Hallo NFSNDJ,
"ein bekannter Herr im fortgeschrittenen Alter bewohnt seit ca. 3 Jahren eine Mietwohnung in einem 30-Parteien-Haus."
- Er hat also bereits einen Mietvertrag.
"Beim letzten Treffen ..."
- Mieter mit Vermieter?
"ging es um die Konditionen des Mietvertrags,"
- bestehende MV sind nachträglich eigentlich kaum zu ändern, höchstens zu ergänzem in beiderseitigem Einvernehmen.
"einige sehr merkwürdige Umstände wurden dabei kommuniziert.
1. Das 30-Parteien-Haus wird von einer Hausverwaltung verwaltet, die von der WEG beauftragt ist, die aus einem einzigen Eigentümer besteht. So gesehen also keine WEG. Einem Eigentümer gehört die ganze Hütte."
- Ist das rechtswidrig?
"2. Die Netto-Kaltmiete beträgt 617 €, Nebenkosten betragen 340 €, gesamt 957 €, laut Mietvertrag."
- Ziemlich hoch, die NK. Wie ist denn die Abrechnung hierüber vereinbart?
"3. Nachträglich zum Mietvertrag kam die Forderung nach einer pauschalen Zahlung von zusätzlichen 50 € für die Einbauküche."
- Fordern kann man viel... Rechtsgrundlage?
"3. Tatsächlich gezahlt werden vom Protagonisten alles außer die 70 € Behindertenzuschlag; eine Einforderung der Hausverwaltung oder des Vermieters/Eigentümers gab es für diese eigentlich fehlenden 70 € nicht."
- Nun, wenn der Protagonist sie freiwillig zahlt...ß
"4. Zudem werden Hausmeisterkosten in Höhe von knapp 30.000 € im Jahr abgerechnet. Diese Kosten und die Positionen der Hausmeistertätigkeiten, die diesen Betrag verursachen sollen, konnten bisher nicht belegt werden."
- Der Mieter hat aber Recht auf Einsichtnahme.
"Soviel zum Szenario, das doch Stirnrunzeln bei mir und beim Bekannten verursacht.
Was meint ihr dazu, das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen in diesem Haus ?!"
- Weshalb?