
Du musst also nur
31 - 11 + 1 = 21 Tage
bezahlen (Miete * 21 / 31 = Zahlbetrag)
Mal wieder typisch unsere "Studierten"...:(
Zieh' doch von den 31 Maitagen einfach 10 ab...
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An Vorauszahlungen leiste ich monatlich ...
... sind eigentlich nebensächlich. Was interessiert, sind die Jahreskosten (von denen Dich natürlich nur ein Bruchteil trifft):
Die Heizkosten "Deiner" Immobilie betrugen 26,70€ pro m² Mietfläche, während die Heizkosten meiner Immobilie lediglich 11,60€ pro m² Mietfläche betrugen.
Du musst natürlich wissen, was Du weiterhin unternimmst oder auch nicht... Auch eine Korrektur des Abrechnungsschlüssels von 50/50 auf 30/70 würde den Kohl für Dich nicht besonders fett machen. Von mit Öl oder Fernwärme beheizten Wohnungen würde ich die Finger lassen. -
Also ist eine anteilige Berechnung der Miete ab 11.05. vollkommen korrekt?
So sehe ich das. -
Mache ich hier einen Denkfehler oder muss ich tatsächlich von einer fehlerhaften Abrechnung ausgehen?
Hallo,
das kann man so einfach überhaupt nicht beantworten. Man müsste die Abrechnungen einsehen und evtl. auch daraufhin überprüfen, ob die Kosten wirklich nur im abgerechneten Nutzungszeitraum entstanden. -
Ichbinsnur:
"Naja .. ich würde fast so weit gehen und ihm einräumen, dass man die Küche durch die Reperatur nicht mehr in den Originalzustand versetzen kann .. "
- Einzuräumen hast Du erst, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Und dann sind gerade bei Küchenmöbel erhebliche Abstriche vom Neuwert zu machen."Sehr geehrter Herr (Mein Name), die neue Singleküche wurde von Ihnen so beschädigt, das diese nicht mehr bei weiter Vermietung werden kann."
- War sie wirklich wann(?) neu?"Die Kosten für die Singleküche ..."
- Interessiert vorerst kein Schwein."Die Mietkaution ist ersten wird diese Summe nicht abgedeckt, zweiten ist die Mietkaution für die Wohnung gedacht."
- Falsch. Die Kaution ist für sämtliche berechtigte Ansprüche des VM aus dem beendeten Mietverhältnis vorgesehen."Ich fordere Sie auf, diesen Betrag bis zum 16.07.2015 zu überweisen. Bitte überweisen Sie ..."
- Den Termin kannste reaktionslos verstreichen lassen."Im Dateianhang befinden sich noch Fotos die er von meiner Küche geschossen hat und die Rechnungen für Küche und Wasserhahn."
- Ähem.... er hat in Deiner Wohnung fotografiert...?!"Ist es rechtens, dass er Geld zu diesem Zeitpunkt von mir fordert, obwohl ich noch in der Wohnung wohne"
- Wunschdenken."und ein Interesse an Weitervermietung seinerseits zu diesem Zeitpunkt nicht bestehen darf?"
- Sein Interesse ist für Dich nicht verbindlich."Ist das Zahlungsziel, dass er sich offensichtlich aus den Fingern gesogen hat ..."
- Quatsch."Und drittens, was allerdings höchstens formell ist ... die Rechnung wurde nicht von Hand unterzeichnet obwohl er sie persönlich vorbei gebracht hat .. wirkt sich das irgendwie aus?"
- Nöö."wünsche einen schönen Abend :-)"
- Danke, gleichfalls, und lehne Dich entspannt zurück.;) -
Im Mietvertrag steht "besenrein"
Hallo Gisela,
der VM hat keinen Anspruch auf irgendwelche Aufstellungen/Rechtfertigungen/Erklärungen o.ä. Er hat den Anspruch, dass Ihr die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückgebt. That's it.
Hätteste doch vorher gefragt... -
Beginn des Mietverhältnis ist der 11.05.
Also auch die/der Zahlungspflicht an den VM. -
Hallo!
Bin etwas verwirrt wegen den Antworten. Geht aus meinem Post nicht hervor, dass der Mietbeginn im Mietvertrag der 11.05. ist?
Edit: Großes Chaos was das Datum angeht. Überall wo 11.04. steht sollte 11.05. stehen. Habe mich leider total vertippt und kann anscheinend nicht mehr editieren.
WAS steht denn nun tatsächlich im Mietvertrag als Mietbeginn?
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Realleachim,
Eure Mauschelei ist Euer Privatvergnügen. Schau' in Deinen Mietvertrag nach bzgl. Mietbeginn. Ab dem Datum schuldest Du die Miete.
Dein Vertrags- und Ansprechpartner ist ausschliesslich Dein VM. -
Hallo Kasseläner:
"Der Vermieter will nun das ich die Wohnung in den Urzustand zurückversetze.
Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen (Nur das Bad war z.T. Tapeziert) und selbst Klicklaminat verlegt und Tapeziert.
Nun soll ich den Boden rausreißen und die Tapeten wieder entfernen.
Jetzt habe ich aber gehört, das ich Tapeten beim Auszug nicht entfernen muss."
- Was der VM will, ist nebensächlich. Es kommt drauf an, was nachweislich vereinbart wurde. Von Dir eingebaute Gegenstände musst Du jedoch entfernen, wenn es der VM so will. -
Hallo André,
"ich möchte ein Sonnensegel auf der Terrasse meiner Mietwohnung spannen.
Dazu würde ich gerne die Wand des Nachbarn nutzen, um einen Dübel dort zu befestigen.
Die Häuser stehen versetzt und die Sonne fällt so ein, das so die beste Abschattung gegeben wäre.
Die Wand des Nachbarn ist also eine direkt an meine Terrasse angrenzende Wand und gehört auch zur gleichen Gesellschaft.
Muß ich wen fragen und wenn ja die Gesellschaft oder den Nachbarn?"
- Zur Sicherheit beide schriftlich."Habe noch eine Frage wegen der Feuerwehrzufahrt und wegen vorgeschriebenen Parkplätzen zu in den 50er Jahren gebauten Häusern:
Es gibt in der Stichstraße am oberen Bildrand einen Parkplatz, das Gelände gehört offenbar der Wohnungsgesellschaft, obwohl ein Straßenschild existiert."
- "Vorgeschriebene Parkplätze...? Wieder mal: Zur Sicherheit beide schriftlich fragen."Die Zufahrt zum Parkpaltz ist ständig dichtgeparkt und mit Steinen versperrt.
Ich würde gern den Parkplatz wieder geöffnet haben, die Gesellschaft sollte dort Carports bauen, weil ..."
- Wende Dich - na, an wen wohl...?"Die Feuerwehr kann zwar über die Rückseite der Häuser ran, aber auch da stehen Bäume, die nicht LKW tauglich sind, weil die Äste zu niedrig hängen. An der Vorderseite (Westen) ist die Zufahrt eben durch Steine und parkende Autos versperrt."
- Ich würde die Feuerwehr mal hierüber informieren."1) Ist es Möglich, das die Stichstraße (ca. 15m lang, auf der Karte ist die zu lang dargestellt) der Öffentlichkeit gehört, der Parkplatz unter den Bäumen aber der Gesellschaft? Wahrscheinlich..."
- Frage die Behörde/n."2) Wie viele Parkplätze muß es pro Wohnung für Häuser aus den 50ern geben?"
- Ich denke Null."3) Ist die Feuerwehrzufahrt so rechtlich ok?"
- Frage die Fw oder/und das Strassenverkehrsamt/Ordnungsamt.
----- Dies ist übrigens ein MIETRECHT-Forum...;) -
ich beschäftige mich regelhaft mit anderen Dingen, die ...
Und es ist sicherlich mein zehnter Wohnungswechsel.
Ähm..., aha..., verstehe...
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