Beiträge von Berny

    KommFort,
    ich erlaube mir mal, Dir einige Zähne zu ziehen (ist nicht persönlich gemeint, sondern soll nur verdeutlichen, wie es kommen kann bzw. wie Dein Gegner argumentieren könnte:

    "Also erstmal ist das Wort Anspruchsdenken falsch, weil es hier mehr um Gerechtigkeit, Ersatz und Entschädigung geht."
    - Beide Letztere kannste versuchen einzuklagen.

    "Mein alter Vermieter hat mich und andere behandelt wie Dreck."
    - Wenn Ihr Euch das gefallen lasst...

    "Darüberhinaus hab' ich nicht nur einen teuren Preis bezahlt, sondern einen strafbar überteuerten Preis."
    - Wenn Du Dir dies gefallen lissest...

    "Und im Nachhinein doch erst Recht?! Wie hätte ich denn jeglichen Anspruch innerhalb des Mietverhältnisses geltend machen können?"
    - Sobald Du meintest, dass Dir unrecht geschehe, hätteste auf die Bremsen treten sollen.

    "Habt ihr eine Ahnung davon, was dann alles passiert wäre?"
    - Nicht, aber da hättste durchgemusst. Lieber ein Ende mit Schrecken als umgekehrt.

    "Mein alter Vermieter hat Scheisse gebaut und muss nun die Rechnung bezahlen."
    - Dann krieg' ihn doch 'ran!

    "Aber in meinem Fall hat er sich ja gleich mehrfach in's Aus manövriert und ich bin sicher, dass sich für den Fall das Finanzamt und der Zoll brennend interessieren würden!"
    - Dann frage doch dort mal nach. jetzt könnte es jedoch zu spät sein, ihn in flagranti zu erwischen. Und wenn Du es nicht (mehr) beweisen kannst, könnteste Dich der wissentlich falschen Anschuldigung strafbar machen. Will sagen: Dieser "Zug" ist wohl bereits abgefahren.

    "Und dass es im Nachhinein kommt, das ist doch ein völlig normaler Vorgang. Wann denn auch sonst, wenn nicht im Nachhinein?"
    - Falsch! Sondern dann, wenn Du Kenntnis über solche Vorgänge erhältst.

    "Ich glaube, hier hat noch niemand meinen ersten Beitrag in diesem Thema gelesen..."
    - Wie bereits mehrfach gesagt: Bringe Fakten, möglichst tabellarisch, KEINE Romane!

    Hallo Charlotte,

    sicherlich wirst Du die hier geschilderten Fragen auch schon mal dem Vermieter gestellt haben. Wie war die Antwort?

    "Wir haben eine große Dachbodenkammer, für die wir monatlich 30€ zusätzlich zahlen."
    - Teil der gesamten Mietsache ODER sind die 30 € so eine Art Nutzungsentschädigung?

    Hallo Björn,

    hier scheint es sich wohl eher um eine Reparatur wegen eines auslaufenden Kugellagers gehandelt zu haben. Ich kenne das von einer Schwimmbadumwälzpumpe. Dies ist ausschliesslich Vermieterangelegenheit, § 535 BGB.

    Die (bspw. jährliche) Wartung, also Filter oder Siebe reinigen, Schwimmerschalter regulieren, Sinkschlammbeseitigung, Rohrreinigung kann im Rahmen der Wartung auf den/die Mieter umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde oder im MV auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen wurde (§2 3.: die Kosten der Entwässerung,
    hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe).

    falls du dich dazu entschliesst, natürlich zugleich "alternativ" zur fristlosen, die fristgerechte beimischen :cool:


    Aus der Fristlosen könnte aber auch ein Rattenschwanz werden mit Rechtsanwälten, Gutachten, Gegengutachten, Gerichtskosten - und mindestens eine Jahresmiete ist futsch. Also mein Tipp: Fristgerechte ODER einen Aufhebungsvertrag versuchen.

    Der Anspruch auf die Abrechnung 2011 verjährt allerdings am 31.12.2015. Also wäre diese Abrechnung noch ganz schnell einzufordern.


    Richtig! Notfalls durch Boten oder mit Zeugen, der den Inhalt des Schreibens kennt und auf Deiner Kopie bestätigt hat mit Namenszeichen und Datum beim Empfänger in den Briefkasten oder unter Wohnungstür durchschieben.
    (Du bist bisher wohl immer zu gutgläubig/naiv gewesen... - Nää, Anitari, nicht Du!:))

    Wir haben immernoch den alten Vertrag von unserem alten Vermieter und da steht zwar drin,dass eine jährliche Abrechnung erfolgt,aber seit 2011 ist es noch nie passiert. PS: ist so ein Vertrag ausm Schreibwarenladen


    Dann würde ich das Ende des Mietverhältnisses abwarten und dann sämtliche geleisteten BK-VZ (zumindest die von 2011 bis 2014) zurückfordern.

    Ich schätze mal, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahlen von 2013 + 2014 dieselben sind, bestenfalls bei 0,000x promille liegen dürfte. Ich würde der "Ab"rechnung noch nicht mal widersprechen und abwarten, bis der VM anmahnt.

    Ich würde der Abrechnung widersprechen, da offensichtlich Kosten aus einem anderen Abrechnungszeitraum übernommen wurden und mir strafrechliche Schritte vorbehalten.
    Mal sehen, wie er reagiert - und Du wirst uns bitte weiterhin informieren...

    Zuletzt anbei noch eine Anmerkung, ich kann jetzt auch verstehen warum der Umgangston in eurem Forum angemahnt wurde.
    Ich wünsche allen noch eine Restweihnachtszeit. LG


    Danke, Tom, die werden wir alle haben (und geniessen:))

    der Zutritt zur Wohnung war aber nur erlaubt, um einem eventuellen Nachmieter die Räume zu zeigen. Und nicht um bereits Arbeiten für den Nachmieter durch zu führen, wie das Abschleifen der Haustür, eines Fensters, etc. was ich dann noch lackieren soll..
    Allerdings werde ich trotzdem versuchen, mich auf vernünftige Weise mit dem Vermieter zu einigen. Weitere Renovierungen meinerseits in der Wohnung will ich nicht leisten, da ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe. Da der Vermieter selbst den Mietvertrag (7 Seiten) in aller Ausfühlichkeit was ich als Mieter zu leisten und zu beachten habe, geschrieben hat, plus zwei Seiten noch Hausordnung angehängt hat, denke ich dass er das Übergabeprotokoll bei Einzug absichtlich abgelehnt hat, um mir bei Auszug die Renovierung aufs Auge drücken zu können. Er schrieb, der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei der Übergabe. Bei der Pingeligkeit, wie der Vertrag verfasst ist, hätte er sicher "renoviert" dort dort eingefügt, wenn es so gewesen wäre.


    Kann ich nachvollziehen, und ich hätte es wohl auch so gehandhabt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!