Ich halte die diversen Vermieteradressen für reine Taktik...![]()
Beiträge von Berny
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Ich glaube nicht. Zur fristlose Kündigung bedarf es der Kriterien nach BGB § 543.
Diese liegen nach meinem Verständinis bei Ihnen nicht vor.
Da Sie diese Zustände bereits seit 9 Monaten erleiden müssen, wäre eine fristgerechte Kündigung schon längst fällig gewesen.
Nun haben Sie glücklicherweise schnell eine Wohnung gefunden und wollen fristlos raus. Menschlich verständlich:
Leider erweckt das den Verdacht, das die ins Auge gefasste Fristlosikkeit nur ein vorgeschoberner Grund ist.
Rechtlich steht sowas auf äußerst gebrechlichen Beinen.
Aber ein Gespräch mit dem Vermieter könnte manchmal Wunder bewirken.
Schliesse mich an. Vielleicht lässt sich der VM auf einen Mietaufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt ein. Und wenn sich die Mieten um einen Monat überschneiden, habt Ihr noch mehr Gelegenheit, im November in beiden Wohnungen noch tätig sein zu können. -
Der Check bei Kabel Deutschland ob an meiner Adresse ergibt das: Glückwunsch! An Ihrer Adresse können Sie
telefonieren und mit Glasfasergeschwindigkeit mit
bis zu 200 Mbit/s superschnell im Internet surfen.
Wie wird der Check gemacht? Das Haus ist bei Kabel Deutschland gemeldet weil jeder hier im Haus Kabel Anschluss hat, also muss es ja gehen, egal ob 1 Kabel oder 2-3-4-5 Kabel, der Check zeigt es geht also muss doch jemand die Verantwortung tragen.
Der Check sagt lediglich etwas darüber aus, wie das Haus in deren Datenbank eingetragen ist. -
Ich kann keinen Fehler erkennen. Wenn niemals ein Verwalterwechsel oder gar Eigentümerwechsel bekanntgegeben wurde, und das Kündigungsschreiben offenbar sogar zugestellt wurde an die letzte bekannte Adresse, sollte es wohl gültig sein.
Ich meine eher nicht die zuletzt bekannte, sondern die im Mietvertrag genannte Adresse. -
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Und da du mit der jetzigen Verkabelung Fernsehen empfangen kannst, hat dein Vermieter seine Pflicht und Schuldigkeit getan. In 5 Jahren wird es Duftfernsehen geben, glaubst du, dass dein Vermieter deshalb in ein anderes Kabel investieren muss?
Ja, und zwar in diese: https://www.google.de/search?q=hohlleiterkabel&biw=1164&bih=622&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0CAcQ_AUoAmoVChMI1bjS8M3ExwIVi7QaCh1H3Ayp
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Kräftigere Farben würde ich schon vorher neutral überstreichen. Das wird wahrscheinleich kaum eine VM akzeptieren können. Bei hellem gelb und evtl. auch bei wirklich hellem blau, könnte man es vieleicht lassen, wenn es professionell gemacht ist.
Unabhängig davon würde ich aber schon vorher mit dem VM Rücksprache halten, und zumindest mal zeigen, das Sie schon grundsätzlich bereit sind was zu machen, guten Willen haben, dann löst sich oft auch ganz viel in Wohlgefallen auf.
Heute bei Kaufland gesehen: Alpina Wandfarbe weiss für 15€99. -
HollyShort,
hast Du mal darüber mit dem Telekomiker darüber gesprochen, dass es auch ein grosszügiges Trinkgeld (beim nächsten Termin) tun könnte, ohne jetzt ein Fass aufzumachen? -
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MissKiba,
Du hast das Recht, die Originalbelege beim VM einzusehen und Dir dort noch offene Fragen erklären zu lassen. -
Und das bezweifel ich. Für ein Funktionieren vom Internet über das Koaxkabel brauchst du einen zusätzlichen Rückkanal, denn du willst ja nicht nur empfangen sondern auch senden. Ob das dann mit dem einen Kabel funzt?
Das alles funktioniert bei mir aber schon. Meinen Provider kannste Dir ja denken: Nur noch Net vor der Römischen Kolonie.:oUnd, Nolte, an wen bezahlst Du?
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Der normale Kabelanschluß ist nicht internettauglich. Dazu müssen einige technische Veränderungen vorgenommen werden bis hin zum Ziehen neuer Kabel.
Bei uns war das so. Kabel BW hat die Kabel erneuert sowie einen neuen Nullleiter(fragen Sie mich jetzt nicht was das ist) gelegt.
Deine Kenntnis bzw. Info scheint wohl schon asbach zu sein...
Bei uns hat jede Wohnung nur ein Koaxkabel (ohne zusätzlichen Erdungsdraht, denn der ist nichts anderes als die Kabelummantelung (-abschirmung). Über dieses eine Kabel werden geliefert: TV, Rundfunk, Telefon, Internet. -
Wenn ich das richtig verstehe, dann funktioniert der Kabelanschluss fürs Fernsehen. Damit hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt. Wenn dir KD nun einen schnellen Internetanschluss offeriert ist das deine Sache, gemeinsam mit KD, dieses zu realisieren.
So sehe ich das auch. Mietvertraglich wird wohl nur Ersteres zugesichert sin. -
Das ist die Abrechnung für die Liegenschaft. Also die für den Eigentümer/Vermieter.
Wo bitte ist Deine Betriebs-/Nebenkostenabrechnung?
Das frage ich Miss Kiba ebenfalls. Zumindest sehen die Bildchen ja recht nett aus... wenn's hilft...? -
Im Grunde genommen ist es ...
Die von mir genannten Abrechnungen MÜSSEN beinhalten:
Absender
Empfänger
Erstellungsdatum
Bezeichnung Mietobjekt
Abrechnungszeitraum
evtl. abweichender Nutzungszeitraum
Gesamtkosten
Abrechnungs-massstab/massstäbe
Gesamtmietfläche des Hauses
Mietfläche der Mieterwohnung
Einzelpreise der verschiedenen Positionen
daraus die Summe des Mieters
geleistete Vorauszahlungen
daraus resultierende Nachzahlung bzw. Rückerstattung. -
in unserem Haus fegt jeder im wöchentlichen Wechsel das Laub im Hof und vor der Tür. Nun hängt plötzlich ein Zettel der Vermieterin im Flur mit dem "Verbot" das Sonn- und Feiertags zu tun.
Bin ein bisschen erstaunt, denn wir mähen ja keinen Rasen oder so, also beim Fegen kann ja von Lärmbelästigung keine Rede sein. Kopfschütteln und hinnehmen...? was mein Ihr, kann die gute Dame das überhaupt verbieten?
Nein, kann sie nicht, bestenfalls eine Ordnungsbehörde. -
Nolte:
"Ich zahle den Anschluss mit der Miete für die Wohnung, ich habe bisher nur Fernsehen darüber geguckt."
- Also scheint er wohl doch zu funktionieren? -
es handelt sich hier um die Energieabrechnung.
Wie könnte ich hier als Laie vorgehen?
Energieabrechnungen könnten bestenfalls Versorger ihren Kunden oder Hausverwaltungen Ihren Kunden-Wohnungseigentümer erteilen.
Das Mietrecht sieht m.W. ausschliesslich Betriebskosten- (bzw. Nebenkosten-) und Heizkosten-Abrechnungen vor.
Ich würde mit diesem Argument mal den Absender fragen, was das (überhaupt) soll. -
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