Beiträge von Berny

    Hallo Daniel,

    vorab: Es dreht sich hier nicht um A, B, usw., sondern um Mieter und Vermieter.
    Nach § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache (auf seine Kosten) i.O. zu halten. Die weissen Gipskartonplatten sind für Feuchträume völlig ungeeignet, Hier sind grüne (inprägnierte) Platten zu verbauen. Sollte dies nicht der Fall sein, trägt der VM das Risiko.

    berny: hast du für dein MFH eine Grundeigentümerhaftpflichtversicherung abgeschlossen? Der Schaden ist doch wohl durch Rohrbruch entstanden und wem gehört das Rohr? Und könnte der Eigentümer des Rohrs für Schäden haften müssen, die sein Rohr verursacht hat? :-))))


    Ohne mich festlegen zu wollen gemäss Bohlen: Dreimal Ja.

    Ähm , das Laminat wurde doch beschädigt. Also reden wir über Schadenersatz. wie wäre es denn mit der Haftpflicht des Vermieters? Könnte ja sein, dass die für Schäden haftet?


    Quatsch! Wieso sollte die Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen, die ihr Kunde NICHT verursacht hat...?

    Hallo Mainschwimmer,
    ich meinte das so:
    1 Kilo Gold kostet zur Zeit ca.36.000 €
    Angenommen die Tür wiegt 10 Kilo, dann könnte eine solche Tür um die 380.000€ kosten.
    Die Hausrat des Mieters versichert ja auch das Hab und Gut des Mieters vor Einbruch/Diebstahl.
    Bevor ich also auf die Idee komme, mir eine Badezimmertür in meiner Wohnung aus purem Gold einzubauen, frage ich meine Hausratversicherung, was denn die Hausrat in Zukunft kosten würde?


    Spinne mal ruhig weiter! Bei Wertsachen sind in der Hausratversicherung auch Höchstgrenzen vorgesehen, das mal so btw.

    Den Mieter im MV NICHT verpflichten, während der Mietzeit sog. Schönheitsreparaturen auszuführen. Im Übegabeprotokoll vereinbaren, dass die Mietsache im gleichen Zustand wie übernommen zurückzugeben ist.

    Der Vermerk nutzt genauso viel, wie Zustellung durch Einschreiben. Nichts Lass dich nicht verunsichern. Der VM muss beweisen, dass er zugestellt hat, nicht dass er zustellen wollte.


    Richtiger: Der Absender hat den Zugang des Schreibens in den Machtbereich des Empfängers nachzuweisen.

    Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Hilfe! Ich habe eben nochmal mit dem Vermieter gesprochen. Es sieht so aus, als würde er uns ein Stück weit entgegenkommen. Das ist eine Erleichterung für uns.

    Danke und dir einen schönen Tag!


    Er wird sicherlich gerne von Dir zur Kenntnis nehmen, dass Du weiterhin treuer Mieter zu sein gedenkst.
    Gute Besserung weiterhin!!!!!!!!!!:D

    Hallo fc76,

    "Wir wohnen zur Miete in einem Doppelbungalow (anzusehen wie eine Doppelhaushälfte), der Vermieter verkauft jetzt das komplette Haus, also beide Bungalows. Beim Imobilienmaktler steht zwar in der Anzeige mit drin, das wird hier als Mieter wohnen bleiben, aber das ist ja nicht wirklich ein Vertrag."
    - Der Makler ist nicht Euer Vermieter/Vertragspartner.

    "Zusätzlich kommen hier jede Woche 5-6 leute in unsere Wohnung zur Besichtigung."
    - Ich würde höchstens einen wöchentlich nach vorheriger Terminvereinbarung akzeptieren.

    "Kann man eine Mietminderung beantragen, wegen der ständigen Besichtigungen in unser Wohnung ?"
    - MM werden nicht beantragt, sondern durchgeführt nach vorheriger Abmahnung, sinnvollerweise.

    "Angenommen, das Haus wird verkauft und wir dürfen drin wohnen bleiben. Kannder neue vermieter dann nicht theoretsich sagen, das er das haus jetzt privat nutzt und uns dann die Kündigung ausschreibt ?"
    - Kündigungen werden nicht ausgeschrieben, sondern erklärt. Er müsste aber das berechtigte Eigenbedarfsinteresse nachweisen.

    Gibt es eine Möglichkeit, dass wir den Schaden am Fußboden nicht selber tragen müssen?


    Ich würde mit dem VM verhandeln über eine prozentuale Beteiligung. Dabei könnte je der PVC-Preis als Anhaltspunkt dienen, aber auch des Alter des Laminats.

    Meiner Ansicht nach fällt das doch unter den Vorteilausgleich..

    Nach deutschem Recht wird mit dem Schadenersatzanspruch dem Geschädigten keine „Strafe“ zugesprochen, sondern nur der „Nachteil“ ausgeglichen, der ihm vom Schädiger zugefügt wurde. Dies ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zustand und einem fiktiven Vermögensstand, der ohne das schädigende Ereignis festzustellen wäre. Der Geschädigte soll aber nur so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde, nicht besser.


    Siehe meinen Satz unten. Ich bin eben kein Profi. Im Zweifelsfalle empfehle ich Dir, Rechtsanwalt und Sachverständigen zu beauftragen, welche aber mehr kosten würden als die Gegenwerte von mehreren Türen.

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