Guten Abend, Cesille,
Leider muss ich Dich/Euch teilweise enttäuschen:
"Bisher durften wir immer draussen im Hof sitzen und Grillen und die Kinder dort spielen ( Ball , Federball etc.) . Seitdem wir einen neuen Vermieter haben und er den Anbau an Freunde vermietet hat wird es uns untersagt im Hof zu sitzen bei schönem Wetter und das die Kinder draussen spielen mit Ball etc ist auch nicht mehr erlaubt"
- Falls Euch das mietvertraglich nicht zugestanden ist, leider Pech.
"Nun sitzen wir bei schönem Wetter 7 Personen incl. Nachbar unter uns bei schönem Wetter in der Wohnung . Wir 6 Personen zusammen in einer 97 qm Wohnung ."
- Leider...
"Im Mietvertrag ist noch Gartenmitbenutzung eingetragen ( der Garten existiert schon seit Jahren nicht mehr ) der Mietvertrag wurde aber auch nicht geändert mit dem Verkauf des Gartens . Wir fühlen uns hier sehr eingeschränkt und eingeengt. Kann man da nichts machen"
- Nein, leider. Gartennutzung ist etwas anderes, als wenn Ihr den Garten mitgemietet hättet.
"Unsere jährliche Feier hat man uns auch schon untersagt ( mit Nachbarschaft ) , weil das Gebäude dadurch Schaden nehmen würde wenn bis zu 30 Leute zwischendurch auf die Toilette gehen , also Treppe hoch und runter."
- Ach da habt Ihr leider verloren...
"Desweiteren möchte er 2 weitere Personen in der Nebenkostenabrechnung mit einkalkulieren weil diese leute 2 mal am Tag bei mir ein und aus gehen ( Hund bringen und holen ) ."
- Da hat er wohl Pech. Ihr dürft sogar wochenlang Besuch beherbergen, das geht ih nichts an. Und wenn keine Geeichten Messgeräte installiert sind oder irgendwelche klare Vereinbarungen existieren, hat der VM mitflächenanteilig abzurechnen.