Beiträge von Berny

    Bernie, eine weitere Räumungsklage wird es wohl nicht geben. Zumindest kann ich es mir nicht vorstellen.
    Die Letzte hat denen einige Tausend Euros gekostet, ihr Anwalt scheint das Mandat niedergelegt zu haben und so viel finanziellen Background haben sie nicht...


    Nach dem Motto, dass des Menschen Wille sein Himmelreich ist, würde ich sie "glücklich" werden lassen...:o

    Wie unfair wäre daß denn wenn sie Allgemeinheit 30% auf meine Kosten heizt. Denke das die 30% auf Wartung der Heizungsanlage basiert.
    Strom gehört nicht zu den NK


    Unfair ist nicht(s), da nach der HeizkVO abzurechnen ist.
    30% beziehen sich auf Verteilung der Gesamtheizkosten auf die anteilige Mietfläche. Wartung ist Teil der Gesamtheizkosten.
    Latürnich gehört Strom zu den NK, genauer: der Betriebsstrom für die Heizungsanlage. UND als Allgemeinstrom für Treppenhausbeleuchtung, Haussprechanlage, Antennenverstärker.

    Ich streite nicht ab, dass den Dingern ein schlechter Ruf anhaftet, aber ich bin davon überzeugt, das ein Großteil der Geräte falsch bedient wird und deshalb hohe Kosten folgen (können) - Bestes Bsp. TE


    ... welche - glaube ich - noch nicht mal weiss (oder zumindest es hier noch nicht geschrieben hat), ob sie überhaupt einen Nachtstromtarif hat.

    Whisk:

    "Das Türschloss (inkl Türklinke) würde ich doch als Mietsache bezeichnen."
    - Du schreibst von "Deiner Haustür". Diese gehört sicherlich dem Hauseigentümer, während die Wohnungseingangstür zu Deiner Mietsache gehört. Drücke Dich bitte unmissverständlich aus.

    "Am Wochenende des Brands bekam ich ja auch ziemlich schnell einen Schlüsseldienst zu mir, der mir auch anbot ein neues Schloss einzubauen (was ich ablehnte weil es noch teurer gewesen wäre). Es sieht für mich aus, als bestände kein Problem einen Schlüsseldienst zu bestellen."
    - So isses. Und wer die Musik bestellt, der ...:o

    "Ich hatte ihm eine E-Mail mit Fotos der Tür geschickt und wir haben ja öfters wegen die Sache telefoniert - ist das ausreichend oder sollte ich einen richtigen Brief aufsetzen?"
    - Reicht im Ernstfall nicht aus. Sicher ist ein Einwurfeinschreiben.

    Weiß jemand ob ich unter diesen Umständen diese besichtigungen überhaupt noch dulden muss???


    Dies solltet Ihr einen erfahrenen RA fragen. Ich würde mir jedenfalls nicht drohen bzw. nötigen lassen. Ausserdem: (Ver-)Kauf bricht Miete NICHT.

    Hey, tausend Dank. Macht auch Sinn so mit dem was ich weiss. Gruss und Dank!


    Zitat Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten:
    (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
    (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig."
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

    Hallo, ich bin Eigentümer eine 3 Familienwohnhauses. Im Erdgeschoss habe ich zwei Räume separat vermietet. Einmal an meine Frau und an einen Fremden. Beide betreiben eine Praxis für Naturheilverfahren. Die fremde Mieterin macht jetzt die selbe Ausbildung, wie meine Frau hat und sie auch als einziges Naturheilverfahren anbietet. Natürlich hat meine Frau große Bedenken, dass das Vorgehen der anderen, ihrem eigenen Geschäft schädigt.
    Einen schriftlichen Mietvertag gibt es nicht.
    Ist die oben beschriebene Situation ein Grund das Mietverhältniss zu oredentlich zu kündigen oder gar fristlos? Muss ich da die Kündigungfrist für Wohnungsmietrecht oder gewerbliche Nutzung schreiben, da es keinen Mietvertrag gibt?


    Schau' mal hier. http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerb…-den-vermieter/
    Auch bei einem mündlichen MV MUSS die Kündigung schriftlich an ALLE Mieter erfolgen. In diesem Fall also zum 30.06.2016. Für die anschliessende Zeit kannst Du ja einen (Einzel-)GewerbeMV mit der "Überlebenden" abschliessen.

    Dann wirste auch nichts für Dich Hilfreiches beweisen können.:(
    Und nun...?


    Nachtrag: ich schliesse mich BSHuber an. Der VM muss den Verlust beweisen, spätestens beim Prozess um die Kaution. Oder, was ich eher glaube, daraus könnten sogar zwei Verfahren werden... Jedenfalls würde auch ich als nächstes erst mal die Kaution einklagen.

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