Beiträge von Berny

    Was echt?? Ich mußte auf die Kostenlose schon über 3 Wochen warten... Jetzt bezahle ich 25 Euro und muß nochmal 4 Wochen warten?! Ich hätte die Auskunft eingentlich spätestens diese Woche einreichen müssen. Mist :(


    Dann sagste eben Deinem zukünftigen Vermieter, dass die Auskunft beantragt wurde und Du sie ihm sogleich nach Erhalt zukommen lassen wirst.

    Hallo karinaschnell,

    "ich habe vor einem Jahr (01.12.2014) eine Wohnung für ein Jahr zwischengemietet und später herausgefunden, dass der Vermieter (der nicht der Besitzer ist, sondern die Wohnung selber schon seit Jahren mietet) nur 360€ zahlt, sie aber für 650€ kalt an mich vermietet hat."
    - Das ist freie Marktwirtschaft, Du hattest den Preis bei Anmietung ja akzeptiert.

    "Fällt dieser Vertrag unter das neue Mietbremsgesetz?"
    - Njet, ist ja ein bestehendes Mietverhältnis.

    "Ist die eigentliche Besitzerin dazu Verpflichtet einzuschreiten, wenn ihr Untermieter die Wohnung für fast das doppelte weitervermietet?"
    - Nein, wenn zw. Vermieter und Mieter keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

    "Sie wurde ausserdem in einem sehr abgenutztem Zustand übergeben."
    - Du hattest die Übernahme aber in diesem Zustand akzeptiert(?).

    "Ich hatte Sie dann eigenständig renoviert. Nun hatte ich ein Problem mit der Tür und musste den Schlosser holen. Sprich es häufen sich die Ausgaben. Ich hatte Ihn gebeten die Schlosserkosten zu übernehmen, da sich die eigentliche Hausverwaltung geweigert hatte und bekomme nun keine Antwort mehr von ihm."
    - Für Dich ist rechtlich lediglich interessant, dass Du die Mietsache im vertragsgemässen Zustand wieder zurückgibst.

    "In einem Monat läuft das Mietverhältniss aus und es wurden 1000€ Kaution hinterlassen. Ich möchte mir auf jeden Fall die Schlosserkosten sichern"
    - Den Schlosser hat derjenige zu zahlen, der ihn gerufen hat bzw. den Schaden verursacht hat.

    "fühle mich auch sonst nicht sicher, dass ich die Kaution zurückbekomme."
    - Mit der Kautionsrückzahlung kann sich der VM noch 1/2 Jahr Zeit lassen.

    "Kann ich Theoretisch die letzte Miete einfach nicht bezahlen und sie von der Kaution zahlen?"
    - Weder theoretisch noch praktisch noch tatsächlich.

    "So würde ich vermeiden, dass er Sie einfach behält."
    - Das wäre nicht rechtens.

    "Könnte er mich deshalb anzeigen"
    - Zwar nicht anzeigen, jedoch (erfolgreich) verklagen.

    "oder würde einfach die Kaution als Miete verrechnet werden?"
    - Das ist nicht erlaubt (alter bekannter "Trick", besser: Versuch).

    Hallo Videl Gonzales,

    "Mehrmietereinheit (3 Leute). Es wurde dem Vermieter ein Aufhebungsvertrag übermittelt das eine Person auszieht. Alle Mieter unterschreiben aber der Vermieter weigert sich."
    - Muss er ja auch nicht. Ihr Drei könntet bestenfalls erfolgreich kündigen, bspw. jetzt zum 31.01.2016.

    "Finanziell würde die Miete von den 2 verbliebenen bezahlt."
    - Nebensächlich.

    "Statt dem Aufhebungsvertrag wird den 3 Personen ein neuer Vertrag angeboten zu evtl. den gleichen Konditionen. Der Vermieter möchte eine Begehung und eine Bestandsaufnahme vor dem Abschluss machen."
    - Ist das Recht des VM und nicht zu beanstanden.

    "Was kann einen bei der Bestandsaufnahme erwarten? Nachforderungen,Schönheitsreparaturen andere Druckmittel?"
    - Frag' ihn, oder lass' es doch drauf ankommen.

    "Was kann man tun, wenn man der Vermieter sich in Frage 2 extrem viel Zeit lässt mit dem neuen Vertrag"
    - Lade ihn zu Kaffee und Kuchen ein.:)

    Hallo BingeulBingeul,

    "Ich bin zum 1.11. zu zwei Freunden, die ich schon sehr lange kenne, als Untermieter eingezogen."
    - Sie haben sich hfftl. die schriftliche Erlaubnis von deren VM eingeholt...

    "Wir haben einen Muster-Untermietvertrag aus dem Internet"
    - Mietrechtlich gibt es nur Mietverträge.

    "Zum Inhalt des Vertrages gehörte natürlich auch, dass ich einen Hausschlüssel bekommen (ist ein Zentralschlüssel für Haustür, Wohnungstür, Keller und Briefkasten)."
    - Den dürftest Du ja dann wohl jetzt haben.

    "Die zwei Jungs haben von den 5 Schlüssel die sie bekommen haben 3(!!) verbaselt und nun habe ich keinen Schlüssel."
    - Ach nee, Du hat im MV quittiert, einen Schlüsssel erhalten zu haben und hast doch keinen...? *kopfschüttel*

    "Das ärgert mich sehr, da ich bin Prinzip nun von den beiden abhängig bin um rein zu kommen."
    - Richtig...

    "Natürlich suchen wir nach den Schlüssel aber hat hier vielleicht jemand einen Rat was man in so einem Fall am besten macht?"
    - Sich an deren VM wenden und schon mal die Ersparnisse checken...

    "Das sie einen Verlust normalerweise melden müssen, habe ich denen zwar gesagt, aber ich denke sie befürchten eine hohe Rechnung was den evtl. Austausch der Schließanlage angeht."
    - So isses. Welchen diesbzgl. Rat erwartest Du denn hier eigentlich?

    "Die geringere Problem ist das einer der beiden unfassbar Faul ist. Wir teilen die Wohnung quasi so, als wäre ich ein normaler WG-Mitbewohner, heißt Bad, Küche und sonstige Räume."
    - Du hast Dir diesen Vermieter ausgesucht. So what?

    "Hat jemand eine Idee wie ich ihn zur Haushaltsreinigung motivieren kann? Evtl. einen Hausordnung erstellen und von allen unterschreiben lassen?"
    - Hier befassen wir uns mit Mieterecht (§§ 530 ff) und nicht mit Psycho und Soziales o.ä.

    "Nochmal umziehen würde ich jetzt ungern wollen, da an sich ..."
    - Alles hat seinen Preis...

    "Da zwar 1 Hausschlüssel im Vertrag steht, ich aber diesen nicht erhalten habe, sollte ich das festhalten, falls der Ernstfall eintritt? Habt ihr sonst noch Ideen was ich vielleicht noch beachten sollte?"
    - Ich bleibe höflich und äussere mich nicht weiter dazu.

    Ebenfalls ohne Gruss:

    Ihr hattet die Wohnung seinerzeit gemietet wie vorgefunden. Wenn Ihr Änderungen einbaut, so wären diese bei Mietende wieder auf Eure Kosten rückstandsfrei zurückzubauen. Gegenüber dem Vermieter habt Ihr diesbzgl. keinerlei Ansprüche.
    Tipp: Dicke Decken wirken sehr geräuschdämpfend.

    Salzstreuner:

    "Mietvertrag läuft auf meinem Namen und er erteilt meiner Freundin Hausverbot in meiner eigenen Wohnung.
    Nach einem Urteil vom 22.09.2004 vom AG Köln, WM 673/2004 ist das doch gar nicht rechtens."
    - So isses.

    "Wir haben bei Einzug einen schriftlichen kaufvertrag über Küchengeräte aufgesetzt. Zahlung ist bereits erfolgt."
    - Na, ist doch prima.

    "Er hat heimlich ein Foto von meinem Kind gemacht, wie es im Auto sitzt.
    Das Auto steht vor meiner eigenen Wohnung und ich habe eine Wickeltasche geholt!
    Jetzt droht er mir: Er würde das Foto zum Jugendamt schicken und behaupten ich käme meiner Fürsorgepflicht nicht nach,
    wenn ich ihm nicht die Küchengeräte zurückverkaufe.
    Das ist für mich Nötigung!"
    - Und mglw. noch einige andere Straftatbestände, die aber ein Anwalt besser einschätzen können müsste.

    Ebenfalls ohne Gruss:

    Falls Du der Meinung bist, dass der Vermieter zuviel Miete erhalten hat, würde ich diese von ihm zurückfordern. Es könnte auch nicht schaden, wenn Du das Amt darüber informierst. Auch sollteste hier die Verjährungsfristen beachten.

    Hallo melina87,

    "Dann entschied ich mich dazu, die Schlüssel von einem unabhängigen Zeugen in einen Briefumschlag tüten zu lassen und beim Vermieter einzuwerfen. Das ganze quittierte mir der Zeuge mit Datum und Uhrzeit des Einwurfes."
    - Wurden sämtliche Schlüssel zurückgegeben? Vom Boten vor Einwurf kontrolliert?

    "Nun behauptet mein Vermieter, die Schlüssel seien erst deutlich später bei ihm eingegangen. Ich vermute sowieso, dass er die Übergabe nicht hat machen wollen um mich ggf noch zu einer Mietzahlung über den Kündigungszeitraum hinweg zz bekommen,da es noch keinen Nachmieter gibt."
    - Ich hoffe für Dich, dass Du - ich erinnere an Deinen früheren Thread - tabellarisch Buch geführt hast: Was wurde wann gemacht, wie wirkte es sich aus, wer war Zeuge?

    "Wie gehe ich nun weiter vor?"
    - Kommen lassen...

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