...und Dir? Lass mich mal raten....
Errätst Du doch nicht: Der Ferd ist vorne als hinten höher.
...und Dir? Lass mich mal raten....
Errätst Du doch nicht: Der Ferd ist vorne als hinten höher.
Ebenfalls ohne Gruss:
Im Mietrecht gibt es keine Zwischenmiete, Untermietvertrag, Zwischenmietvertrag, Untermieter, Hauptmieter, Untermietzeit, Untermietverhältnis.
Bis zum Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter die Bruttomiete zu zahlen. Jedenfalls kannst Du seine Kaution verwenden für alle noch offenen Forderungen aus dem vergangenen Mietverhältnis.
Hier ist also klar die Rede von hellen, deckenden Farben die Rede. Wie seht ihr nun die Sachlage?
So, wie beschrieben, jedoch muss nicht frisch schönheitsrenoviert zurückgegeben werden.
Ebenfalls ohne Gruss:
Muss ich trotzdem den Handwerker vom Vermieter akzeptieren?
M.E. ja, denn die zu erledigenden Arbeiten greifen u.U. in die Bausubstanz ein.
Die Frage ist nun jedoch, muss der Vermieter die Schäden reparieren oder muss ich das selbst machen?
Weder noch. Schliesse mich meinen Vorrednern an.
Eine gesetzliche Frist ab wann die erhöhte Miete zu zahlen ist gibt es nur für Wohnraummietverträge.
Natürlich kannst Du Einspruch einlegen.
Allerdings kann der Vermieter auch den Vertrag einfach kündigen.
Je nachdem, wie die Garagenmiete gezahlt wird, würde ich mir eine kleine Schweinerei einfallen lassen...:p
Dazu habe ich, wie geschrieben, gar kein Interesse an Rauchmeldern und kann gerne auf diese Dinger verzichten.
Das interessiert niemanden. Die Rechtsverordnung allein zählt.
bis zum 31.12.2015 müssen bei mir laut Gesetz Rauchmelder verbaut werden. Da sich mein Vermieter, der übrigens in Österreich wohnt, noch nicht gemeldet hat, gehe ich davon aus dass er das auch nicht mehr tun wird. Davon mal abgesehen bin ich ab dem kommenden Freitag im Urlaub.
Soweit ich weiß, ist der Vermieter für den Einbau zuständig. Ich kann eigentlich auf Rauchmelder verzichten.
Muss ich meinen Vermieter darauf aufmerksam machen oder kann ich den gesetzlich festgelegten Termin ignorieren und welche Folgen kann das haben?
Sicherlich ist es wohl zuviel verlangt, wenn Du Deinen VM auf diese Regelung aufmerksam machst...
...unsere ehemalige Untermieterin droht uns nun mit dem Anwalt, da ...
Da ihr Vater Anwalt ist , ...
Hunde, die bellen, beissen nicht.
An der Stelle tut mir der VM allerdings leid... Erklärt aber, warum dein Nachmieter jetzt so dringend ne neue bleibe gesucht hat.
Edit: Mietnomade
Mit Vorab-Verurteilungen sollteste Dich zurückhalten, besonders als Aussenstehender.
Ein Raum ca. 8m² hatte keinen Heizkörper (Raum war neben der Küche) und konnte nur als Abstellraum von mir genutzt werden. Hatte da mein Putzzeug drin, Waschmaschine etc..
Darf der Raum zur Berechnung der Heizkosten mit einbezogen werden (is ja nicht beheizbarer Raum)?
Ich meine Ja, denn er befindet sich innerhalb der Wohnung (genauso wie bspw. Flure ohne Heizkörper).
Richtig! Allerdings haben Sie total vergessen, dass Sie für diese Leistung 800 € Malergeld bekommen haben.:p
... und jetzt durch Unterschrift bestätigt...
ich (Hauptmieter A) habe vor knapp 7 Monaten einen Vertrag mit Hauptmieter B unterschrieben.
Untermieter C ist zur gleichen Zeit eingezogen und Hauptmieter A und B haben den Untermietvertrag gemeinsam unterschrieben.
Das Problem ist jetzt, dass Untermieter C die Kaution noch nicht an mich bezahlt hat und außerdem noch weitere Schulden bei mir hat. Ich habe angeboten, dass er die Kaution in Raten abzahlen kann, jedoch hat er auf diese Alternative gar nicht reagiert. Hauptmieter B und Untermieter C sind befreundet, aus diesem Grund ist es schwer mit Hauptmieter B objektiv darüber zu sprechen.
Ich möchte nun Untermieter C kündigen, Hauptmieter B ist damit aber nicht einverstanden. Was kann ich in so einem Fall tun?
Nichts, bestenfalls Deinen Mit-Vermieter B gerichtlich verurteilen zu lassen, einer gemeinsamen Kündigung Eures Mieters C zuzustimmen.
Hallo Mangix,
leidergottseidank kann ich Deine Frage nach Mietminderungen nicht beantworten (ausser, dass m.E. 5% in der Tat zu wenig sind).
Ich empfehle Dir, über eine Suchmaschine Infos einzuholen: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…n+mietminderung
Bonsoir,
mit einem Nachmieter hast Du nichts zu tun. Dein Vertragspartner ist Dein Noch-VM, dem Du die Miete bis 31.01.2016 schuldest.
kann dir nur einen Besuch bei deinem Hauspsychologen anraten :p
Der hat bereits aufgegeben...:o
Ernsthaft, denn Du "brauchst" das anscheinend: Beim nächsten von Dir zu verantwortenden Vorfall werde ich Deinen Account löschen lassen.
Deinen gemeldeten Einwand, dass Mainschwimmer zuviel Zeugs labert, weise ich zurück.
"problem ist das aus der Dusche meiner Meinung nach viel zu wenig Wasser kommt und dadurch wird das Wasser im Durchlauferhitzer auch wenig bis teilweise überhaupt nicht warm,"
- Wie ist es bei den Waschbecken?
- War Dir der Mangel bei Mietbeginn bekannt?
mainschwimmer du bist ein echter dummer Dreckslaller! pfui deibel.
Wegen Beleidigung und unangemessener Ausdrucksweise wirst Du hiermit verwarnt.
So was weiß ein guter Anwalt doch.
Du sagst es...![]()
Ich würde noch drei Wochen warten, dann die Nebenkostenvorauszahlungen für 2010+2011 zurück-einklagen.
Addition der Heizöleinkäufe geht schon mal garnicht, da könnte man ordentlich einhaken. Du kannst jedenfalls von den Dir in Rechnung gestellten Heizkosten 15% abziehen.
Halte uns mal weiter auf dem Laufenden (ich hoffe, Dein Anwalt "spurt" richtig und macht Nägel mit Köpfen).
Bitte mal lesen und Senf dazu geben, kann sein das ich was vergessen hab...
Hallo Timo,
mein Senf ist der, dass Du Dich weiterhin an Deinen Anwalt halten solltest. Sind dem VM die Schäden bereits nachweislich mit Verweis auf § 535 BGB gemeldet worden? Ist Mietminderung angesichts der eingeschränkten Nutzbarkeit der Mietsache geplant?
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