Beiträge von Berny
-
-
Und eine gute Argumentation wäre nicht schlecht, wieso eine Elektrofachkraft (!) das über zwei Jahre nicht gecheckt hat.
Ersetze Ausrufezeichen durch Fragezeichen... -
Starantiker:
"Zitat von anitari: Hier gibt es nur private Meinungen, bestenfalls Erfahrungen mehr nicht. Ich empfehle Dir zu einem Fachanwalt für Mietrecht zu gehen. Der wird dafür bezahlt Romane zu lesen."
- Oder Dein Friseur..."Und das in einem Forum das "Mietrecht.de" genannt Mietrecht Einfach... Einfach. Dann bin ich hier fehl am Platz."
- Richtig:"An den Admin, Thema kann geschlossen werden,"
- Er wird es nicht tun.:o"bekomme hier eh keine vernünftige Antworten."
- Selbst schuld...:p"Schönen Sonntag und Trinkt Bier, auf einen Erfolgreichen weggejagten Forumuser."
- Salute!:o -
(Auch) ich habe den Roman nicht vollständig gelesen.
Bitte bringe die Fakten tabellarisch nach Datum.
Dass sich Vermieter/Eigentümer/Hausverwaltungen nicht oder fast nicht um ihre Vemiertungssachen kümmern, ist leider nichts Ungewöhnliches.
Empfehle, mit den tabellarischen Daten sich an einen Fachanwalt zu wenden. -
Hallo Thorsten,
auch ich kann Dir keine Hoffnung machen. Man sollte wohl erwarten können, dass es Deiner Sorgfaltspflicht unterliegt, sich diesbzgl. schlau zu machen und bei erstem Anzeichen näher nachzuprüfen.
Sollteste trotzdem keine Ruhe finden, Tipp: Rechtsanwalt, Gutachter, Gericht...:o -
Hallo Wobben,
"Am 31März2016 habe ich meine alte Wohnung an ein nettes Pärchen übergeben,"
- Ging wohl nicht, denn der Mieter kann die Mietsache nur an seinen VM-Vertragspartner zurückgeben."Nach 1 Woche bekomme ich dann von den Mietern und meinem alten Vermieter Whatsapp und SmS Nachrichten."
- Sind nicht rechtswirksam, sondern papier-schriftliche muss es schon sein, um rechtlich relevant zu sein."Er antwortete aber nur damit, das er wohl auf die Angaben der im Haus beschäftigten Sanitär-Firma wartet."
- Dann warte Du mal seine schriftlichen Forderungen ab."Kann er an meine Kaution?"
- Jein, aber erst, wenn Du einer evtl. Aufforderung zur Nachbesserung der Mietsache nicht nachgekommen bist."Wie verhalte ich mich?"
- Abwarten, denn der VM darf die Kaution sowieso 6 Monate zurückhalten. -
Berny, bringe hier keine Bananen ins Spiel. Gemäß dem Thread würde mich das beleidigen...:p
Aber besser, als wenn Dich etwas verunsichern könnte: https://www.youtube.com/watch?v=xgmys5K1UnA -
PetQuinz,
dass nebenan mal ein Haus gebaut wird wo Menschen wie Du und ich drin wohnen könnten, gehört m.E zu den Risiken des täglichen Lebens und sind somit kein Grund für Mietminderungen.
-
Hier steht, dass es erlaubt ist, was sagt ihr "Experten" dazu??

Hier hab ich nachgelesen:
http://ids-verwaltung.de/download/C5fbe…elfernsehen.pdf
http://www.financescout24.de/wissen/ratgebe…ostenabrechnung
Ich Eperte kann Dich auch nur an die o.a. Links verweisen. Du solltest mal Kosten/Nutzen gegenüberstellen und dann selbst entscheiden, ob sich ein Streit lohnt. -
Ich schliesse mich meinem Vorredner an, da ich diese für den Mieter nachteilige Klausel für ungültig halte. Abnutzungen der Mietsache sind im Mietzins bereits enthalten. Ausserdem hattest Du die Mietsache ja sowieso unrenoviert übernommen. Ist m.E. nur ein VM-Trick.
-
Solltest Du eine sog.Mieter-Selbstauskunft unterschreiben und dabei die Insolvenz verschweigst, ist der VM berechtigt Dir, evtl.sogar fristlos, zu kündigen.
Eine Möglichkeit wäre noch ein "guter Bürge" um die Wohnung zu bekommen.
Diese Kündigungsmöglichkeit bezweifele ich. Der Leiter einer HuG-Niederlassung sagte mir mal, dass Mieter (um den MV zu bekommen) lügen "dürfen", bis sich die Balken biegen. Hat der M den MV erst einmal, isses zu spät.
Ein Bürge kann übrigens nur in Höhe von bis zu drei NKM bürgen (ist auch das, was das JC zahlt). -
Myrona,
um es nochmals (für Dich verständlicher) zu sagen:"das Geld kommt vom Sozialamt (nicht vom JC aber das ist ja egal) und der VM legt es auf ein Sparbuch an,"
- OK, oder sonstwie, auf jeden Fall von seinem Vermögen getrennt."das Sparbuch könnte auf meinen Namen laufen (was aber nicht gut wäre wie ja bereits geschrieben dann kompett gepfändet werden könnte) oder aber auf den Namen des VM (das leider auch gepfändet werden kann, aber nur der Teil der nach der Befriedigung des VMs noch übrig wäre und mir zustehen würde."
- Im Prinzip zutreffend.Natürlich gehört das Geld die ersten 4Jahre (bis ich es abbezahlt habe) dem Amt, aber so wie ich es verstanden habe kann trotzdem ein Pfändungsbeschluss an den VM geschickt werden ..."
- oder vom Gerichtsvollzieher dem VM überreicht werden."und genau davor habe ich Angst da ich befürchte er könnte dann versuchen mich zu kündigen da er keine Mieterin haben möchte die eine E.V abgegeben und Schulden hat"
- Quatsch, wenn Du den Mietvertrag einmal hast, hast Du ihn. Auf Befindlichkeiten des VM hast Du keine Rücksicht zu nehmen, insbesondere schuldest Du ihm keinerlei Auskunft über Interna (er Dir ja auch nicht)."Was denkt ihr? Ist es besser ich sage es ihm einfach gleich?"
- Siehe vorherige Antwort."Ich mag ja nicht ständig in Angst leben dass dieser Brief irgendwann kommt und ich dann vielleicht meine Wohnung wieder verliere...:o("
- Siehe vorvorherige Antwort. -
Hallo vipbaby,
bei Deinem ersten Bild fehlen leider oben entscheidende zwei Zentimeter.
Falls auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird, zahlst Du sämtliche BK an den VM, lediglich Dein Wohnungsstromzähler ist Berechnungsgrundlage für Deine Zahlungen an das EVU.
Ich würde mal kalkulieren, wv. BK Dich monatlich treffen, evtl. selbst noch etwas beiseite legen, damit die Jahresabrechnung Dich nicht umhaut... -
Kann ANwältin erst wieder nächste Woche erreichen
... und diese ist Dein Ansprechpartner, nicht wir Laien. -
Hallo MileyHannah86,
wieviel Geld ein Mieter in seine Wohnung gesteckt hat, ist unerheblich.
Eine Wohnung jemandem "entziehen" (selten soviel dummes Zeugs gelesen!) kann man bestenfalls per Kaufvertrag - oder vielleicht auch in einer Bananenrepublik. -
Nein !!!!!!!!!!!!!
Hier sollte man einen Steuerberater oder Finanzbeamten fragen. -
Hallo Denny89,
freue Dich doch, dass Ihr lediglich einen Monat Miete-Doppelbelastung hattet!
Die Ex-VMn hat recht mit ihrer Argumentation.
Diese Woche hatte bisher lediglich drei Bankenarbeitstage, so sollteste Dein Konto erst in einigen Tagen überprüfen.
@anitari's Meinung schliesse ich mich (wie fast immer:)an. -
Als Antwort erhielt ich, das die Rückzahlung im April erfolgt.
WANN erhieltest Du die Antwort?
Da mglw. auch andere Mieter betroffen sind, sei die Frage erlaubt, ob der VM in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. -
Hallo Berny, danke für den Tipp. Leider habe ich den Mietvertrag ja bereits 2013 unterschrieben. Rückwirkend kann ich ja nun nichts mehr ändern. Oder verstehe ich deine Aussage falsch?
Jaa nee, ist denn ein Ende des Mietverhältnisses in Sicht? -
LydiaP:
"Die Zustimmung ist gerade in Bearbeitung, wo alle "alten" Mieter und die neuen Mieter namentlich aufgeführt sind und Dies unterschreiben müssen."
- Müssen muss niemand. Hat der VM selbst bereits unterschrieben?"Die Zustimmung für die MEH und die Veränderung im Mietvertrag, ist alles ein Schreiben. Also sollte ich Dies erst einmal verweigern und ggf einen Anwalt hinzuziehen?"
- Bzgl. verweigern kann/darf ich Dir nicht empfehlen (wg. Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz). Einen RA konsultieren (Erstberatung, ist preiswerter) könnte Sinn machen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!