Hallo cgn2015,
"Ich habe im Anfang Juli zwei Nebenkostenabrechnungen meiner alten Wohnung erhalten und zwar für die Zeiträume 15.02.2013 - 31.12.2013 sowie 01.01.2014 - 30.04.2014."
- D.h., dass der Abrechnungszeitraum dieser Liegenschaft das Kalenderjahr ist bzw. war.
"Die Rechnung muss ja ein Jahr nach Abrechnungszeitraum bei mir sein."
- Richtig. Damit ist aber die letzte BK-Abrechnung termingerecht bei Dir eingegangen. Bis 30.04.2014 war Dein NUTZUNGSzeitraum.
"Mein Vermieter sagt, dass seine Hausverwaltung Schuld an der Verspätung ist. Auch das ist aber normalerweise ihm anzulasten. Es kann aber sein, dass es sich um eine WEG-Verwaltung handelt, da ist das ja nicht der Fall. Trotzdem muss mir doch mein Vermieter dann nachweisen, dass er alles mögliche versucht hat, um die Rechnung pünktlich zu erhalten und mir weiterzuleiten. Was kann/muss er da vorlegen?"
- Wasserdichte Beweise. Wenn es nicht klappt...: -> Amtsgericht, Einzelfallentscheidung.
"Dazu kommt noch, dass die Mail ..."
- Uninteressant. Was zählt, ist Schriftliches, am besten per Einwurfeinschreiben.
"Aktueller Stand ist die Aufforderung unverzüglich zu überweisen."
- Die erste Abrechnung ist verfristet, die zweite musste zahlen.