Berny
es soll nur sichergestellt werden, dass die handwerker ohne großen aufwand zugang für den austausch haben.
Das würde ich als korrekt und zumutbar empfinden.
Berny
es soll nur sichergestellt werden, dass die handwerker ohne großen aufwand zugang für den austausch haben.
Das würde ich als korrekt und zumutbar empfinden.
Dann könnt ihr die Miete mindern, wenn vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht mehr bestehen. Gilt für Garten und ggf. für den Partyraum.
Bzgl. MM wäre ich hier gaanz vorsichtig.
im Mietvertrag steht, dass wir uneingeschränkte Gartennutzung haben. die kellerräume sind der einzigste Zugang zu dem garten.
Nutzung bedeutet nicht zwangsweise auch Zugang.
(Btw.: "einzig" ist nicht steigerbar
)
Nun soll ich quasi Baufreiheit herstellen.
Gibt es hierfür (also, dass Du das machen sollst) eine nachvollziehbare Begründung?
Hallo Michaela123,
was steht im Mietvertrag über die besagten Kellerräume?
Hallo Mieter_1988,
ist ja "toll", dass Andere für Dich ein Übernahmeprotokoll vereinbart haben und auch gleich für Dich Zu- oder Absagen oder Änderungen getätigt haben...![]()
Dann gibt es wohl doch keine eindeutige gesetzliche Regelung.
Wieso?????
... ihr Freund von ihr getrennt mit dem sie einen gemeinsamen Mietvertrag hat. Die Kündigung ist nun geschrieben und das Mietverhältnis endet offiziell am 30.9.17
Wurde die Wohnung (gemeinsam) von beiden bisherigen Mietern gekündigt?
AndyMcLandy,
welche Ratschläge erwartest Du bei solchem Kuddelmudel? Mietrecht gibt es im BGB ab §§ 535 ff nachzulesen. Übrigens: Auch mündlich abgeschlossene Mietverträge gelten und bedürfen zur Kündigung der Schriftform.
Da ich ab 28.07. keinen Zugang mehr zur Wohnung habe, ...
Wieso? Die Schlüssel brauchst Du erst am 31.07. zurückzugeben.
Beschreibung dieses Unterforums:
Forum zum Thema Kündigung der Mietsache durch Vermieter oder Mieter, Frist und Form der Kündungung sowie zum Thema Räumung.
Nichts für ungut; ich dachte da eher an die erforderlichen Prozeduren bzw. die Reihenfolge(n).
Das Problem ist: Es gibt online dazu zahlreiche Beiträge, nur widersprechen diese sich teilweise diametral.
Zitat Wikipedia: "Im übertragenen Sinn steht diametral auch für „entgegengesetzt“ oder „völlig anders“."
Danke für die Lehrstunde![]()
Ob Deine Frage Mietrecht betrifft, weiss ich nicht...
Ich habe diesen Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterschrieben, ihn aber noch nicht zurück geschickt, er befindet sich also nich in meinem Besitz.
Sondern wo isser nun?
Kann ich leider nicht. Ich kann dir nur sagen was wir letztes Jahr angeblich verbraucht haben. Laut der letzten Abrechnung waren es 72m³. Es wird nirgends der Gesamte Verbrauch aufgeführt.
Erfahrungswerte von mir und anderen Usern beziffern Jahresverbräuche ~35m³ p.P. Ob's Dir weiter hilft, weiss ich nun nicht.
Hallo RalfMayer,
Wartung und Reinigung des Gerätes über die Betriebskosten kannst Du nur auf die Mieter umlegen, wenn dies (mietvertraglich) vereinbart wurde.
"Meine 2. Frage: Wo kann ich am besten solch eine Klimaanlage für die jeweiligen Mietwohnungen anbringen?
Meine 3. Frage: Was haltet ihr von dieser preisgünstigen Variante von Klimaanlagen? - Das ist ein Kanalgerät und lässt sich optisch gut verstecken."
- Da kann ich nur empfehlen, dass Du Dich von Anbietern vor Ort beraten lässt.
Im Prinzip richtig. Aber hier hat der Vermieter einige BK-Arten ausgeschlossen. Frage ist jetzt nur ob das auch auf dem Vertragsexemplar des Vermieters so ist.
Tja, die Grundsteuer ist durchgestrichen, jedoch in der zitierten Anlage wohl vorhanden. Ich würde dann das individuell Durchgestrichene "bevorzugen".
Im Zweifelsfalle entscheidet dann ein Gericht... (koste es was es wolle... :o).
hi
im anhang das bild hoffe es reicht
Ich habe mal über die zitierte Anlg. 3 des § 27 der 2. BerVO recherchiert: Grundsätzlich darf der VM Dir die Kosten berechnen. - Dies auch, wenn er in der Vergangenheit dies zeitweilig nicht gemacht hat, denn ein Gewohnheitsrecht gibt's nicht.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!