Beiträge von Berny

    Nun ist die Beziehung vorbei und sie möchte ausziehen und die Wohnung kündigen.
    Allerdings reagiert der Ex-Freund nicht auf Nachrichten und weigert sich die Kündigung zu unterschreiben.


    Das ist heutzutage schon Alltagsszenario...
    Sie kann natürlich ausziehen, jedoch entbindet sie das nicht von Ihrer (100%!) Mietzahlungspflicht.

    coconut_tiger:

    "Nun würde die eine kleine Bohrung, die durch den Plastikrahmen der Balkontür getätigt wurde, dadurch aber genauso nötig"
    - Nein, wird sie nicht, wäre sonst es eine mutwillige Sachbeschädigung. Es gibt im Handel bspw. sowas https://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_0_13?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&url=search-alias%3Daps&field-keywords=kabel+fenster&sprefix=kabel+fenster%2Caps%2C170 Ich meine, sie auch bei Kodi schon gesehen zu haben.

    "und auch die Halterung und kurz und gut würde statt unserer (eher kleinen) Schüssel da halt eine Flachantenne am Balkongeländer hängen."
    - Die kannste auch geschickter auf dem Balkon(boden bspw.) platzieren...

    Hallo Blackszer,

    da will womöglich jemand aus der HV sich profilieren...?

    Wenn ich richtig verstanden habe, bist Du sog. Untermieter (genauer: Mieter), hast also einen Mietvertrag mit Deinem Hauptmieter (genauer: Vermieter, denn Mietrecht kennt lediglich Mieter und Vermieter:o).
    Die HV, mit der Du keinen Vertrag hast, kann von Dir keine Unterlagen anfordern. Das kann sie lediglich bei ihrem Vertragspartner, also Mieter (versuchen). Ob Letzterer nun einem Begehren der HV nachkommt, tangiert Dich nicht.
    Die in Rede stehenden Unterlagen brauchst Du nicht vorzulegen, da Du ja bereits einen Mietvertrag hast... und nachträglich geht rechtlich nicht (es sei denn, bei Abschluss sei seinerzeit sowas vereinbart worden).
    Merke: Es kommt immer darauf an, wer mit wem einen Vertrag hat.

    Hallo onelove,

    Ihr hattet gemietet im Bewusstsein, was Euch dort bevorstehen wird. Und nun beschwert Ihr Euch???

    "Wir haben zum Einzug ne Vereinbarung getroffen, dass hier Baumaßnahmen durchgeführt werden. Als Dauer steht da 3-5 Werktage. Und das die Miete nicht gemindert werden darf. (Ist das Rechtens?)"
    - Ja, denn Ihr habt die Vereinbarung getroffen.

    "Aber das Küche UND Bad nicht zu benutzen sind, das wussten wir nicht. Steht auch nirgends."
    - War aber nach der Vorgeschichte zu vermuten.

    "Ich bin geschockt und verzweifelt.. ich weiß nicht wie ich das alles bewerkstelligen soll.."
    - Das ist Euch überlassen, denn Ihr wisst das ja von Anfang an.

    "Was kann ich jetzt tun? Muss ich mir das wirklich so "gefallen lassen" und darf ich die Miete nicht mindern?"
    - Richtig, hattet Ihr ja unterschrieben.

    "Allein schon weil es hieß 3-5 Werktage und nun sind doppelt so viele.."
    - Hier könnte man evtl. einhaken, aber ob die paar Euro Euch spürbar entschädigen, wage ich zu bezweifeln. Tut mir leid.

    Daraufhin habe ich ein entsprechendes Schreiben an meine Hausverwaltung aufgesetzt und Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt - und was soll ich sagen, war natürlich "nur ein Tippfehler bei der Erstellung der NK-Abrechnung".


    Noch'n "Tippfehler": Widerspruch, nicht Einspruch.:)

    dermickey:

    "ich habe nun den Mietvertrag vorliegen, folgendes möchte ich euch gerne noch fragen bzw. nur gern wissen ob alles so i.O. ist.

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    hat dieser (handschriftliche) Zusatz Konsequenzen?"
    - Fachmännisch renoviert ist m.E. nicht rechtskräftig definiert.

    "

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    ich denke hier ist wohl alles i.O. (Aufgrund der Fernwärme fällt der Schornsteinfeger raus)"
    - Meine ich auch.

    "

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    von diesen Schlüsseln habe ich wenig Ahnung"
    - Könnte korrekt sein, jedoch müsste man hier die einzelnen Positionen nachlesen können.

    "

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    Macht man das so?"
    - ist nicht zu beanstanden.

    "
    Ich denke das wird i.O. sein"
    - Ich hasse directupload.

    "
    Hier geht es mir besonders um den letzten Satz. Kann man hier noch einen Zusatz einfügen
    das man nur renoviert übergeben muss wenn es nötig ist?"
    - Genau diesen hätte ich gern komplett gelesen; die letzte der drei Zeilen ist unleserlich.

    So, ein kleines update zu meinem Fall:

    @ Berny: ich bin mit dem Hund zusammen eingezogen und habe die Erlaubnis zur Haltung schriftlich - zusätzlich zum Mietvertrag.

    Ich habe mich bei meinem Anwalt erkundigt und diesen Satz bekommen: "Der Vermieter darf für Säuglinge, Tierhaltung, Autowaschen, Waschmaschine, häufiges Duschen oder Aquarien keine Zu- oder Aufschläge vornehmen (AG Bergisch Gladbach WuM 1994, 549)."

    Daraufhin habe ich ein entsprechendes Schreiben an meine Hausverwaltung aufgesetzt und Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt - und was soll ich sagen, war natürlich "nur ein Tippfehler bei der Erstellung der NK-Abrechnung".


    Oder Büroversehen...:rolleyes:
    Prima, danke für das Feedback!

    Hallo,

    ich habe es ausgerechnet, der Vermieter hat dich um 12 Euro beschissen.

    Das erfordert sofortige Maßnahmen:
    Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs
    Klage auf Schadenersatz in Höhe von 12 Euro

    Mal im Ernst, was willst du denn jetzt machen. Die Hausverwaltungsgesellschaft hat das Geld nicht angelegt. So what?
    Gruß
    H H


    Ich würde denen einen Euro überweisen und den Wunsch äussern, dass sie sich jetzt noch wohler fühlen.:o

    Hallo NFSNDJ,

    "ein bekannter Herr im fortgeschrittenen Alter bewohnt seit ca. 3 Jahren eine Mietwohnung in einem 30-Parteien-Haus."
    - Er hat also bereits einen Mietvertrag.

    "Beim letzten Treffen ..."
    - Mieter mit Vermieter?

    "ging es um die Konditionen des Mietvertrags,"
    - bestehende MV sind nachträglich eigentlich kaum zu ändern, höchstens zu ergänzem in beiderseitigem Einvernehmen.

    "einige sehr merkwürdige Umstände wurden dabei kommuniziert.
    1. Das 30-Parteien-Haus wird von einer Hausverwaltung verwaltet, die von der WEG beauftragt ist, die aus einem einzigen Eigentümer besteht. So gesehen also keine WEG. Einem Eigentümer gehört die ganze Hütte."
    - Ist das rechtswidrig?

    "2. Die Netto-Kaltmiete beträgt 617 €, Nebenkosten betragen 340 €, gesamt 957 €, laut Mietvertrag."
    - Ziemlich hoch, die NK. Wie ist denn die Abrechnung hierüber vereinbart?

    "3. Nachträglich zum Mietvertrag kam die Forderung nach einer pauschalen Zahlung von zusätzlichen 50 € für die Einbauküche."
    - Fordern kann man viel... Rechtsgrundlage?

    "3. Tatsächlich gezahlt werden vom Protagonisten alles außer die 70 € Behindertenzuschlag; eine Einforderung der Hausverwaltung oder des Vermieters/Eigentümers gab es für diese eigentlich fehlenden 70 € nicht."
    - Nun, wenn der Protagonist sie freiwillig zahlt...ß

    "4. Zudem werden Hausmeisterkosten in Höhe von knapp 30.000 € im Jahr abgerechnet. Diese Kosten und die Positionen der Hausmeistertätigkeiten, die diesen Betrag verursachen sollen, konnten bisher nicht belegt werden."
    - Der Mieter hat aber Recht auf Einsichtnahme.

    "Soviel zum Szenario, das doch Stirnrunzeln bei mir und beim Bekannten verursacht.
    Was meint ihr dazu, das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen in diesem Haus ?!"
    - Weshalb?

    Hallo screeny2,

    meine private Tabelle der SSK sieht so aus:
    ab: ...........Zinssatz (%):
    31.12.2011 0,50
    21.06.2012 0,25
    31.12.2012 0,20
    31.12.2013 0,10
    01.11.2015 0,05
    31.12.2015 0,001
    31.12.2016 0,001
    vielleicht hilft sie Dir weiter...

    Wir haben ja nur einen Nachweis, dass etwas am 24.5 angekommen ist und können den Inhalt nicht beweisen. Laut Internet st nur der Gerichtsvollzieher rechtlich wirksam, da der Vermieter behaupten könnte, dass nur ein leeres Blatt im Briefumschlag war.


    Wenn Ihr schon soweit seid... und denkst Du, dass ein Richter sowas dem VM abnimmt? :eek:
    Ihr werdet doch wohl sicher eine Kopie Eures Schreibens haben und könnt glaubhaft machen, dass Ihr schon in der Lage gewesen seid, einen Einschreibebrief zu versenden...?
    Schliesse mich Anitari's Posting an.

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