Hallo MissKiba,
mit Deinen Angaben ist so gut wie nichts anzufangen, es scheint sich hier wohl auch nicht um eine Betriebskostenabrechnung zu handeln, oder?:
"Bei "Weitere Kosten" ist bei Einstellung/Prüfung der 5-fache Betrag im Vergleich zu den letzten Jahren erfasst."
- Diese müssten vom Vermieter einzeln belegt werden.
"Die Kaminreinigung das doppelte im Vergleich zu letztem Jahr.
- Dito.
"Bei der Kostenaufstellung sind die Beträge der letzten 3 Monate erheblich hoch (siehe Bild)."
- Kann damit zusammenhängen, dass sie so entstanden sind, müsste der VM nachweisen.