Aesc:
"Gesetzt dem Fall ich hätte die Zustimmung und alle Unterschriften der anderen Mieter,"
- Dann wäre eine Kündigung rechtssicher.
"bleibt immer noch die bewusste Weigerung der Hausverwaltung zur Kontaktaufnahme."
- Dazu ist sie auch nicht verpflichtet.
"Auf welchem Wege würde die Kündigung am Besten übermittelt werden? Es wurde vorhin geschrieben dass ein Einschreiben mit Einwurf besser wäre, dabei dachte ich ein Rückschein würde noch sicherer sein da der Empfänger den Empfang quittiert??"
- Denk' nach: Der Empfänger ist nicht verpflichtet, auch nur den kleinen Finger krumm zu machen zwecks Quittung oder gar Das inschreiben bei der Post abzuholen. Deshalb wirft der Postbote den Schrieb in den Briefkasten (Verfügungsbereich des Empfängers) und bestätigt diese Amtshandlung des Zugangs mit seiner Unterschrift.