Hallo Brigitte Ewald;
"Meine Mieter kürzen seit 2 Monaten die Miete weil sie angebliche keine einsicht in den Versicherungsvertrag bekommen haben, den ich aber zur Sachbearbeiterin des Mieterschutzbundes geschickt hatte."
- Wohin Du die Unterlagen geschickt hast, ist unerheblich wie der Sack Reis, der irgendwo umgefallen war.. Der Mieter hat nach Erteilung der Betriebskostenabrechnung das Recht auf Einsichtnahme in die der Abrechnung zugrunde liegenden Unterlagen.
"Der Kontakt mit dem Mieterschutzbund wurde mir durch den Mieter auferlegt, weil er mit mir nicht mehr korrespondieren will."
- Dein Mieter hat Dir nichts aufzuerlegen; Dein Mietvertragspartner IST Dein Mieter. Er kann sich jedoch nach Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen. Das hat Dir der Vollmachtsempfänger nachzuweisen.
"Anscheinend hat der Mieterschutzbund das nicht weitergeleitet, was nicht meine Schuld ist.
- Was interessiert mich, was andere weiterleiten oder nicht...?
"Nun ist eine heizyngsfrage aufgetaucht und der Mieter glaube der heiztank sei deekt, was nicht nachgewiesen ist und nun kürzt er noch die Monatsmiete um knapp 50%. muss ich das so hinnehmen?"
- Der Mieter sollte seinen Verdacht glaubhaft beweisen.
"gibt es , wenn sich herausstellt, dass der Mieter nur sein Heizöl verbraucht hat , hier eine Möglichkeit der Kündigung?"
- Nein.