Beiträge von Berny

    Hallo MissKiba,
    mit Deinen Angaben ist so gut wie nichts anzufangen, es scheint sich hier wohl auch nicht um eine Betriebskostenabrechnung zu handeln, oder?:

    "Bei "Weitere Kosten" ist bei Einstellung/Prüfung der 5-fache Betrag im Vergleich zu den letzten Jahren erfasst."
    - Diese müssten vom Vermieter einzeln belegt werden.

    "Die Kaminreinigung das doppelte im Vergleich zu letztem Jahr.
    - Dito.

    "Bei der Kostenaufstellung sind die Beträge der letzten 3 Monate erheblich hoch (siehe Bild)."
    - Kann damit zusammenhängen, dass sie so entstanden sind, müsste der VM nachweisen.

    Was für Möglichkeiten bleiben mir, um sicher zu gehen?


    Hallo Lucas,
    wie Du enttäuscht feststellen musstest, fast keine. Was Ihr unter Euch ausmacht, ist Privatrecht.
    In diesem Forum dreht es sich ausschliesslich um Mietrecht, also um die Beziehungen zw. Mietern und Vermietern.
    Solange wie dem VM keine von allen(!) Mietern unterschriebene Kündigung vorliegt. haftet jeder M gesamtschuldnerisch.
    Es gäbe jedoch noch eine Möglichkeit, nämlich die, dass sich der VM mit den M (alte und neue Interessenten) zusammensetzt und einen gemeinsamen Aufhebungs- bzw. Änderungs-Vertag be- bzw. abschliesst.

    Mit der GEZ/Rundfunktbeitrag muss ich mal schauen. Leider habe ich das nicht in den Untermietsvertrag geregelt. Ich bin befreit, da ich Bafög bekomme und nun muss ich das wohl aus meiner Tasche zahlen. Was ist mit den Abnutzungen und Schäden und eventuelle Nebenkostennachzahlung, kann ich die von der Kaution abziehen?


    Ja, kannst Du letzten Endes, wenn bei Mietende noch offen waren und der Mieter sie selbst nicht behoben hat.

    HH-Deern87:

    "wir haben Anfang des Jahres ein schreiben erhalten das Bauarbeiten vorgenommen werden. Und letzte Woche ein schreiben das sich der Bauherr bei uns meldet wegen ein Termin."
    - Das scheint ja dann wohl i.O. zu sein.

    "Das größte problem ist nur das wir Nachdienst haben und dann in der Wohnung nicht schlafen können."
    - Ich glaube kaum, dass hier auf persönliche Befindlichkeiten so sehr Rücksicht zu nehmen ist. Wer sollten dann wohl die Mehrkosten tragen?
    Es gibt eben keine Wohnwohlfühlflatrate.

    "Oder was wäre wenn man dringt auf Toilette muss aber ein anderer Mieter gerade am duschen ist?"
    - Nette Leute treffen...:o

    "Was könnte passieren wenn wir die Bausrbeiter nicht rein lassen?"
    - Frage sie das doch selbst.

    HH-Deern87:

    "Mietrecht bei Baumaßahmen, Bad mit anderen Mietern teilen, erlaubt?"
    - Jein... Von den Mietern wird jedoch zurecht eine gewisse Mitwirkungspflicht erwartet.

    "Am Donnerstag hatten wir ein Brief vom Bauherrn im Briefkasten"
    - Grundsätzlich ist der Vermieter der Ansprechpartner.

    "das am Montag ..."
    - Eine Vorlaufzeit von 4 Werktagen ist völlig unzureichend. Gab es bereits früher schon eine Ankündigung??

    "Die Vermietung will uns für die zeit keine andere Wohnung stellen. Ist das rechtlich richtig ? Ich kann es mir nicht vorstellen."
    - ich mir auch nicht. Schau' mal hier: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…ist+bauarbeiten

    Phoebelein:

    "Im Mietvertrag steht das1 1/2 Zimmer. Küche, Flur, Bad, WC , ein keller, ein balkon angemietet wird."
    - Und zwar alles im Ist-Zustand, also auch mit Sichtschutz.

    "der Sichtschutz war schon dran, als dieser Eigentümer von einem anderen Eigentümer gekauft hat, da waren wir schon in den Wohnungen,"
    - Na, also.

    "Begründung er macht das nicht. Hausmeister sagt das wäre ihm zu teuer."
    - Faule Ausreden.

    "Frage, ob er damit jetzt seine Pflich erfüllt hat mit Entfernung der marroden Sachen, weil schon gefahr drohte wegen den Schreiben?"
    - Seine Pflicht wird er erst dann erfüllt haben, wenn ein vergleichbarer Sichtschutz dort wieder vorhanden sein wird.

    "Er lässt mir ja wie im Mietvertrag geschrieben einen Balkon, gehört vetragsmäßig auch der Sichtschutz und Dach dazu?"
    - Ja, und nochmals und letztmals Ja, wenn diese Sachen auch bei der Mietsachenübergabe vorhanden waren.

    Aus meiner Sicht nicht.

    Aber warten wir was andere User dazu meinen.

    Es könnte sein das der Zustand bei Mietbeginn, also mit Dach und Sichtschutz, als vertraglich vereinbart gilt.


    Der Zustand bei Übergabe müsste m.E. vom VM wiederhergestellt werden.

    Hallo leute,
    ich brauch dringend hilfe: ich will ein zimmer in budapest mieten und habe über wg-gesucht.de ein zimmer gefunden, mit der vermieterin auch emailkontakt gehabt und schließlich den mietvertrag unterschrieben und über email zurückgeschickt (ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt). die unterschrift der vermieterin war noch nicht auf dem vertrag! nun habe ich seit fast zwei wochen nichts mehr gehört.... gezahlt habe ich noch nichts, da ich auch keine kontodaten habe.
    ist der vertrag bereits rechtskräftig? wie kann ich diesen widerrufen, um mir eine neue wohnung zu suchen?
    ich hoffe mir kann jemand helfen! besten dank schon mal :)


    Sicherlich hast Du die VMn mal kontaktiert (vielleicht gibt es dort sogar schon Telefon?). Was hat sie Dir denn geantwortet? Budapest hat übrigens die Vorwahl 00361.

    ktulu:

    "Hier muss doch der Vermieter für solch gravierende Mängel die Wartung/Reparatur zahlen?"
    - Richtig, der VM hat nach Kenntnisnahme der Mängel die Instandsetzungen zu veranlassen.
    Ich würde ihm ein Einwurfeinschreiben schicken: Die Mängel tabellarisch aufzählen, seit wann sie ihm bekannt sind und zeitnahe Behebung einfordern, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auf § 535 BGB Bezug nehmen.

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