Heizung, Warmwasser und müllabfuhr
Was meinst Du, wofür die Zitatfunktion gut ist? Soll ich jetzt den ganzen Thread nochmals lesen und Dir alle Infos aus der Nase ziehen? Ich bin dann 'raus.
Heizung, Warmwasser und müllabfuhr
Was meinst Du, wofür die Zitatfunktion gut ist? Soll ich jetzt den ganzen Thread nochmals lesen und Dir alle Infos aus der Nase ziehen? Ich bin dann 'raus.
Mich betrifft die Sache eher indirekt. Allerdings ergibt sich durch die (unrechtmäßigen) Mieterhöhungen noch ein anderes Problem:
Das diesen Wohnungen zugeordnete Mietspiegelfach verfügt lediglich über 10-14 Vergleichswerte. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sind darin dann auch diese Wohnungen mit eingeflossen, so dass der Mietspiegel nun einen Wert angibt, der auf (eigentlich) unrechtmäßig zustande gekommenen Mietwerten beruht. Das führt nun dazu, dass jetzt doch die Miete"rechtmäßig" erhöht werden kann, weil die Vergleichsmiete in den letzten zwei Jahren nun doch deutlich höher wurde.
Somit hast Du bereits selbst eine Erklärung geliefert...![]()
Hallo chip,
Du lieferst leider zu wenig Infos.
"muss ich für die im Protokoll aufgeführten Mängel als Mieter aufkommen bzw. mit 100%igem Anteil aufkommen?"
- Das kommt auf die entsprechende Vereinbarung an, ansonsten ist es lediglich vorerst die Beschreibung des Ist-Zustands.
"Dürfen Mängeln mit Reparaturkosten über 300€ einfach so ohne Vorankündigung durch den Vermieter behoben und dem Mieter in Rechnung gestellt werden (Einbehaltung der Kaution)?"
- Nein. Bei Rückgabe der Mietsache wäre der Mieter berechtigt, etwalige Mängel zu beheben, weshalb ich dringend eine Vorabnahme empfehle. Erst wenn der Mieter in Verzug gerät, kann der VM die Mängel auf Kosten des Mieters beheben oder - lassen.
"Bei mir wurde ein Magel eingetragen aber mir nicht gesagt, dass ..."
- Hast wohl auch nicht gefragt, geschweige dass etwas vereinbart wurde?
"der erheblich sei bzw mir die Option gegeben den eigenständig zu beseitigen."
- Evtl. dumm gelaufen...?
"Es steht auch nicht bei, dass er beseitigt werden muss durch eine Firma. Und jetzt soll ich eine ziemlich hohe Summe zahlen..."
- Biste vom VM in Verzug gesetzt worden?
Hallo nhd,
hat denn bis jetzt schon mal einer der anderen Mieter versucht, die MEH zurückzugeben?
Werde zunächst mal nachdrücklich um einen Änderungsvertrag, bzw. neuen Mietvertrag bitten, der einen Vertrag über Wohnraum beinhaltet und auch versuchen, die Immobilie selber zu erwerben, um Planungssicherheit zu haben und anstehende Investitionen nicht ins blaue hinein zu tätigen.
Bitten und versuchen kannste ja. Molto auguri!:D
Was könnte diese Umbuchung für Gründe haben?
Hast Du ihn mal darüber befragt?
Hi! Der Wechsel ist leider nicht so einfach, da er bereits meinen Beratungshilfeschein eingezogen hat...
Erst schreibst Du von einer "Sie", nun von einem "Er".
Ich empfehle Dir trotzdem, einen RA mit Schwerpunkttätigkeit Wohnungs- und Immobilienrecht zu mandatieren. Tut mir leid, wenn Du Dir keinen leisten kannst oder willst. Tipp: Lass' Dir zunächst einen Termin für eine Erstberatung geben. Das wäre grundsätzlich preiswerter.
Hallo RoterSand,
da Du bereits anwaltlich vertreten wirst, werde ich mich zum Sachverhalt nicht äussern,
Falls Dir Dein jetziger RA nicht zusagt, kannste auch einen anderen mandatieren.
Bei der Durchsicht des Mietvertrages stellten wir jedoch fest, dass die Wohnung eigentlich mit einer Fernheizung
ausgestattet sein sollte, und dieses zu Lasten des Vermieters Nunmehr ist die Wohnung mit einer Nachtspeicherhezung
versehen. Wartung der Anlage zu Lasten des Mieters
Zu spät, Willy, das hätte Euch bei Abschluss des MV, spätestens bei Übergabe der Mietsache, auffallen müssen.
Hallo Jean,
"An der Heizungsanlage selber hängen noch ein 90qm-Wohnhaus, das Haupthaus (ca. 200qm Wohnfläche, vom Vermieter und seiner Familie bewohnt), sowie Proberäume (nochmals 45qm) im gleichen Gebäude, in dem wir wohnen.
Das Gesetz besagt:..."
- Hier wäre m.E. eine Vorabtrennung der drei Gebäude vorzunehmen.
"Des weiteren bräuchte ich Infos zu den Temperaturen, die unser Vermieter uns im Wohnungsflur zusichern muss, am besten mit Link. Ich weiß von
Schlafzimmer, 18 Grad
Badezimmer, 21 Grad
Wohnzimmer, 21 Grad
Küche 20 Grad
Ich habe gelesen, dass der Flur ebenfalls 18 Grad haben muss."
- Hier dürfte Google weiterhelfen: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…ngstemperaturen
Da Du bei Mietbeginn bzw. Abschluss des Mietvertrags sicherlich nicht blind warst, musstest Du doch gewusst habe, auf was für eine Mietsache/Bruchbude (pardon!) Du Dich einliessest. Deine vielen Haustiere sind nicht dem Vermieter anzulasten.
"Ach ja, und wie schaut es aus mit einer Dämmung der obersten Geschossdecke nach EnEV 2014? Hätte unser Vermieter diese bis Ende Dez. 2015 nachrüsten müssen oder fällt das bei uns im Gebäude weg?"
- Das von Dir bewohnte Gebäude fällt sicherlich unter Bestandsschutz...
andreasduisburg:
"Ich hab die heizkostennachzahlung direkt bezahlt,also war nichts offen die haben die 600 eu durch 12 geteilt sprich 50 eu im monat und das wurde auf die miete umgelegt."
- Also hast Du doppelt bezahlt... Wurdest Du aufgefordert, die Nachzahlung direkt zu leisten?
"Doch die vorrauszahlung wurde von 90 auf 140 eu erhöht,hab jetzt wieder eine nachzahlung von 400 eu und diesmal wurde das nicht auf die miete umgelegt"
- Aha, diesmal (für anderen Zeitraum?) nicht?
Ebenfalls ohne Gruss:
Der Vermieter scheint hier den Durchschnitt der letzen 3 Lieferungen zu nehmen und dann aufzurunden. Beim Strom wird etwa 2 Cent aufgeschlagen.
Die Frage ist aber, darf der Vermieter das generell?
Jein, er darf an Betriebskosten nur die ihm selbst entstandenen Kosten auf den/die Mieter umlegen.
Cellardoor:
"Ein Mahnschreiben ist schon am 04.01.16 raus gegangen, mit Fristsetzung bis heute" (08.01.2016).
- Wer Kalender richtig lesen und auch nachdenken kann, ist klar im Vorteil: Schreiben ging 4.1. raus. Briefkasten wurde am 5.1. geleert. Schreiben kam am 6.1. in der Poststelle des Empfängers an. Am 7.1. bekam der Mitarbeiter den Brief. Was erwartest Du denn bereits am 8.1.???
"Darauf keine Reaktion. Lediglich ein Schreiben kam, indem stand das es einige Zeit beanspruchen wird."
- Also DOCH eine Reaktion...:eek:
Wie Du aus den Reaktionen aus diesem Forum unschwer ablesen kannst, sind Deine Erlaeuterungen zum Schadenhergang schwer zu glauben.
Und Dich schleunigst um eine ordentliche Haftpflichtversicherung kuemmern. Die kostet nicht viel, hilft aber viel. Eine der wenigen Versicherungen, die wirklich jeder haben sollte.
Kann beides nur bestärigen.
Und, Knarz, was denkst Du, wie lange ich als Ungelernter benötige, die Türfüllung dauerhaft zu reparieren...?:p
Die Staatsanwaltschaft hält das für Streit zwischen Mieter und Vermieter und hat verfahren eingestellt...
Meine Erfahrung lehrt, dass Verfahrenseinstellungen an der Tagesordnung zu sein scheinen. Wenn der Anzeigende es wirklich ernst meint, kann er ja von dem der Verfahrenseinstellung angegebenen Rechtsmittel Gebrauch machen.
Hallo teamlead,
die VMn kann nicht zwei unterschiedliche Dinge miteinander verknüpfen bzw. voneinander abhängig machen.
Was die Heizung betrifft, so würde ich per Einwurfeinschreiben die Mängel knapp und prägnant ihr mitteilen und sie auffordern, diese zeitnah zu beheben bzw. beheben zu lassen um Schäden und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf BGB § 535 hinweisen.
Was die BK-Abrechnungen betrifft (ich unterstelle jetzt mal, dass die AbrZeiträume gleich Kalenderjahre sind):
Für 2012 kann sie nichts mehr nachfordern.
Für 2013 und 2014 hat sie Dir die Guthaben auszuzahlen.
Für 2015 wäree noch abzuwarten.
"Jetzt will die Vermieterin, über 80, ..."
- Da würde ich der Dame dringend empfehlen, (evtl. professionelle) Hilfe in Anspruch zu nehmen.
..., weiß gerade echt nicht, was ich tun soll.
Gib' diesen Bericht Deiner Privathaftpflichtversicherung; die warten darauf womöglich noch für ihre Anekdotensammlung...;)
Die ab dem 01.02.2016 fällig Gesamtmiete beträgt somit: 327,57 Euro.
Wir bitten um Ihre Zustimmung auf der beigefügten Zustimmungserklärung bis zum 29.02.2016
Wie soll das funktionieren?
Wisst ihr einen Rat, für Hilfe wäre ich dankbar.
Vielleicht Sozialamt, Ordnungsamt, karitative Einrichtung, Bekannte?
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