Stimme meinen beiden Vorprostern zu. Zuerst müsste mal abgemahnt werden. Den Namen der temporären Besucherin auf den BK zu schreiben war eine Schnapsidee. Man kann ja auch so adressieren: "Frau Müller bei Schmitz".
Ich würde jedenfalls widersprechen.
Beiträge von Berny
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Hallo Rosentot,
ich kann Dir nicht empfehlen, die Miete für die letzten zwei oder drei Monate zu mindern "am Rad drehen"... - es sei denn, Du willst noch Probleme haben, die dann noch lange nerven werden können und u.U. auch sehr teuer werden könnten. -
Deswegen möchte ich gerne wissen, ob ich rechtlich gesehen den Eltern den Zutritt zu der Wohnung ohne Beisein meines Ex-Freundes verbieten könnte.
Wie ich bereuts geschrieben hatte... -
Jetzt habe ich eine andere Frage und zwar kommen hier andauernd seine Eltern unangemeldet, um Sachen aus der Wohnung zu holen ohne Anwesenheit meines Ex-Freundes. Könnte ich denen rechtlich gesehen den Zutritt zur Wohnung verwehren?
Ja, bei mir würden hier nicht wohnende ohne Ausweis und Vollmacht auf Granit beissen. -
ich stell dann mal einen Topf voll Gold am Vorabend dazu
Hoho, der Witz war guut...*ballaballa* -
Er hat mir auch angeboten den Mietvertrag vorzeitig zum 15.03 zu kündigen, da die Sanierung zeitnah erfolgen muss.
Sowas geht mit einem Mietaufhebungsvertrag. -
Aber wo steht, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Handwerker zu holen?
Es wird immer gesagt, dass der Vermieter den Handwerker holen muss, aber wo genau ist das vorgeschrieben?
Sowas steht nirgendwo geschrieben. Fakt ist, dass der VM dafür sorgen muss, dass Mängel beseitigt werden. Wie er das macht, ist unerheblich.
Brauchst Du Hilfe für eine Examensarbeit? -
Ein altbekanntes Thema. Unser VM war da geschickter: Ankündigung mit Termin. Was dann nicht weggeräumt war, wurde auf Vermieterkosten, evtl. auch mit Mitwirkung der städt. Abfuhr, dann entsorgt.
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Ralf,
tu' Dich man ruhig hervor als Mieteranwalt. Wirst der oberste sein, der auf der Liste der Mieterhöhungskandidaten steht. -
Käufer : go Away.
Jaa nee äh, leuchtet ein...
Tipp: Geh' mal in's Vermieterforum. -
Das glaub ich nicht, das glaub ich nicht. Rechtens wäre das in der Tat, aber ich glaubs nicht, dass das so passiert ist.
Wann wurde der VM in das Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen und wie warn bisher die Abrechnugnszeiträume?
Wann der neue VM in's GB eingetragen wurde, geht den M nichts an. Der VM ist nicht zum Nachweis verpflichtet. Es genügt, wenn der alte VM dem M schriftlich den Verkauf mit Datum mitteilt und der neue VM dann ebenso entsprechend. -
Heute am 29.02.2016 habe ich von dem neuen Eigentümer die Betriebskostenabrechnung vom 1.7.2014 bis 30.6.2015 erhalten. Ist das so rechtens??
Latürnich, wie sollte es denn anders sein? -
Hallo schmatzi,
ich kann mich nur der Meinung des Vermieters anschliessen. Sooviel Rücksichtnahme (und Mitdenken!) kann er von Dir verlangen. -
Er könnte ja die Heizung aufdrehen, um mir eins reinzudrücken.
Hat's früher - auch ohne aufgedrehte Heizung - denn mal Spass gemacht...?
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ja genau, bei so einem skandalösem Verhalten eines Vermieters wäre die Executive und ein Henker auch noch zu bestellen

Jedoch sollte der Vermieter VOR der Exekution nochmal gründlich abgeduscht werden... -
Wegen deiner Überlegung zur Anzeige der Schwarzarbeit, würde davon ausgehen, dass es durchaus ein Grund zur Kündigung sein kann, wenn du deinen Vermieter wegen illegaler Beschäftigung anzeigst und diese dann nicht nachweisbar ist.
Es soll auch den Straftatbestand der wissentlich falschen Verdächtigung geben... -
Hallo janjan,
niemand spricht Dir das Recht ab, zu überprüfen, ob die Tochter dort wirklich eingezogen ist. -
Mein Ex-Freund und ich haben zusammen eine Wohnung gemietet, er zieht aber zum 31.05.2016 offiziell aus und ich bin dann ab 01.06.2016 alleinige Mieterin der Wohnung.
Das ist Quatsch. Ihr seid und bleibt beide gleichberechtigte und gleichverpflichtigte Mieter - solange, bis das Ihr BEIDE den Mietvertrag rechtswirksam kündigt.
Ausziehen kann er wann er will, das ist mietrechtlich völlig unerheblich. -
Also auf jeden Fall sofort mindestens zwei Anwälte konsultieren und Strafanzeigen gegen den Vermieter stellen.:D
----Ironie off----
Quatsch! Nicht zwei Anwälte, sondern einen Gutachter und einen Fachanwalt... -
Jedoch würden wir, die jetztigen Hauptmieter, ebenfalls dieses Jahr aus dem Mietverhaltnis austretten wollen,
Tja, dann kündigt doch.
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