Hallo Linksaussen99,
so ganz unrecht hat Dein VM nicht.
"Alte Gasleitungen enden im Flur und stehen in den Raum hinen (da wir die Möbel verändert haben stören die jetzt, voher war es nicht so kritisch)"
- Gemietet wie besichtigt. Kein Reklamationsgrund, WENN sie ordnungsgemäss gasdicht verschlossen sind.
"Abgeschnittene, endende Stromkabel sind nur bedingt befestigt."
- Gemietet wie besichtigt. Kein Reklamationsgrund, WENN sie ordnungsgemäss elektrisch sicher verschlossen sind.
"Sicherungskasten ist nicht abgedeckt"
- Gemietet wie besichtigt. Kein Reklamationsgrund, WENN keine blanken Leitungen bzw. Teile berührbar sind.
"Loch in Wand (mit Baustoff gestopft !), entstanden durch Umbau an der Nachbarwohnung"
- Muss vom VM i.O. gebracht werden.
"Wo kann ich rechtlich ansetzen, und welche Mängel muss der Vermieter beseitigen?"
- Bei berechtigten Reklamationen den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, die Mängel zeitnah zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.