Beiträge von Berny
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Denke schon das sich meine Anwältin Mühe gibt, also muss ich jetzt ausharren bis es nächstes Jahr vielleicht zum Gericht kommt?
Leider wird er nichts machen bis das Gericht entschieden hat, vielleicht ja im März 2016. Sind ja seit September dann 6 Monate
Ich will Dir den Mut nicht nehmen...: Nur sechs Monate...? WANN wurde denn Klage eingereicht? -
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Meiner Meinung nach liegt es eher daran, dass die Firma unfähig ist.
Richtig, denn eine kompetente Firma sorgt nach vorheriger Besichtigung und Angebotsabgabe mit dem Zuschlag dafür, dass das richtige Material zum richtigen Zeitpunkt in richtiger Menge am richtigen Ort zur Verfügung steht. So hatte bspw. der Kompletttausch meiner verbundenen Heizungsanlage mit Abtransport der Altanlage einen Arbeitstag gedauert.
KEIN Mieter beschwert sich, wenn im Treppenhaus ein Zettel hängt, wonach der Austausch der Heizungsanlage für einen bestimmten Tag angekündigt wird, vor allem wenn es zu einer moderaten Jahreszeit ist. -
Hallo Seidenschnabel,
sicherheitshalber würde ich per Einwurfeinschreiben dem VM den Mangel mitteilen und auffordern, ihn zeitnah abzustellen, um Mietminderungen und Schadenersatzforderungen zu vermeiden bzw. zu verringern. Auch auf Eure gesundheitlichen Probleme aufmerksam machen und auf § 535 BGB verweisen.
Weitere Infos: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=mietminderung+heizung -
Hallo wolfderwolf,
"Hallo, bin noch etwas aufgebracht. War hier auch schon mal angemeldet, habe aber meine Daten vergessen und mich nun neu angemeldet."
- Man merkt's Es wird Dir sicherlich nicht gefallen, was Du gleich lesen wirst, denn och hoffe ich, dass Dir meine Meinung weiterhilft."Mieter in fünf Monatsmieten im Rückstand"
- Hast Du denn nicht bereits nach zwei MM Rückstand fristlos gekündigt?"Zahlt nur Strom,- keine Mietskosten"
- Aus seiner Sicht "verständlich":p"Mein Konto wurde gepfändet"
- Traurig, aber das kann hier nicht näher bewertet werden."Es wird noch dauern bis zum neuen Jahr (!) bis es zu einem Gericht kommt. Wie kann ich die Sache beschleunigen?"
- Kannst Du nicht, andere Antragsteller warten auch, und das Gericht arbeitet den Stapel der Wartenden von oben bzw. unten der Reihe nach ab."Folgendes Problem. Ich habe meinen Mieter weder etwas getan, noch sonstiges
angestellt das man so dreist sein kann und die Miete nicht zahlen. Er behauptet,
er möchte die "Renovierungskosten" absitzen, nicht bezahlen. Dabei habe ich
ihn 2 Monatsmieten geschenkt um ..."
- Gutheit ist Dummheit..."Nun ist er fünf Monatsmieten im Rückstand. Letzten Monat sollte er von meiner Anwältin
zu Mitte September ausgezogen sein, per Aufforderungsbrief. Nichts passiert,
dreist ist er drin geblieben. Denkt nicht mal dran auszuziehen: Sagt wie er meint:
"Absitzen", für was denn?"
- Das interessiert den Asi doch alles garnicht. Er wird kostenlos weiterwohnen bis ihn der Gerichtsvollzieher auf die Strasse befördert - und das kann dauern...:("Jetzt meint die Anwältin ich darf nicht mehr dahin"
- Verstehe ich nicht."Mir wurde das Konto in Höhe von xxx,xx € gepfändet"
- Traurig, aber das kann hier nicht näher bewertet werden."weil ich auf die Mietskosten [Mieteinnahmen!] des Hauses angewiesen bin um meine Miete und alles
weiter zu finanzieren. Denn ich habe selbst kein Geld ohne die Miete von dem Haus."
- Antwort wie vor."Kann doch nicht sein das mir das konto gepfändet wird, und die weiterhin in dem Haus wohnen dürfen."
- Nichts ist unmöglich ... in unserem ASozialstaat."Ich weiß einfach nicht was ich machen soll."
- Wende Dich an Deine Anwältin. Bist Du sicher, dass sie sich ausreichend Mühe gibt...?"Darf ich ihnen den Wasser,-Strom abstellen damit er vielleicht auszieht"
- NEIN."was soll ich denn jetzt noch machen?"
- Wende Dich an Deine Anwältin. Bist Du sicher, dass sie sich ausreichend Mühe gibt...? -
Hallo Berny,
hmm, hab ich mir gedacht..
Kann man denn da irgendwie einen Wert ablesen? Ein Röhrchen ist da definitiv nicht drin, auch wenn vorn zwei Skalen dran sind.
Wie kommen die denn an die Werte? Ist doch ein Fake, was die mit den Mietern machen..
Streiche Fake, setze Betrugsversuch (u.V.). Vielleicht sollen die mal gegen funkende HKVs ausgewechselt werden. Z.Zt. ist aber m.E. ein Verstoss gegen die HeizkVO gegeben. -
Hallo Daggi77,
die Fotos zeigen keine funkenden elektronischen Heizkostenverteiler. -
Hallo Katha,
die HV scheint ja mit unglaublichem F(l)achwissen gesegnet zu sein:
"Die HV hat meiner Vermieterin gesagt, der Efeu würde Löcher in die Wand machen"
- Quatsch! Die Luftwurzeln haften auf dem Untergrund und saugen sogar die Feuchtigkeit heraus."Nur die Eigentümerversammlung hat beschlossen, dass das Efeu weg muß und zwar rückstandslos.Dass es gar keine Löcher hinterläßt, zählt nicht."
- OK."Es hinterläßt eben Spuren und kann Probleme machen,lt HV...???"
- Latürnich, Probleme im Kopf..."...wir haben es jetzt ad acta gelegt. Vielen Dank für sämtliche Antworten!!"
- Gerne...:D -
Hallo Daniel,
wenn dem VM die paar Euronen soo wichtig sind (und ich nicht unbedingt auf den Stellplatz angewiesen bin), würde ich seinem Mieterhöhungsbegehren widersprechen und zum (lt. MV) nächstmöglichen Termin kündigen.
Solchen Leuten sollte man konsequent begegnen. -
Hallo jens448,
"bei der Übergabe meiner Wohnung hat der Vermieter bemängelt, dass die Fenster, der Keller und ein Lichtschacht nicht sauber genug wären. Ich war bei der Übergabe beruflich verhindert, so dass mein Bruder die Übergabe für mich gemacht hat."
- Für Dich keine Entschuldigung."Der Vermieter hat mir aber keinerlei Frist zur Nachbesserung der "Mängel" gesetzt und mir nicht die Chance zur Nachbesserung gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung von dem Vermieter bekommen und er möchte seinen Putzaufwand bezahlt haben."
- Der VM hätte Dir eine einmalige Frist einräumen müssen. Hast Du Dich denn rechtzeitig vor Mietende um eine Vorabnahme bemüht? -
Hallo Trigger,
"ich werde die problematische Situation, die ich habe, möglichst genau Schildern."
- Uns wären Fakten lieber als ein Roman..."Ich habe am 21.08.15 die Kündigung meines WG-Zimmers, in der ich seit 27.08.15 alleine gewohnt habe, erhalten (ohne Datum). Der Vermieter meinte deshalb, dass ich zum 01.10.15 ausziehen muss.
Lange Rede, kurzer Sinn: Er hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten, jedoch war ich damit einverstanden, da ich dann ab dem 01.10.15 ohnehin eine neue Wohnung hatte."
- OK, wenigstens im Resultat."Am 5.10.15 haben wir per E-mail ausgemacht, dass ...
Am besagten 6.10.15 habe ich den Steckschlüssel dummerweise nicht dabei gehabt.
Am 9.10.15 habe ich ihm gleich 2 E-Mails geschickt. Die Erste (11:59 Uhr) beinhaltete, dass er die Erlaubnis hatte, das Schloss zu brechen. Die 2. E-Mail, die ich 2 Stunden (13:55) später losschickte, beinhaltete, dass ich nun doch den Schlüssel gefunden habe und ihm diesen in den Briefkasten schmeiße."
- Das war mietrechtlich alles Mist. Ihr habt es wohl nicht geschafft, eine Rückgabe der Mietsache zum 30.09.2015 (MV enden immer zum Monatsende) zu bewerkstelligen. Damit steht dem VM mindestens die halbe Oktobermiete in Form einer Nutzungsentschädigung zu."Er wirft mir jetzt vor, dass er das Zimmer einen halben Monat lang nicht vermieten konnte und will von den 310€ Kaution, 110€ (halbe Monatsmiete) abziehen."
- Korrekt, falls er (beweisbar) einen nahtlosen Mietnachfolger gehabt hätte."Kann er mir einfach verbieten die Mängel zu beseitigen, die ich locker zwischen dem 9.10.15 und 15.10.15 schon längst hätte erledigen können? (das war die Zeit, in der ER sich nicht gemeldet hat, trotz mehrerer Nachfragen). Was kann ich tun?"
- Das hinnehmen ODER ein Fass vor dem Amtsgericht aufmachen mit mindestens dreistelligem Eurorisiko. -
Naja eine Erstberatung bei einem Fachanwalt wäre zu überlegen, aber da kommen ja auch schon einige Kosten auf mich zu.
Den Kopf wird er Dir sicherlich nicht abreissen. Es könnten aber auch einige (bspw. Schadenersatz-)Kosten auf den VM zukommen... -
Es besteht eher ein Leihverhältnis da die Wohnung unentgeldlich zur Verfügung gestellt wurde.
Hat dies ein Rechtsverdreher (pardon!) gesagt...? -
Das verstehe ich nicht, wenn der Besitzer einen Hausanstrich haben will, muss er diesen auch bezahlen
Es dreht sich aber nicht um einen Hausanstrich... -
Nichthandeln kommt hier sicherlich einer Zustimmung gleich
... welches letztendlich aber ein Richter entscheiden dürfte. -
Durch die Angabe der Sozialversicherungsnummer ist ihr dann bekannt, dass der Mieter deutscher Staatsbürger ist und in das System einzahlt (Quelle: http://www.sofortrente-heute.de/sofortrente-besteuerung/). Somit werden schon mal einige Antragsteller draußen stehen gelassen.
Maggy, es dreht sich hier nicht um Antragsteller in Deutschland, sondern um Mietinteressenten in Österreich.
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Darf ich denn Renovierungsarbeiten rückgängig machen?
Wieso nicht, wenn sie noch während der Mietzeit geschehen und keine Spuren hinterlassen? -
Hallo Salzstreuner,
ich kenne keinen User hier, der gerne solche Romane liest, also:
"Was kann ich da bitte tun??"
- Sofort nachweisbar per Einwurfeinschreiben oder durch Boten kündigen zum 31.01.2016."Gibt es Möglichkeiten ihn für die Renovierungen aufkommen zu lassen?"
- Nein, da wohl eine Kostenübernahme nicht beweisbar vereinabart wurde. -
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