der Unterschrift leistende Unterzeichner des Mieterhöhungsbegehrens ist der Sohn der Vermieterin, eine entsprechende Vollmacht wurde nicht beigefügt. Rein vom Vorgehen her, auch im Wissen, dass ich damit höchstens verzögernd einwirke, nimmt ein Gericht eine Zustimmungsklage überhaupt an bei solchen simplen Formfehlern?
Die Klage annehmen wirde ssicherlich, aber, wenn Du dann bei der Verhandlung wegen Formfehler widersprichst, könnter die/der Kläger/in mglw. scheitern.:o Ich würde es "so" machen.