pabada:
"Die Wohnung war damals Erstbezug"
- Nchmal: Gibt es ein (genaues) Übergabeprotokoll? Auch beim Neubezug muss nicht alles 100% paletti sein.
"Selbstverständlich habe ich im Laufe der Mietzeit immer wieder neu gestrichen, kleine Reparaturen selbst durchgeführt und die Wohnung in Schuss gehalten."
- OK.
"... dass der Vermieter mir unterstellt, die Wohnung sei nicht zu vermieten, da ..."
- Getreu dem Motto: "Wir behaupten erst mal, soll der dumme Mieter doch das Gegenteil beweisen."
"Nach etwas Recherche im Internet steht auch, dass der VERMIETER für Erneuerungen, gerade nach 16 Jahren, aufkommen muss."
- Dem VM obliegt grundsätzlich die Pflicht die Mietsache i.O. zu halten (§ 535 BGB).
"Hierauf beziehe ich mich: § 535 BGB, bzw speziell Abs. 1 Satz 2"
- Du sagst es.
"All die Punkte sind doch ganz normale Abnutzungen über 16 Jahre und keine Schäden, die mir in Rechnung gestellt werden können, bzw der Vorwurf gemacht wird, man könne die Wohnung aus diesen Gründen nicht neu vermieten."
- Meine ich auch, bis auf ("richtig") beschädigtes Laminat, Dürdichtungen o.ä. Dübellöcher fachmännisch verschlossen? Lesen wir mal, was andere User noch so beisteuern...