Bei "für sonstige Einrichtung zusätzlich Nebenkosten" ist ein nicht erkennbarer Betrag angegeben, also m.E. keine All-inclusiv-Miete.
Beiträge von Berny
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mit einem guten Anwalt konnte ich meine Rechte (weitestgehend) vor Gericht durchsetzen. Insgesamt hat sich der Aufwand gelohnt und der ehemalige Vermieter hat nun wesentlich mehr Kosten als mit der einfachen Überweisung. Vielen Dank für eure Hinweise.
Das hört man gerne, Glückwunsch!!:D -
Ilse:
"Dort steht, die Frist für Vermieter "orientiert sich an der Dauer eines Mietverhältnisses". Die Frist für Mieter, also in deinem Fall Klaudia, beträgt immer drei Monate."
- So isses."Ich bin keine Expertin, aber ich würde auch versuchen, mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen."
- Sowas versucht man nicht, sondern macht man."Manche Vermieter lassen sich auf kürzere Fristen ein, wenn man bereits einen Nachmieter gefunden hat."
- Richtig, aber oftmals sind sie kurzsichtig, hätten bspw. einen oder zwei Monate früher einen wohnungssuchenden guten Mietinteressenten nehmen können, der dann später nicht mehr zur Verfügung steht... -
Ilse,
Google ist Dein Freund: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…esttemperaturen -
Ich würde die 150€ unter Lehrgeld verbuchen, das man keine Hauselektriker an Küchengeräte ran lassen sollte, mindestens dann nicht, wenn das Gerät noch Garantie hat.
Für die Erfahrung sind 150€ eigentlich noch geschenkt.
OK, ist i.O.:D -
Fragt sich nur, ob das alles eine pragmatische/realistisch Lösung ist? Sollte man wirklich anfangen wegen einer gebrauchten Spülmaschine, in die man schon erst mal 150€ investiert hat, nach dem wirklich schuldigen zu fahnden, bzw. diese Ansprüche die man meint zu haben auch durchzusetzen?
Was würdest Du denn machen? -
Schade, dass Sie kein Jurist sind.
Kann ein Jurist hier die Aussage bestätigen, dass wir die Kündigungfrist von 6 Monaten zum 01.02 nicht einhalten müssen?
Zunächst würde ein Jurist die Angabe 01.02. unmissverständlicher schreiben... -
Ich habe eben den Verdacht, dass die ganze "Planung", die Wohnung für Vereinszwecke umzunutzen nie wirklich Hand und Fuß hatte, sondern eher eine fixe Idee war. Und die Tatsache, dass nach meinem Auszug in der Wohnung rein gar nichts mehr passiert ist, lässt mich schon sehr dran zweifeln, dass der ursprüngliche Kündigungsgrund wirklich hieb und stichfest ist (bzw. damals war). Und ich finde schon, dass eine Eigenbedarfskündigung nur bei wirklich stichhaltigen Gründen ausgesprochen werden dürfte. So viel Verantwortungsgefühl sollte man schon verlangen können.
Die Frage ist nur, wie kann ich herausfinden, ob und wie die "Planungen" zu der Wohnung hinter den Kulissen abgelaufen sind und aus welchen Gründen und vor allem zu welchem Zeitpunkt sie wieder begraben wurden.
Weiß jemand, in wieweit man als Otto-Normalbürger z.B. bei der Stadtverwaltung/Liegenschaftsamt/Sportamt ein Einsichtsrecht in Akten oder Protokolle zu so einem Vorgang hat? Denn ich würde schon gerne erstmal die wirklichen Fakten kennen, bevor ich nachbohre und eine Stellungnahme anfordere...
Falls sich dabei herausstellt, dass alles seine guten Gründe hat/hatte, dann bin ich der Letzte, der rumnörgelt. Aber im Moment wirkt die Sache auf mich schon eher seltsam.
Tipp, falls Du keine Ruhe findest bzw. finden willst: Wende Dich an den politischen Gegner, der hat immer ein offenes Ohr für Probleme (zumindest bis zu den nächsten Wahlen)...:o -
...jetzt mache ich denen das Leben so schwer es nur geht.
Jau, mach' man, wirst schon sehen, wer den längeren Atem hat...:o -
Hallo Anna,
da biste ja "prima" 'reingefallen:"Handelt es sich dabei dann überhaupt um irgendeine Form von Vertrag?"
- Würde ja sagen. Ein Richter könnte ihn für unwirksam erklären..."Übrigens hat sie mir nie eine Kopie des "Mietvertrags" mit IHRER Unterschrift gegeben."
- Da biste wieder 'reingefallen..."Mir ist aber aufgefallen, dass sie über das Wochenende einfach so mehrmals in meinem Zimmer war;"
- Falls Du ein (abschliessbares) Zimmer gemietet hattest, wäre das Hausfriedensbruch gewesen (§123 StGB)."An einen Mieterverein kann ich mich ja dann wohl nicht wenden, oder?"
- Latürnich kannste das, zahlst aber dafür, und die Beratungsqualitäten sind hier oftmals Thema...:(
Auf jeden Fall kannste JETZT fristgerecht zum 29.02.2016 kündigen. -
Die Kündigung ist am 23.12.2015 eingegangen. Gekündigkt haben wir unter der Annahme der Kündigungsfrist von 3 Monaten, nach neuer Geseztgebung, zum 31.03.2016.
Das ist ein Auschnitt aus der Kündigung:
Kündigung (AZ: XXX)
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit kündigen wir fristgemäß unseren Mietvertrag für die Wohnung in (Adresse) zum 31.03.2016.
Darauf kam es an. Ihr könnt also ausziehen und Eure Mietezahlungen ab dem 01.04.2016 einstellen. Weiterer Schriftverkehr mit dem Noch-VM ist m.E. nicht mehr erforderlich.;) -
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Heizung. Was genau bedeutet "zeitnah Schäden beheben"? Ich habe momentan eine defekte Heizung (allerdings in nur 2 von 4 Räumen). Der Vermieter gab mir einen Termin in 3 Wochen. Ist das zulässig? Immerhin muss ich nun so lange im kälteren sitzen.
Danke für Antworten
LG Ilse
Hallo Ilse;
eigentlich sollteste einen neuen Thrad starten, aber sei es drum...
Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, die defekte Heizung augenblicklich wiederherzustellen, um Schäden an der Mietsache, Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld wegen evtl. Erkrankungen und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.
Raumtemperaturen sollteste tabellarisch protokollieren. -
Der Vermieter schreibt in seiner Kündigungsbestätigung zum 31.01.2017, dass wir vor Ablauf der Kündigungsfrist das Mietverhältnis beenden können, wenn wir "uns geeignete Nachmieter bennen".
Du hast meine Frage noch nicht beantwortet. -
Danke, das wars, was ich wissen wollte.
Thread kann nun gelöscht werden.
Latürnich wird er nicht gelöscht; so wie Du von anderen Themen, so können auch andere User von diesem Thread profitieren.;) -
Und ich frage mich, ob das so okay ist, dass man das so in den Mietvertrag schreibt und dann quasi "machen kann, was man will".
Niemand schreibt etwas (nachträglich) in einen MV. Er wurde freiwillig so wie er war von beiden Parteien abgeschlossen. Für mich ist die zitierte Regelung eindeutig. -
Es gibt im Mietrecht kein Gewohnheitsrecht.
Richtig, es starb am 31.12.1899... -
... unsere mit einer Frist von 3 Monaten im Dezember 2015 gekündigt.
Bitte genau: Wann hat der VM Eure Kündigung zu welchem Zeitpunkt bekommen? -
@ AJ1900
Wäscht du wirklich deine Wäsche in der Spülmaschine? Ich habe dafür eine Waschmaschine, aber was solls. Und dann hast du den Beitrag nicht gelesen/verstanden. Die Spülmaschine ist in Ordnung, nur der Elektriker nicht, der es nicht schafft eine Steckdose ohne Kriechstrom anzuschließen.@ scully
Ich würde die Rechnung für die Überprüfung der Spülmaschine an den Elektriker schicken, denn der hat scheinbar keine Ahnung von seinem Beruf.
Schliesse mich grundsätzlich an. Der TO hat den Fehler gemacht, dass er den Vermieter unmittelbar nach Bekanntwerden des mangelhaften Arbeitsresultates des Pfuschelektrikers nicht aufgefordert hat, einen Fachmann zu schicken, der das Stromnetz in der Mietsache zuverlässig i.O. bringt. Mit dem Pfuschelektriker hattte der Mieter keinen Vertrag. -
Hallo Klaudia,
ohne die anderen Postings gelesen zu haben, meine (auch) ich: Egal, wie alt Dein MV ist, für Dich gilt die normale Kündigungsfrist. Wenn Du heute zum nächstmöglichen Termin kündigst, wäre das dann zum 31.05.2016. -
Macht es. Ob da Untermietvertrag oder nur Mietvertrag steht ist egal.
Bei diesen Bedingungen (Zimmer möbliert, innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung und an nur eine Person vermietet) gelten die meisten Bestimmungen des Mietrechts, sowie der Mieterschutz nicht.
(Auch) ich kann nicht erkennen, dass es sich hier um einen UMV bzw. einen MV handeln kann.
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