Beiträge von Berny

    der Unterschrift leistende Unterzeichner des Mieterhöhungsbegehrens ist der Sohn der Vermieterin, eine entsprechende Vollmacht wurde nicht beigefügt. Rein vom Vorgehen her, auch im Wissen, dass ich damit höchstens verzögernd einwirke, nimmt ein Gericht eine Zustimmungsklage überhaupt an bei solchen simplen Formfehlern?


    Die Klage annehmen wirde ssicherlich, aber, wenn Du dann bei der Verhandlung wegen Formfehler widersprichst, könnter die/der Kläger/in mglw. scheitern.:o Ich würde es "so" machen.

    Noch eine weitere Frage, wenn es gestattet ist. Ich als Vermieter würde, sofern ich (Mieter) jetzt Erfolg habe mit dem Abschlag, den Boden umgehend gegen einen Laminat tauschen um danach unter Einhaltung der Fristen das Abschlagsmerkmal obsolet zu machen und erhöhen? Das darf er vermutlich, ohne dass ich was gegen den Bodentausch machen kann, oder?


    Ein Bodenbelagstausch wäre ein vom Mieter zu genehmigender Eingriff in die Mietsache.

    leider gibt es kein Übergabeprotokoll. Nur einen Mietvertrag in dem steht, dass die Wohnung voll möbliert vermietet wird.


    Dann wirste auch nichts für Dich Hilfreiches beweisen können.:(
    Und nun...?

    Hallo N. Hövel,

    "ich habe leider das letzte halbe Jahr zur Untermiete in einer voll möblierten und voll eingerichteten Wohnung gewohnt . Diese Woche haben wir die übergabe gemacht. Der Vermieter war ser zufrieden"
    - Gibt es ein von beiden Parteien unterschriebenes Übergabeprotokoll?

    Insel:

    "Ich bezweifle, dass der Untermieter die fristlose Kündigung zum 25.01. akzeprtieren wird und zu einem ihm passenden Datum (Wie er bereits mitteilte zum 28/29.) ausziehen wird. Welche Konsequenzen werde ich daraus ziehen können?"
    - Du kannst versuchen(...), Schadenersatz zu erhalten.

    "Darf ich die öffentlichen Räume vor ihm verschließen?
    Absicht dahinter:
    1. Damit er nicht die Dinge des alltäglichen Lebens (Putzmittel usw) und die WG-eigenen Geräte nutzt.
    2. Er hat schon so viel unerwartet Verrücktes gemacht, dass ich ihm zutraue, dass er in der neu entstandenen Wut durch die fristlose Kündigung Schaden an den WG-eigenen Sachen anrichtet.
    Begründung: Er zahlt nicht den monatlichen WG-Beitrag (der noch Mal etwas anderes als die Miete ist), der ihn zur Nutzung der genannten Sachen berechtigen würde."
    - Das könnte man evtl. NICHT als Mietrecht ansehen. Ich würde jedenfalls nicht weiter drauf herumreiten, sondern froh sein, wenn er beschädigungslos auszieht und seine Schlüssel abgibt.

    Hallo T.Lemme,
    dass Deine Freundin schwanger ist, wird wohl kaum auf den schwarzen Schimmel zurückzuführen sein...:rolleyes:
    Wenn Du die Wohnung so schnell wie möglich kündigen möchtest, so kannst Du das jetzt schriftlich nachweislich "zum nächstmöglichen Termin" machen. Das wäre dann zum 30.04.2016.

    Insel:

    "Fristlose Kündigung wird sogleich geschrieben."
    - und dem Mieter nachweislich übegeben.

    "Sicher, dass zum 25.1. ok ist? Dachte, dass die Frist mindesten 14 Tage betragen muss."
    - Fristlos heisst fristlos... Der Mieter ist dann aufzufordern, die Mietsache innerhalb einer gewissen Frist in vertragsgemässen(!) Zustand zurückzugeben. Bei so kleinen Mietsachen genügen 10 Tage locker.

    "Eine Mahnung wegen der offenen Mieten hat er bereits erhalten.
    Ist es denn das gleiche, wie "Mahnbescheid"?"
    - Nein, ein MB wird vom Gericht erlassen. Eine Mahnung/Abmahnung ist rein privater aussergerichtlicher Natur.

    "Und kannst du mir bitte 'EMA' ausschreiben?"
    - Einwohnermeldeamt.:rolleyes: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…debescheinigung
    Und vergiss' bitte nicht, mit dem alten Mieter ein Übernahmeprotokoll und mit dem neuen ein Übergabeprotokoll (je 2-fach) zu erstellen.

    Allerdings nervt mich das beim Spülen inzwischen sehr und ich hätte gern einen Boiler.
    Deshalb meine Frage, wer für den Boiler aufkommen muß.

    Zudem verläuft im Badezimmer ein Stromkabel auf Putz und an der Badewanne aussen entlang. Es ist zwar mit Kunststoff zusätzlich ummantelt, aber irgendwie habe ich da ein sehr mulmiges Gefühl beim Duschen.
    Sowas ist doch sicher nicht erlaubt, oder?


    Wir haben in der Küche auch nur Kaltwasser (für die Versorgung des Geschirrspülers...:))
    Was das Stromkabel betrifft, sollteste mal einen Elektromeister befragen.

    Hallo Dickschädel_Blues,

    "Ich habe während meiner Mietzeit die Wohnzimmertür ausgehangen und stehend an der Wand gelagert. Irgendwie ist dadurch ein Riss auf Höhe der Klinke entstanden."
    - Wurde bei der Rückgabe der Mietsache dies dokumentiert mit Vermerk, wer diesen Schaden wie kostenpflichtig behebt?

    "Nach einer weiteren Email schrieb mir die Dame, dass sie (7 Monate später )noch immer keine Rechnung für die Tür vorliegen hat. Ich habe ihr jetzt 7 Werktage Zeit gegeben zu überweisen, sonst komm ich mit Anwalt."
    -Mach' das.

    "Habt ihr eventuell Tipps für mich?"
    - Nach dem Anwaltsbesuch uns zu informieren.

    "Meine Urkunde für die Mietkaution wurde mir auch noch nicht ausgehändigt."
    - Ähm..., welche Urkunde...?

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