Beiträge von Berny

    Ich habe wohl meinen Ansatz hierzu gefunden: Der Vermieter muss zunächst die 9 Monate abwarten, bevor er überhaupt Räumungsklage erheben darf. Ein Grund zur "Besorgnis" i. S. v. § 259 ZPO liegt in meinem Fall (Schweigen auf Kündigung) nicht vor.


    ... nach einer ordnungsgemässen Kündigung.

    Danke für die Einschätzungen! Eine Frage noch: Die Wohnung muss aufwändig saniert werden, wenn wir hier weg sind (alle Regipswände raus oder teilweise raus, fast der gesamte Boden hoch, Trockener überall, etc.). Eigentlich hätten wir die Wohnung streichfertig abgeben sollen und uns an den Kosten für die Ausbesserung des Parketbodens beteiligen. Ist das jetzt hinfällig, da die Wohnung ohnehin fast komplett saniert wird?


    Eine "Komplettsanierung" muss nicht zwangsweise eine Fussbodenausbesserung beinhalten.

    Echt? OK dann kann ich ja theoretisch da er alle Schlüssel hat also volle Verfügung zur Wohnung und ich noch der Mieter bin ihm die Wohnung mit 10 %Aufschlag vermieten damit der renovieren kann.. Oder sehe ich das falsch


    Schlaumeier... vermieten kannste nicht, bist ja nicht Vermieter...:p

    Das kann wohl kaum sein, dass der Mieter irgendwelche Kosten tragen muss für eine vollkommen unberechtigte, sinnlose Klage eines Vermieters.


    Doch, kann ein Richter so entscheiden, egal, ob Dir die Klage sinnlos erscheint oder nicht. Die fragen aber vorher die Parteien, ob sie mit einem Vergleich einverstanden sind.
    Das tun die Richter und auch Anwälte gerne, mit wenig Arbeit gutes Geld verdienen...:eek:

    ja wir haben vereinbart das die Wohnung am 31.05 übergeben wird samt allen Schlüssel und es gibt ein Übergabeprotokol .
    Im letzten Brief schrieb er ..ZITAT " Sie Herr ...gaben während des Übergabetermins an, dass Sie trotz der bestehenden Mängel die Schlüssel übergeben möchten und wir uns mit der Kostenforderung an Sie wenden sollen " ZITAT Ende
    Ja ich habe gesagt der soll die Schlüssel nehmen alles anständig auflisten und dann einen Kostenvoranschlag an mich senden.


    Das hört sich für Dich nicht so gut an.

    Ja ich sag ja hab es versucht vorzeitig , die schlüssel habe ich komplett am 31.5 abgegeben ich habe alles raus und habe keine Möglichkeit mehr in die Wohnung zu kommen oder ins Haus und der ist schon kräftig dran die Schimmel Schäden zu beseitigen.


    Habt Ihr das so vereinbart? Wenn der VM Hand anlegt an der Mietsache seid Ihr nicht mehr zur Zahlung verpflichtet. Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    Mieter_95:

    "Die Modernisierungsnahmen muss er, da auch damit Umbaumassnahmen in den Wohnungen selbst notwendig sind, 3 Monate vorher ankündigen, ist das korrekt?"
    - Ja.

    "Die Kosten der Satschüssel kann er im Jahr (max. 11% p.a.) auf die Mieter umlegen?"
    - Ja.

    "Was geschieht mit bestehenden/laufenden Verträgen mit ISP wie Unitymedia beispielsweise? - Hierüber werden alle Mietparteien nicht nur mit Fernseh, sondern auch mit Telefon und Internet versorgt?
    Da außerdem in diesem Mietshaus ein Homeoffice besteht, der über den ISP (Unitymedia) arbeitet, würde ich gerne erfahren, welche Rechte der Vermieter hat so einfach den Kabelanschluss zu kündigen?"
    - Kommt drauf an, wer mit wem einen Vertrag hat und wie die einzelnen Bedingungen sind.

    koenich1984:

    "• Dazu steht im Mietvertrag:
    Der Mieter übernimmt die Treppenhausreinigung sowie die Reinigung der dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Räume entsprechend der Hausordnung, sowie nicht der Vermieter die Reinigung ausdrücklich übernimmt. Das erforderliche Reinigungsmaterial hat er sich auf eigene Kosten zu beschaffen."
    - Fragen: 1. sowie oder soweit?
    2. er, der Vermieter?

    Dachte, dass ich innerhalb der nächsten 2 Monate antworten muss, ganz gleich, ob das Schreiben ungültig ist. Danke ;)


    Müssen musst Du gar nichts.:p
    Da Euer Verhältnis zur Vermieterin ohnehin schlecht ist, würde ich ihr einen Aufhebungsvertrag anbieten und beim nächsten Mal nicht bei Familienangehörigen mieten.:eek:

    Xaven:

    "1. Ist eine Exmatrikulation ein Grund für eine außerordentliche Kündigung in einem Studentenwohnheim."
    - Schau' Dir Deinen Mietvertrag und evtl. ergänzende Bestimmungen des Heims an.

    "2. Bei mir im Studentenwohnheim werden immer Listen ausgehangen welche WG wieviel Strom verbraucht und meines erachtens verstoßen sie damit gegen meine Datenschutzrechte. Ich habe mich darüber auch schoneinmal beschwert und dann wurden diese Listen für 2 Monate nicht ausgehangen , aber nun hängen sie wieder ."
    - Haste sonst noch andere weltbewegende Sorgen? Wird Dein Name öffentlich genannt?

    Hallo,

    interessant, dass ich der Einzige bin, für den es selbstverständlich ist, dass der Hundehalter seinen Hund nicht in den Innenhof pissen lässt.

    Gruß
    H H


    ... und womöglich im 16m² Innenhof immer an derselben Stelle...:eek:

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