Beiträge von Berny

    lloulou,

    wenn mindestens 3 Monate seit dem 1. juli 2015 individuell vereinbart wurden, so gilt das. Sind ja sowieso bald 'rum.
    Und wenn Du Dir den Kalender anschaust, so wäre die nächste Kündigungmöglichkeit eh' erst zum 30.09.2015, denn die von Dir genannten 15 Tage gelten stets zum Monatsende.

    habe eine kleine Wohnung nach dem 1.6.15 angemietet, habe sie auf der Internet-Seite eines Maklers gefunden. In seinem Exposé stand sowohl was von Provision und einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Na ja, da es nach dem 1.6. war, war mir schon klar, dass die Provision eh nicht zum Tragen kommt, nach Unterschrift des MV bekam ich aber die RE vom Makler über knapp 100€ Pauschale Aufwandsentschädigung zugeschickt. Aber auch die muss ich doch eigentlich nicht bezahlen, oder? Pauschal schon mal gar nicht...


    Das ist kein Mietrecht, tut mir leid.
    (Bemerkung nebenbei: Wenn ich Makler höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.)

    Hallo istdasOKso,

    diese Thematik wäre m.E. etwas für einen versierten Rechtsanwalt.
    Meine persönliche Meinung:

    "vermutlich verhält sich auch nicht jede Verwaltung so:"
    - Gottseidank, denn es wäre m.E. auch zu prüfen, ob hier nicht Straftatbestände existieren (bspw. Nötigung, Ankündigung von Straftaten, verbotene Eigenmacht, Diebstahl, Sachbeschädigung)

    "Am 12.8. erhielt zumindest ein Teil unserer Wohnanlage (Häuser mit 1 - 2 Hausnummern) ein Schreiben (Datum 31.7.), es seien bis zum 17.8. ..."
    - Das geht schon mal garnicht...

    "die Keller mit Mieternamen zu beschriften, sonst werde von einer "Aufgabe des Besitzes" angenommen, die Keller geräumt."
    - Sind die Kellerräume explizit mitvermietet? Angabe des Mieternamens mietvertraglich vereinbart?

    "Grund der Annahme wäre die "fehlende Kennzeichnung" der Keller. Die haben aber bereits 2 Nummern,"
    - Bei einer ordentlich geführten Verwaltung müsste m.E. eine Liste existieren, welche Keller welcher Wohnung zugeordnet sind.

    "Im Schreiben wird "vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.""
    - Haha.

    "Zwischen Eintreffen des Schreibens und Fristende lagen nur 2 Werktage und das in den Schulferien/bester Urlaubszeit."
    - Als Mieter würde ich da evtl. mal ein Exempel statuieren...:o - aber, was soll's. Dann bin ich der Erste, der in den Genuss einer Mieterhöhung kommen dürfte...

    "- Was lässt sich der Vermieter zuschulden kommen, wenn er trotzdem die Gemeinschaftskeller räumt?
    - Welche Frist wäre angemessen?
    - Dürfen Mieterkeller trotz bestehendem Mietverhältnis aufgebrochen werden?
    - Darf die Räumung individuell oder der Gemeinschaft in Rechnung gestellt werden?
    - Kann die Verwaltung so einfach Schadenersatz ausschließen bei Mieter- und Gemeinschaftskellern?"
    -- Alles Fragen an einen Rechtsanwalt, evtl. Staatsanwalt.

    "Auch gegen ggf. auf die Gemeinschaft umgelegten Räumungskosten sollte man widersprechen."
    - Du sagst es.

    Hallo Tannhäuser,
    entscheidend ist, was in Deinem Mietvertrag an umlegbaren Kosten aufgeführt ist. Wird im MV auf die Betriebskostenverordnung verwiesen, sind fast alle regelmässig wiederkehrenden Kosten umlagefähig. https://www.google.de/search?q=betriebskostenverordnung+%C2%A7+2&oq=betriebskostenverordnung&aqs=chrome.1.69i57j0l2j69i65j0l2.10519j0j8&sourceid=chrome&es_sm=93&ie=UTF-8 Hierbei trifft den Eigentümer bzw. Verwalter das Wirtschaftlichkeitsgebot
    Wie hoch welche Kosten angemessen sind, müsste im Einzelfall geprüft werden.
    Wenn die Eigentümer in der EgtVersammlung etwas bzgl. BK rechtswirksam beschliessen, dürfte das auf Dich Auswirkungen haben.

    ungewolltvermieter,
    auch ich bin ein ungewolltvermieter, verzichte jedoch darauf, meine Geschichte hier breitzutreten - bringt ja eh nichts. Deutschland ist eines der bedauernswerten Länder, wo der Anteil von Mietwohnungen vs. Wohnungseigentum sehhr hoch ist, woraus so viele Probleme resultieren.

    Ich möchte, dass mein Bruder auszieht und bin bereit, die Hälfte des Wertes vom Haus an ihn auszubezahlen. Wie ist das rechtlich möglich?
    ... wie mache ich das rechtlich und wie lange soll in diesem Fall die Kündigungsfrist angesetzt sein?


    Ob das Mietrecht ist, wage auch ich zu bezweifeln. Erbrecht? Bürgerliches Recht? Ich empfehle, einen fähigen Anwalt aufzusuchen.

    Ich meinte beim Einzug war die Wohnung nicht renoviert! Nichtmal die Löcher waren vergibst. :) Hatte mich verschrieben.
    Also habe ich die Leistung der Renovierung für die Mietfreie Zeit erbracht.


    Ich habe demnächst eine verwahrloste Wohnung zu vermieten. Nun überlege ich, ob ich sie selbst (bin nicht mehr der Jüngste) renoviere oder (teuer) renovieren lasse. Oder sie im Istzustand vermiete mit bspw. zwei Monaten Nettomieten-frei...

    miwe:

    "die Wohnung war beim Einzug renoviert, nicht einmal die Löcher waren vergibst."
    - Irgendwie verstehe ich das nicht, egal, ob Löcher vergibst oder vergipst waren.

    "Im Mietvertrag steht: Ich kann eher in die Wohnung (3 Wochen) - müsse dafür aber die Renovierung übernehmen."
    - Halte ich für eine gültige Individualvereinbarung.

    "Hier meine ich dass für die Renovierung 2 bis 3 Monatsmieten angemessen sind."
    - Wayne... interessiert, was Du meinst?

    "Im Übergabeprotokoll steht: Bei Auszug ist die Wohnung malermäßig (Rauhfaser weiss) vorgerichtet zu übergeben."
    - Halte ich ebenfalls für eine zulässige Individualvereinbarung.

    "Hier steht im Widerspruch, dass hier keine Raufaser existiert sondern nur weiße Putzwände."
    - Halte ich für keinen Widerspruch.

    "Ich glaube ich muss die Wohnung nicht anders verlassen als ich diese vorgefunden habe."
    - Formularmässig kann der VM keine Verbesserungen verlangen.

    "Gesamt muss man auch sagen, dass ich sozusagen zur Unterschrift genötigt war, da ich diese Modalitäten erst bei der Wohnungsübergabe erfuhr und die alte Wohnung bereits gekündigt war."
    - Wen interessiert's?

    "Hätte ich nicht unterschrieben wäre ich unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht gewesen."
    - Dito (sorry).

    Hallo Benny,
    warum Rohrkrepierer? Haut das nun hin oder habe ich was falsch gemacht?


    Neiiin, alles m.E. soweit klar. Ich wollte nur sagen, dass zuviel Geschriebenes auch krafährlich sein kann.
    OT: Man kann (eigentlich) JEDEN Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, ohne dass es einer Datumsnennung bedarf..

    miwe:

    "Bis wann kann ich ausziehen wenn die Kündigung am 28.06.15 dem Vermieter zugegangen ist?"
    - Ausziehen kannste jederzeit, wie bereits anklang.

    "Hiermit kündige ich den Mietvertrag über das Objekt xyz [unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten / gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30.09.2015, hilfsweise] zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
    - Das hätte genügt, die Angabe eines Zeitpunkts ist entbehrlich und könnte sogar zum Rohrkrepierer werden.

    miwe:

    "ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet am 12.08.01, Beginn ab 01.09.2001."
    - Habe oder hatte?

    "Welche Kündigungsfrist gilt? Es wurde diesbezüglich nichts spezielles vereinbar auf dem Vertrag sondern nur "Standart" ausgefüllt. Sind es 3 Monate?"
    - Ja, drei Monate (zum Monatsende) sind Standard, also bspw. jetzt zum 30.11.2015.

    binCE,
    wenn ich "Makler" höre/lese, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an. Wenn "ich" erst mein Honorar bekommen habe, interessiert mich mein dummes Gerede von gestern bestimmt nicht mehr.
    Natürlich gilt der Mietvertrag.
    An Eurer Stelle würde ich einen Aufhebungsvertrag abschliessen, notfalls sofort "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formel genügt) kündigen und alles unter Lebenserfahrung verbuchen.

    Himbeereinhorn:

    "Ok, hab mich ungünstig ausgedrückt."
    - und verhalten.

    "... er mir quasi mündlich sagte, dass er den Vertrag zurückzieht. Trotzdem habe ich ihn dann unterschrieben...."
    - ungünstig ausgedrückt UND verhalten.

    leoneiamrei:

    "Der Vermieter kam vorbei wegen des Mietvertrages und um ihn direkt unterschrieben auch wieder mitzunehmen."
    - Und Dir hat er (k)ein Exemplar ausgehändigt?

    "Wie ist das denn mit dem Begriff "renoviert"? Entscheidet da jeder Vermieter selbst wie er das auslegt?"
    - Ja...

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