Moinmoin rogerwolf,
"ich wohne seit 26 Jahren in einem 2 Parteien Wohnhaus. Es gibt einen PKW Stellplatz."
- ... den Du jedoch laut Mietvertrag explizit NICHT mitgemietet hast? Dann war's das. Es gibt kein Gewohnheitsrecht bzw. Sentimentalitäten.
Moinmoin rogerwolf,
"ich wohne seit 26 Jahren in einem 2 Parteien Wohnhaus. Es gibt einen PKW Stellplatz."
- ... den Du jedoch laut Mietvertrag explizit NICHT mitgemietet hast? Dann war's das. Es gibt kein Gewohnheitsrecht bzw. Sentimentalitäten.
Einer meiner Mieter monierte auch eine defekte Sprechanlage. Der Klingelton war zu hören, aber weiter nichts. Es stellte sich nach Überprüfung heraus, dass der Mensch vor der Haustüre nicht richtig in das Mikrofon gesprochen hatte, der war zu weit entfernt. Kläre das ab, vielleicht verhält es sich ähnlich.
Ich konnte mal von der Haustür aus ein Telefonat meiner Mieterin mithören... Musste durch energisches Türklopfen ihr Telefonat unterbrechen und sie bitten, den Hörer richtig einzuhängen...
ausziehen, ausziehen, ausziehen, mehr kann man hier wohl nicht dazu sagen.
Aber erst kündigen und dann sich damit abfinden, noch bis zum 31.07.2016 Miete zu zahlen.
Es zählen nur Übergabeprotokolle, welche Datum UND Unterschriften von beiden Parteien haben. Alles andere sind Wunschvorstellungen für die Rundablage.
Und, Wohnraummietverträge enden IMMER am Monatsende.
wenn ich nach Fachanwälten für Miet-RS suche, dann finde ich ...
... bei der Suchmaschine Deiner Wahl bspw. "Musterstadt Rechtsanwalt Mietrecht" doch wohl etwas.
Wir haben 2011 eine unrenovierte Wohnung von der Vormietrin übernommen, in der in 4 Räumen gestrichen Rauhfasertapete an der Wand war, ansonsten gestrichener Putz.
Im Vertrag befindet sich unter §29 Zusatzvereinbarungen: "Bei Auszug ist die Wohnung besenrein und mit glatten Wänden zu übergeben."
Angestricherer Putz kann genauso(wenig) "glatt" sein wie Raufaser. Diese Feinheiten sind auslegungsfähig, da nicht rechtssicher irgendwo definiert, und Regelungen zum Nachteil des Mieters sind ohnehin ungültig.
M.E. genügt Rückgabe der Mietsache sauber besenrein und ohne Beschädigungen.
Hallo crysien:
"Es geht darum das Ich am 14.4 Besuch vom Vermieter gekriegt habe bezüglich eines Übergabeprotokolls für meine alte Wohnung."
- "alte" = bisherige?
- Mietvertrag wann beendet?
"Es wurde vereinbart das der Schimmel im Holz (Badezimmer )behoben werden sollte vom Schreiner (zu meiner Last) , obwohl der Schimmel auch schon vom Vormieter da war und damals vertraglich festgehalten worden ist."
- Was nun vereinbart wurde, braucht nicht mehr diskutiert zu werden.
"Weiterhin sollen die beschädigten Treppenstufen repariert werden( nicht vom Tischler ), sowie die Haustürverglasung (zerkratzt)."
- Was nun vereinbart wurde, braucht nicht mehr diskutiert zu werden.
"Aufgrund von Streitigkeiten mit dem Nachmieter habe Ich Post vom Vermieter mit dem neuen (meinerseits nicht unterschriebenen) Übergabeprotokoll bekommen mit der Nachricht, das alle Tätigkeiten vom Tischler gemacht werden müssen,"
- Zunächst hättest Du also die Gelegenheit bekommen müssen, Dir zuzurechnende Schäden zu beheben.
"da Ich die Wohnung nicht betreten darf."
- Warum, weshalb?
"Weiterhin wurde die Haustürverglasung einfachso hinzugefügt, obwohl es nicht aufgeschrieben worden ist."
- Zunächst hättest Du also die Gelegenheit bekommen müssen, Dir zuzurechnende Schäden zu beheben.
"Nun meine Frage, was könnte Ich dagegen unternehmen ?"
- Wogegen?
- Vorschlag: Einigungsversuch mit dem Vermieter,
Hallo Mathias33,
ich würde mal meine Hausratversicherung fragen, denn Schäden von aus der Wama-Zuletung austretendem Wasser müsste von ihr abgedeckr werden.
Hallo Tess, der Rheinschwimmer stimmt dem Mainschwimmer zu. Es genügt, wenn du die Mietsache ohne Beschädigungen, sauber und besenrein mit allen Schlüsseln zurückgibst.
Die Nummer mit dem vom VM zu benennenden Malerfachbetrieb ist sowieso ungültig (der Maler ist ja womöglich der Schwager vom Vermieter...
)
kündigt doch fristgerecht und zieht zum 31.07. aus. Dann seid ihr die Sorgen los.
Richtig, wäre wahrscheinlich die beste Problem"lösung".
Wie verhalte ich mich nun?
Ich würde per Einwurfeinschreiben dem VM tabellarisch die Mängel mitteilen, seit wann sie ihm bekannt sind und um zeitnahe Behebung bitten. Auch auf § 535 BGB hinweisen.
Ja mein Mann und seine Frau ich weiß nicht ob der Trockenbauer das mitbekommen hat, müsste ich mal anquatschen.
Um die ganze Geschichte hier her zu schreiben würdet ihr warscheinlich beim 3 Absatz aufhören zu lesen weil es zu viel würde.
Joo, und dann noch drei Postings hintereinander...
Bin somit 'raus.:o
Hallo Eva_83,
leider muss ich Dich enttäuschen. Um völlig sicher sein zu können, hättest Du mit dem Vermieter eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung treffen müssen.
Mündliche Zusagen von Mitarbeitern sind nichts wert, sie stören nur beim Kaffeetrinken...:(
Wie ist das mit Stromkosten? Diese zählen meines Wissens nicht zu den NK und es kann durchaus sein, dass der Hauptmieter der mich angeschrieben, sich auf Stromkosten bezieht
Kosten des Allgemeinstroms sind Betriebskosten. Kosten des Wohnungsstroms sind Mietersache. In WG's oder ähnlichen Konstellationen müsstet Ihr das unter Euch auseinanderklamüsern.
Hallo Kannsowassein,
auch ich würde einen Anwalt konsultieren. Dieser würde dann schriftlich per Einwurfeinschreiben die VM abmahnen und bei Zuwiderhandeln eine Einstweilige Verfügung beantragen, worauf den VMn diese Handlungen untersagt werden, widrigenfalls sie ein Ordnungsgeld von bis zu 250t€ riskieren.
Zusätzlich auch direkt zum 31.07.2016 kündigen. ("klare Kante, Nägel mit Köpfen":D)
Im Zeitraum 01.10.13 - 30.04.14 habe ich zusammen mit 3 Freunden in einer WG zur Untermiete gewohnt
Der VM hat die BK-Abrechnung (sowieso) innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechningszeitzaums dem M vorzulegen. Wenn bspw. der Abrechnungszeitraum dieser Immobilie das Kalenderjahr war, hätte Dir die BK-Abr bis zum 31.12.2015 zugegangen sein müssen. Danach sind Forderuneg des VM ausgeschlossen, Guthaben hat der VM jedoch zu erstatten.
Somit muss ich zu dieser komischen BK-Regelung im MV garnicht mehr Stellung nehmen.
Was kann man mir als immer ungeduldiger werdenden Mieter, der wochen- und monatelang keine Antwort erhält, in diesem Fall empfehlen?
Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen? Mietzahlungen stoppen?
Der Abrechnung mit Hinweis auf die Fehler widersprechen und eine korrrekte einfordern und entsprechend b.a.w. die mtl. BK-Vz anpassen.
Beim VM Einsicht in die Originamunterlagen einfordern, steht Dir zu.
Dies ist nicht der Fall. Ist damit das gesamte Erhöhungsgesuch formal unwirksam und einfach ignorierbar?
Ist Ansichtssache, ob Du einfach ignorierst. Ich würde zwei Monate abwarten und dann dem Mieterhöhungsbegehren widersprechen.
Hallo Katia,
"Wie geht man als zukünftiger Mieter mit unwirksamen Klauseln am besten um?"
- Die kannste unterschreiben und Dich im Ernstfall auf deren Unwirksamkeit (sinnvollerweise mit Rechtsgrundlage, die Du bspw. hier erfragen könntest) berufen.
"Den Mietvertrag unterschreiben und somit evtl. spätere Konflikte forcieren möchte ich nicht."
- Dann ... verzichte auf den MV.
"Ich würde den Immobilienverwalter anschreiben und nachfragen, ob die Einbauküche mitvermietet ist und ggf. darauf hinweisen, dass Reparaturen dann auf Kosten des Vermieters geleistet werden müssen."
- Brauchste m.E. nicht, sondern erst den Ernstfall abwarten. Der VM ist verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten, § 535 BGB. Wenn der VM darauf besteht, dass Du dieNichtwirksamkeit des § 536 anerkennst - dazu kann ich mich nicht äussern.
"Bei der Kleinreparaturenklausel würde ich um eine klare Formulierung und Transparenz bitten."
- Wenn bspw. beim E-Herd der Schalterknauf abbricht: Deine Sache. Wenn drinnen eine Heizspirale durchbrennt: VM-Sache. Die 614€ kannste klemmen, Vereinbarungen zu ungunsten des M sind sowieso ungültig.
"Besteht denn grundsätzlich die gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter bei Mitvermietung der EBK die Instandhaltungskosten zu tragen oder können diese in irgend einer Weise anteilig legitim dem Mieter zugewiesen werden? Denn eigentlich unterliegt eine EBK ja auch dem Zugriff des Mieters."
- Kommt drauf an - wie bereits angedeutet - WAS defekt geht.
"Das Problematische an den Küchengeräten ist, dass ich nicht weiß, ob sie funktionstüchtig sind. Wie verhält es sich da mit der Überprüfung bei der Wohnungsübergabe (der Stromversorgungsvertrag besteht da ja noch nicht)?"
- Eigentlich müsste ja wohl bereits Strom vorhanden sein...
"Wenn es unwirksam ist, Wohngeld an den Vermieter abzutreten, wie läuft es dann, wenn ich dieses Anlageblatt unterschreibe und der Wohngeldstelle bspw. nicht die Ermächtigung erteile, es an den Vermieter zu überweisen? Ist das dann ein Vertragsbruch?"
- M.E. nicht. Falls Du Sozialleistungen beziehst, solltete das Amt beauftragen, die Miete (KdU9 unmittelbar an den VM zu überweisen. Abtretungen werden vom Amt grundsätzlich nicht bedient, sondern NUR Deine Verfügungen/Anträge/Bitten.
Kicher, ja, man kann es ja mal auf die ganz blöde versuchen. Bleibt halt immer noch die Frage, warum man dann eine Wohnung ohne Duschwand mietet, und auch nichts dazu schriftlich vereinbart das noch eine eingebaut wird?
Weil man musste? Wer sagt das? Man hätte ja auch eine Wohnung mit Duschwand mieten können, wenn das Glück davon abhängt.
Vor allem sollte der VM sich mal fragen (lassen), wie er sich das (für die Bausubstanz unschädliche) Duschen vorstellt...
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