Yomala:
"Das haus, in welchem ich gewohnt habe, wurde vererbt. Nun möchten mir die Erben mit folgendem Wortlaut kündigen:
"[Anrede],... aufgrund des Verkaufes des Wohnhauses an einen Bauträger bin ich gezwungen o.g. Wohnung fristgemäß zum 30.03.2015 zu kündigen. (Haus wird abgerissen)"
Ist dies Rechtens? Meinem Verständnis nach, reicht das nicht als Begründung aus.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kue...tz_000805.html
"Soll ein in vermietetem Zustand erworbenes Objekt wegen eines bevorstehenden Verkaufes gekündigt werden, bedarf es daher einer besonders ausführlichen Darlegung der Verkaufsgründe im Kündigungsschreiben, um dem Vorwurf der Spekulationsabsicht vorzubeugen."
Bedeutet das jetzt die Kündigung ist nicht wirksam und ich muß wiederspreche? Oder kann der Vermieter Informationen nachreichen und damit die Kündigung gültig machen?"
- Mein vorheriges Posting möchte ich relativieren: Ich kann nicht beurteilen, ob die vom VM genannte Begründung ausreicht. Es ist genausogut möglich, dass das die Gerichte unterschiedlich sehen. Deshalb würde ich einen in diesem Metier erfahrenen RA konsultieren.
Es ist Dir natürlich unbenommen, dieser Kündigung zu widersprechen. Ausserdem dürfte eine Frist von drei Monaten m.E. viel zu gering sein; kommt drauf an, wie lange Ihr dort bereits wohnt. Ob das Nachreichen von weitergehenden Infos genügt vermag ich nicht zu beurteilen.