Beiträge von Berny

    Das Haus gehört seinem Stiefvater er ist körperlich eingeschränkt.
    Die Betreuung vom Stiefvater liegt in der Hand der Betreuerin. Bis jetzt wurde wie mündlich vereinbart die Miete in höhe von 250€ Monatlich gezahlt. Heute erhielten wir von einem Mitarbeiter des Pflegepersonals der Betreuerin einen Mietvertrag.


    Ich verstehe Bahnhof... Mietvertrag ODER Betreuungsvertrag?

    Wenn in einem Mietvertrag lediglich folgende, der Gartenarbeit annähernd entsprechende Klauseln angegeben sind:
    Das Treppenhaus und sonstige gemeinschaftlich genutzten Räume oder Plätze (zum Beispiel Vorkeller, Boden usw.), ebenso auch Höfe und Vorhöfe sowie gemeinschaftliche Aborte, sind von den Hausbewohnern wechselnd nach der vom Eigentümer aufgestellten Reihenfolge und in der von ihm bestimmten Art sauberzuhalten, sofern dies nicht durch Dritte, wie Gebäudereiniger oder Hausmeister, geschieht. Gemeinschaftseinrichtungen außerhalb des Hauses, z. B. Sandkästen, Spielplätze usw., sind im Zuge der Hausreinigung zu säubern und von Unrat zu befreien

    ... zu welcher Art von Gartenarbeit ist der Mieter dann verpflichtet,


    M.E. zu keiner, ausserdem müsste der Ausdruck "Gartenarbeiten" ohnehin näher definiert werden.

    Ruzy5624,

    da war eine Mutter mit ihrem 16-jährigen (also minderjährigen) Sohn zu ihrem neuen Lebensgefährten gezogen. So weit so gut. Das war der Ansatz, woran ich dachte. Du verstehst? Deshalb mein Tipp vonwegen (erfahrener) RA.
    Es soll ja sogar heutzutage noch Leute geben, die sich einigen können...
    Eigentlich wäre hier insbesonders Deine Mutter gefragt, hier vermittelnd einzugreifen.

    Ich möchte nur wissen, wie ich jetzt weiter verfahren soll.


    Die kann und darf Dir nur ein Rechtsanwalt sagen. Wir dürfen das nicht, wäre dann unzulässige Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz.
    Ich persönlich tendiere zur Vermietermeinung.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, darf er nur mit Voranmeldung und trifftigen Grund, das Haus bzw. das Grundstück betretten oder sehe ich da was Falsch?


    Das siehste richtig. Oder wenn aktuell Gefahr im Verzuge ist, dann abba besser mit Zeugen. Nicht vergessen, bei Mietende das Schloss wieder rückzutauschen.

    Hallo Mononukleose,

    "Das Jugendamt der Stadt ... möchten weiterhin, dass mein Vermieter und ich einen Auflösungsvertrag schließen in dem mein Auszug zum 15.02.2016 festgelegt ist."
    - Möchten kann jeder... Hier wäre aber ein fähiger Anwalt gefragt, ob das öffentliche Interesse Deinem Bleibeinteresse überzuordnen ist.

    "sollte ich diesen Vertrag unterschreiben?"
    - Diese Frage wird Dir hier niemand beantworten können.

    "Eigentlich kann mein Vermieter mir doch gar nicht kündigen, das heißt er würde ans Jugendamt verkaufen und die müssten kündigen? Aber mit welcher Begründung?"
    - Richtig, nach dem Eigentumsübergang (Grundbuch) könnte der neue Eigentümer versuchen, Dir zu kündigen.

    "Stecke momentan bis November im Examen und der Wohnungsmarkt gibt auch nicht viel her."
    - Das sind natürlich zu berücksichtigende Faktoren.

    Hallo cgn2015,

    "Ich habe im Anfang Juli zwei Nebenkostenabrechnungen meiner alten Wohnung erhalten und zwar für die Zeiträume 15.02.2013 - 31.12.2013 sowie 01.01.2014 - 30.04.2014."
    - D.h., dass der Abrechnungszeitraum dieser Liegenschaft das Kalenderjahr ist bzw. war.

    "Die Rechnung muss ja ein Jahr nach Abrechnungszeitraum bei mir sein."
    - Richtig. Damit ist aber die letzte BK-Abrechnung termingerecht bei Dir eingegangen. Bis 30.04.2014 war Dein NUTZUNGSzeitraum.

    "Mein Vermieter sagt, dass seine Hausverwaltung Schuld an der Verspätung ist. Auch das ist aber normalerweise ihm anzulasten. Es kann aber sein, dass es sich um eine WEG-Verwaltung handelt, da ist das ja nicht der Fall. Trotzdem muss mir doch mein Vermieter dann nachweisen, dass er alles mögliche versucht hat, um die Rechnung pünktlich zu erhalten und mir weiterzuleiten. Was kann/muss er da vorlegen?"
    - Wasserdichte Beweise. Wenn es nicht klappt...: -> Amtsgericht, Einzelfallentscheidung.

    "Dazu kommt noch, dass die Mail ..."
    - Uninteressant. Was zählt, ist Schriftliches, am besten per Einwurfeinschreiben.

    "Aktueller Stand ist die Aufforderung unverzüglich zu überweisen."
    - Die erste Abrechnung ist verfristet, die zweite musste zahlen.

    Hallo Kaffeekanne,
    ich würde Tagebuch führen und tabellarisch angeben: Wann hat Wer Was gesagt oder getan, Wie wirkte es sich aus, Wer ist Zeuge?
    Mit der Sammlung dann zu einem Fachanwalt und überlegen, ob eine Einstweilige Verfügung mit Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250T€ helfen könnte.

    Abstufungen insofern das es Anwälte gibt die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben. Kurz gesagt, nicht jeder Anwalt weiss automatisch alles, oder hat auf dem Rechtsgebiet Erfahrung, auch wenn es einem oft so vorkommt.


    Da umschreibst Du etwas Unausgesprochenes recht elegant. Aber sei es drum...
    Eine frühere Mieterin von mir stellte nach Beendigung über eine 2er Kanzlei diverse Ansprüche, welche ich in einem Antwortschreiben systematisch entkräftigte. Nie wieder was davon gehört.

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