Beiträge von Berny

    Das sehen wir auch so.
    Ist doch stets unsere Meinung gewesen.
    Danke Berny


    Der Brief sollte bspw. so enden...: "Ihrer schriftlichen Stellungnahme sehe ich mit besonderem Interesse entgegen und verbleibe bis dahin
    mit freundlichen Grüssen"

    Und Du hältst uns bitte auf dem Laufenden...

    Hallo Rundi88,

    manche VM müssen leider erst vom Amtsrichter überzeugt werden, dass ihrer Gier Grenzen gesetzt sind.
    Ich würde meine Forderung tabellarisch darstellen und den VM auffordern, den noch offenen Betrag auf mein Konto IBAN ..... zu überweisen, um ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden. Diesen Brief per Einwurfeinschreiben, NICHT mit Rückschein (Annahme oder Abholung bei der Post könnte er verweigern).
    PS: Bitte halte uns auf dem Laufenden.
    PPS: Zahlungsfrist nochmal 10 Tage.

    Ich halte den Mietvertrag für "auslegungsfähig", aber bekannterweise sind Regelungen zum Nachteil des Mieters gesetzwidrig.
    Vielleicht ist dieser MV bewusst so gehalten, dass Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte sich prima die Taschen füllrn können...:mad:
    Sicher ist auf jeden Fall, dass der VM genauso wie der M versäumt haben, die mtl. BK-VZ nach oben anzupassen, sodass Nachzahlungen kaum noch nötig wären.

    Die Beseitigung von Verstopfungen hat der Vermieter zu tragen
    Er kann nur die Kosten in Regress stellen, wenn nachweisbar der oder die Mieter daran Schuld tragen.


    Richtig, Verursacherprinzip. Falls keiner gefunden wird, ist der VM ebenso in der Pflicht. Evtl. würde ich mal dem VM ggü. durchblicken lassen, dass hier der Geruch von ungerechtfertigter Bereicherung bzw. Betrug in der Luft liegen könnte.

    Wenn man einmal davon ausgeht, dass für die "überlassene" Wohnung einer Genossenschaft durch einen Genossen genutzt wird und hierfür eine Nutzungsgebühr erhoben wird, das normale Mietrecht anzuwenden ist, so ist der Dachbodenraum ein Teil der Mietsache, worüber der VM nicht so ohne weiteres verfügen kann.

    Yomala:

    "Das haus, in welchem ich gewohnt habe, wurde vererbt. Nun möchten mir die Erben mit folgendem Wortlaut kündigen:

    "[Anrede],... aufgrund des Verkaufes des Wohnhauses an einen Bauträger bin ich gezwungen o.g. Wohnung fristgemäß zum 30.03.2015 zu kündigen. (Haus wird abgerissen)"

    Ist dies Rechtens? Meinem Verständnis nach, reicht das nicht als Begründung aus.
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/kue...tz_000805.html
    "Soll ein in vermietetem Zustand erworbenes Objekt wegen eines bevorstehenden Verkaufes gekündigt werden, bedarf es daher einer besonders ausführlichen Darlegung der Verkaufsgründe im Kündigungsschreiben, um dem Vorwurf der Spekulationsabsicht vorzubeugen."
    Bedeutet das jetzt die Kündigung ist nicht wirksam und ich muß wiederspreche? Oder kann der Vermieter Informationen nachreichen und damit die Kündigung gültig machen?"

    - Mein vorheriges Posting möchte ich relativieren: Ich kann nicht beurteilen, ob die vom VM genannte Begründung ausreicht. Es ist genausogut möglich, dass das die Gerichte unterschiedlich sehen. Deshalb würde ich einen in diesem Metier erfahrenen RA konsultieren.
    Es ist Dir natürlich unbenommen, dieser Kündigung zu widersprechen. Ausserdem dürfte eine Frist von drei Monaten m.E. viel zu gering sein; kommt drauf an, wie lange Ihr dort bereits wohnt. Ob das Nachreichen von weitergehenden Infos genügt vermag ich nicht zu beurteilen.

    Hallo,
    auf Seite 1 halte ich alle Angaben für plausibel. Auf Seite 2 scheint mir jedoch das ganze Jahr abgerechnet worden zu sein. Insofern sollte da widersprochen werden. Ich würde zur Vereinfachung dem VM vorschlagen, von den Heizkosten nur 450/1000 zu berechnen.

    Hallo Lagavulin,

    "hab heute meine Nebenkosten Abrechnung für 2014 bekommen."
    - "Cleverer" Vermieter...

    "In besagtem Jahhr habe ich von Januar bis Ende März gewohnt.
    In der Abrechnung befinden sich 2 Punkte für Brennstoffkosten.
    16.01.2014 Öl Lieferung
    23.10.2014 Öl Lieferun"
    - Hier müsste gerechnet werden:
    Bestand am 31.12. minus Bestand am 01.01. plus Lieferungen, ergibt Jahresverbrauch = 1000 Heizgradtage.
    01.01.-31.03. haben 450 HGTg. Also die Kosten des Ölverbrauchs des Jahres / 1000 * 450 ergeben die Dir zuzurechnenden Verbrauchskosten.
    Beim WW ist es erheblich anders...

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