Mowlwoorf,
durch Prozessiererei, egal, wer gewinnt oder verliert, gewinnen die RAe auf jeden Fall garantiert...:o
Beiträge von Berny
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Der VM muss die Kündigung überhaupt nicht akzeptieren, bestätigen oder ablehenen. Du ziehst einfach aus und bietest dem VM rechtzeitig einen Termin zur Rückgabe der Mietsache an.
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Hallo cookiemonster89,
ein Staffel-MV hat mit den gesetzlichen Kündigungsfristen nichts zu tun. Wenn Du gestern zum nächstmöglichen Termin gekündigt hast, wäre das dann der 31.05.2016.
Bestenfalls bei Gewerbe-MVs könnte man eine Vereinbarung nach dem Geschmack Deines VM treffen.
PS: 1. Juni ist sowieso Quatsch, das MVs immer zum Monatsende enden. -
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timo_81,
der VM hat Dir diejenigen Bescheide vorzuweisen, aufgrund deren/denen er Zahlungen geleistet hat. -
Hallo Berny,
hä? Mietende 31.03.2015, wie kommst du darauf? hab ich da was nicht richtig gelesen?
Man schreibt nur dass Ende 2015 Luftentfeuchter aufgestellt wurden und dann im Januar erneut Schimmel auftrat.
Uups, danke für die Korrektur (war gerade damit beschäftigt, Gas- und Strompreise zu vergleichen).
Natürlich Mietende 31.03.2016, evtl. Gerichtsentscheid in 2017...;) -
na ja, das Recht auf seiner Seite zu sehen und das Recht auf seiner Seite zu haben sind zwei paar Stiefel.
Wie hier schon beschrieben, durch den Aufhebungsvertrag habt ihr eure Karten verspielt, einzigen Ansatzpunkt sehe ich in dem Gutachten, allerdings brauchts da schon einen findigen Advokaten für Mietrecht der hier noch was rausholen kann oder zumindest den Versuch startet.
... und über das Mietende 31.03.2015 entscheidet dann das Gericht in 2016...:o -
ich hege den gleichen Verdacht wie antari: Kann das sein dass auf der Abrechnung obendrüber das Wort Hausgeldabrechnung steht und dein vermieter die einfach "weitergereicht" hat?
Das frage ich den TE ebenfalls. -
niala100,
ein Sonderkündigungsrecht hätteste nur, falls das Gesundheitsamt die Unbewohnbarkeit bescheinigt.
An den Aufhebungsvertrag seid Ihr natürlich jetzt gebunden. -
Rele,
Eure Entfernung zum Tatort ist für die Mängelbehebung unerheblich. -
Die Nettigkeit im ² zurück
Das ist zu flach, nimm' doch besser m³...:D -
Ich habe mich da auch gewundert, Berny, aber hast Du Dir mal die 3. Fallgruppe in dem von mir verlinkten Artikel angesehen? Wäre genau das. Evtl. mag es vielleicht noch darauf ankommen, ob man nur mit der Nebenkostenvorauszahlung verrechnet oder ob die Miete ebenfalls angetastet wird. Bin da jetzt wirklich unsicher.
Nach meiner Kenntnis sind die Betriebskosten Teil der Miete. Mietminderungen werden (ebenfalls) auf die Bruttomiete berechnet. -
Hallo Mocke,
noch würde ich keinen Installateur beauftragen, M.W. haben die Rohrreiniger ähnliche Geschäftsgebaren wie die Schlüsseldienste...:(
Ich würde per Einwurfeinschreiben dem VM den Mangel schildern und ihn bitten, dafür zu sorgen, dass er zeitnah behoben wird, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen. -
"Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen aus einem anderen Schuldverhältnis sind ausgeschlossen, ...
Also, da es sich ausschliesslich um das Mietverhältnis dreht, gegenstandslos.
(wenn ich schon "Mieterverein" höre...:() -
Also reicht 100% die Unterschrift des Vermieters und die Vermietung hätte nicht unterschreiben müssen ??
Ähm...., was ist denn in Euerm Fall der Unterschied zw. Vermieter und Vermietung...? Jetzt wird es wohl langsam drollig...:( -
Hinzu kommt, dass dieses Wasserrohr über Putz liegt und über fast 2m keinerlei Gefälle aufweist.
"Nett", das Du uns das schon jetzt mitteilst...
Ich bin dann 'raus. -
Hallo Mocke,
ein verstopftes Abflussrohr in der Küche fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel.
Gibt es in Deinem Bekanntenkreis denn keinen ohne zwei linke Hände? -
Es geht um die Bettdecke die Vergilbt und Schmutzig sein soll, nicht um die Wäsche. Natürlich kann man die wieder in Ordnung bekommen, meiner Meinung nach. Aber wegen 35 EUR zum Anwalt gehen ?
Die 36€ würde ich diesem armen armen VM jedoch nicht schenken, sondern nach ergebnisloser Aufforderung das gerichtliche Mahnverfahren anstrengen: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6597491-1436111742168&Command=start&bld=NRW&home=http://www.justiz.nrw.de -
Dann ist aus meiner Sicht die Kündigung wirksam.
Das eine Person der Vertragspartei Vermieter nicht mehr dort wohnt halte ich für irrelvant.
Ach so, falls der Herr VM jetzt noch damit kommt das beide den Erhalt hätten quittieren müssen damit die Kündigung wirksam ist, das ist Blödsinn.
So isses.
Das an beide VM adressierte Kündigungsschreiben wurde doch wohl an der im MV benannten VM-Adresse einem der beiden VM übergeben? -
Es ist nicht nötig, dem Verlangen zu widersprechen. Es reicht, nicht zuzustimmen.
Soo einfach ist das.;)
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