Was soll ich machen?
Wende Dich an Deinen Mietvertragspartner.
Was soll ich machen?
Wende Dich an Deinen Mietvertragspartner.
Hallo Django_NYC,
ich würde schriftlich kündigen, das Schreiben persönlich übergeben und mir auf der Kopie den Erhalt bestätigen lassen. Bei dieser Gelegenheit kannste wohl auch die Einzelheiten gleich besprechen (nachdem er sich von dem Schrecken erholt hat;)).
Cyberdream:
"heute rief der VM an und meinte wir würden den Heizungsbauer belästigen, was nichtmal der Wahrheit entspricht,"
- Also so what...?
"nun gehe ich davon aus das der Anwalt eine Räumungsklage macht,"
- Warte doch erstmal ab, bis Du die Klageschrift bekommst.
"wenn wir aber bereits umgezogen sind und dies dem Gericht oder gegnerischen Anwalt mitteilen,"
- Dem Gericht natürlich. Mit dem gegnerischen RA haste nichts zu tun.
"bleibt der VM dann auf seinen Kosten sitzen ?"
- Ich hoffe es für Dich.
"kann er uns zwingen zu Zahlen, da er heute auch gedroht hat, das er sein Geld bekommen wird."
- Drohen gehört bei manchen Leuten zum Handwerk... *pffft*
Ich tippe eher, dass der Fragesteller hier eine Bauchlandung hingelegt hat und aufgrund seines Egos dies aber nicht zugeben möchte.
Nicht nur Du tipptest das...
Nur so aus Interesse: Was haben die Nachforderungen des Vermieters mit dessen unangekündigten Besuchen und Mängeln der Wohnung zu tun?
Wie begründet der Vermieter diese Forderungen?
... und die unangekündigten Besuche??
PepePepperoni,
grundsätzlich sind Verträge frei aushandelbar. Im Mietrecht sind dem jedoch Grenzen gesetzt, im BGB und höchstrichterlichen Urteilen nachzulesen.
Deshalb merke man sich: Es sind IMMER die Anderen schuldig.:o
Ich habe den Fall gewonnen :-).
Wie schön für Dich, Herr Schlaumeier.
Ja das mitm Mahnbescheid scheint die einfachste Lösung zu sein, vorerst... Wenn bis Fristablauf nichts kommt, werde ich das mal probieren. Vielen Dank!
Nach § 28 Abs. 4 II. BV darf der Vermieter höchstens 8,50€/m² im Jahr für Schönheitsreparaturen verlangen. 12*0,81€/m² ergeben aber 9,72€/m² im Jahr. Hier kam mir der Gedanke, dass nicht immer das komplette Jahr gezählt wird. Wir ziehen voraussichtlich erst im April ein. Also wären nur noch 9 Monate zu zählen, womit man unter den 8,50€/m² im Jahr wäre.
Das "im Jahr" dürfte sich aber auf 12 Monate beziehen, nicht auf die Restmonate in 2016.
Hier das Foto:
Nicht besonders geschickt ausgefüllt, der MV. Es können nur die markierten Posten auf den Mieter umgelegt werden. Die Einzelpreise interessieren im Grunde genommen garnicht. Wichtig ist, wv. jährlich an Gesamt-BK entstehen. Diese geteilt durch 12 ergeben die mtl. Vorauszahlung. Mich wundert immer wieder, wie kompliziert manche MVs gestaltet sind.
Hallo mala,
wenn die Klage VOR dem Jahreswechsel beim Gericht eingetraf, ist die Forderung NICHT verjährt. Das wirst Du mglw. aus dem Schreiben des AG erkennen können.
Wäre es Ratsam die Miete zu mindern ohne Anwalt?
Und welchen Prozentsatz könnte man veranschlagen?
Da halte ich mich zurück. Wenn ich weiss, dass der VM i.O. ist und sich endlich an die Sanierung begibt, würde ich auch um des lieben Friedens Willen nichts gegen ihn unternehmen.
RoterSand:
"Zu Punkt 1: Ich möchte "Betrug" angeigen, da sie sich absichtlich nicht umgemeldet hat nach ihrem Umzug."
- Da kannst Du soviel geigen wie Du willst: Der Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGb ist keineswegs erfüllt.
"Laut RA ist es strafbar sich nicht umzumelden, immerhin ist es schon über 6 Monate her."
- Ein Verstoss gegen das Meldegesetz wird m.W. mit einem Bussgeld geahndet.
"Was muss ich denn da tun? Einfach zum Amtsgericht und es dort beantragen?"
- Beantragt wird im Zivilrecht. Du/Ihr bewegt Euch jedoch im Ordnungwidrigkeiten- bzw. Strafrecht.
"Email wird vom Gericht nicht anerkannt?"
- Eher wohl nicht, sage ich mal vorsichtig.
Und sie reagiert auch nicht auf das Schreiben vom RA, es sind nur noch 5 Tage bis zum Fristablauf."
- Dann halte ich mal weiterhin vertrauensvoll an Deine RAin.
"Sie schuldet mir eine Monatsmiete, 380€... Aber als Studentin lebe ich von der Hand in den Mund und jeder Cent ist mir einfach wichtig, mal davon ab, dass es mein Geld ist und mir zusteht."
- Dann halte ich mal weiterhin vertrauensvoll an Deine RAin...
Für stellen sich nun viele Fragen.
1. Wie soll ich mich in der Situation nun verhalten? (hatte sowas noch nie..)
2. Sollte man Forderungen stellen?
3. Anwalt nehmen? möchte ungern das Verhältnis unnötig belasten....
Siehe mein Post #4.
maike490:
"Leute ich will hier nicht hören wer wo aufgepasst hat oder sonst was ,"
- Wir alle sind böse, weil wir Dir nicht nach dem Mund reden, sondern eigene Meinungen äussern.
"ich wollte wissen wer davon ahnung hat und wie gesagt wäre es so logisch das sich eis von innen bildet, würde mein vermieter ja jetzt nicht die kosten ünernehmen..."
- Wende Dich doch an einen Fachanwalt, welcher dann einen Gutachter beauftragt ... und das alles zum Sozialpreis...:o:p
nein, es kann dich niemand zwingen telefonisch zu kommunizieren.
... ebensowenig wie per Email, WasAffe, sms usw. ...:o
Sehr schön das du in Physik aufgepasst hast!
Interessiert mich wenig!
Nur ist es komischerweise nur bei mir so und das sich Risse bilden ist ja auch nicht normal.
Denke an Michail Gorbatschow's abgewandelten Spruch: "Wer wenig Interesse hat, den bestraft das Leben".
Stramme Leistung: Innerhalb von acht Minuten gleich zwei Freunde...![]()
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