Beiträge von Berny
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Was wäre wenn morgen ein riesiger Planet die Erde trifft.
Dann wäre das anders als von Fliesen erschlagen zu werden und bin aus sozialen, egoistischen und utilitaristischen Gründen gegen Schwarzarbeit ... äh, Schwarze Löcher. -
das sind Verwaltungskosten, die Kosten die für den Aufwand der Verwaltung entstehen.
So, diese sind in Wohnraummietverhältnissen nicht umlagefähig in Gewerbemietverträgen (anders benannt) könnte man so was vereinbaren, allerdings liegt die Betonung auf vereinbart und das ist bei dir nicht der Fall.
Sehe ich auch so. Normalerweise sind Verwaltungskosten mit der Grundmiete abgegolten. -
wie mir scheint werden hier Familienangelegenheiten breitgetreten und ich bin der Meinung, dass dies hier nicht die richtige Plattform ist, hierfür gibt es Anwälte für Familienrecht.
Hoffentlich kann sich der arme stinkreiche Vater die überhaupt leisten...
Schliesse mich an und bin dann 'raus. -
Ja, der Mieterschuzverein wird sich weg solchem Unsinn sehr wahrscheinlich auch sehr bedanken. Lasse ihn einfach da hinrennen. Erst mal kostet ihn auch das Geld, wir er feststellen, und zweitens können die ihm das ja dann erklären.
Am besten noch einen Ortstermin mit Chuck Norris und RTL2. -
Gibt es ein Gesetz aus dem dies hervorgeht?
Jawohl, das "DerVermieterBestimmtWoAufSeinemGrundstückDieMülltonnenAbgestelltWerdenGesetz". (Knöchelverzeichnis 17). -
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Hallo WAY_KOW,
"Darf ein Mieter selber bestimmen wo die Mülltonnen stehen sollen"
- Nein."Der neue Standort ist oberhalb der Außentreppe also rund 20m von der Haustüre entfernt und liegt dierekt am Weg zu seinem Auto."
- Ich kenne den Lageplan zwar nicht, aber wenn der Mieter wird das doch wohl schaffen...? -
Halloalex1975,
leider muss ich Dich enttäuschen. Wenn man in eine Wohnung einzieht, wo drunter (oder auch nebenan) ein Restaurant o.ä. bereits ist, muss man mit sowas rechnen... Leider ist es nach Deiner Schilderung wohl deutlich schlimmer geworden, wie man es hätte befürchten können. Gegen Schikanen wirst Du Dich wahrscheinlich vergeblich wehren. Ich würde ausziehen und auf meine Gesundheit achten.
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Hallo Loki42,
"Wir sind zum 01.02. in eine Wohnung gezogen, welcher es zu Anfang - aufgrund der Ausschreibung - keiner Kaution bedarf. Wir haben uns mit dem vom Vermieter bestellten Makler getroffen um die Wohnung zu besichtigen. Da wir Studenten sind und der Vermieter Studenten helfen und ihnen somit auch den Vorrang erteilen möchte, hat er keine Kaution angefordert bzw. es so gehalten, dass er als Vermieter dem Makler eine Provision in Höhe einer Kaltmiete zahlt und wir dem Makler zusätzlich eine Provision in Höhe einer Kaltmiete zahlen"
- Richtich, damit das Finanzamt auch nichts merkt...?
"Allerdings hat sich - extrem kurzfristig, innerhalb einer Woche - die Situation komplett verändert. Vermieter Senior hat die Verwaltung seinem Sohn (Vermieter Junior) übertragen. Vermieter Jr. hat daraufhin eine GmbH bestellt die i. A. die Verwaltung der Gebäude übernommen hat."
- "Zufälle" gibt es...
"Daraufhin hat sich der Vertrag komplett verändert"
- Welcher (bereits bestehende???) Vertrag hat "sich" wie und durch wen verändert?"wir müssen jetzt doch eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten zahlen,"
- müssen???"dem wir dann trotzdem zugestimmt haben weil uns die Wohnung extrem zusagte"
- Also hattet Ihr noch garkeinen schriftlichen Mietvertrag...?"Der Makler sitzt uns jetzt dennoch im Nacken und versucht seine Provision VON UNS ab zu greifen."
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?"Er würde das auch gerne telefonisch abklären."
- Latürnich, ohne Finanzamt... - Wenn ich Makler höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an. Bin ja schon eine gewisse Zeit in diesem Forum..."Wir vermuten, dass er somit eventuellem Schriftverkehr ausweicht damit man ihm nichts mehr vorwerfen kann. Wäre es rechtens, wenn der Vermieter uns kündigen würde, weil wir den Makler nicht bezahlen wollen?"
- Hat miteinander nichts zu tun. Seid Ihr sicher, dass der VM nicht auch gleich der Makler ist...?"Wir besprechen das zur Zeit viel mit unseren Eltern und anderen die uns dazu Auskunft und Hilfestellung geben können."
- Dann teile uns bitte auch die neuesten Erkenntnisse mit. -
Es ist möglich, dass der Anspruch des VM auf die Leistung einer Kaution bereits verjährt ist seit 31.12.2012 oder 2013.
Deswegen kann Euch nicht gekündigt werden, wieso denn? Ihr habt doch nicht gegen geltendes Recht verstossen. Und wenn der VM seinerzeit zu blö... war, sein Bier. -
Hallo Lapipedia,
hattest Du seinerzeit die Kaution dem Vermieter nachweislich ausgehändigt?
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Wenn es dir darum geht, dann gehe in die Politik und nerv nicht deinen Vermieter, oder deine Mitmenschen.
Tipp: Bei der Opposition findet man stets offene Ohren...:o -
Hallo Neuling,
ich würde die Rechnung an den Absender zurückschicken mit der Bemerkung, dass er sie seinem Auftraggeber zusenden möge. -
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wenn ihr doch schon eine Anwältin habt, warum fragst du im Forum?
Ich wäre mir nicht so sicher, dass 40% angemessen sind, aber deine Anwältin hält das wohl für richtig. Die freut sich bestimmt auch schon auf die Kohle von deiner Versicherung, wenn es dann zum Prozess kommt.
Die Anwälte gewinnen immer - finanziell. Die Mandanten gewinnen aber auch (meist) an schmerzhafter Erfahrung...
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Nochmal : wann wird der Käufer Vermieter?
Du scheinst wohl nichts begreifen zu wollen.
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