Beiträge von Berny

    Guten Abend, Cesille,

    Leider muss ich Dich/Euch teilweise enttäuschen:

    "Bisher durften wir immer draussen im Hof sitzen und Grillen und die Kinder dort spielen ( Ball , Federball etc.) . Seitdem wir einen neuen Vermieter haben und er den Anbau an Freunde vermietet hat wird es uns untersagt im Hof zu sitzen bei schönem Wetter und das die Kinder draussen spielen mit Ball etc ist auch nicht mehr erlaubt"
    - Falls Euch das mietvertraglich nicht zugestanden ist, leider Pech.

    "Nun sitzen wir bei schönem Wetter 7 Personen incl. Nachbar unter uns bei schönem Wetter in der Wohnung . Wir 6 Personen zusammen in einer 97 qm Wohnung ."
    - Leider...

    "Im Mietvertrag ist noch Gartenmitbenutzung eingetragen ( der Garten existiert schon seit Jahren nicht mehr ) der Mietvertrag wurde aber auch nicht geändert mit dem Verkauf des Gartens . Wir fühlen uns hier sehr eingeschränkt und eingeengt. Kann man da nichts machen"
    - Nein, leider. Gartennutzung ist etwas anderes, als wenn Ihr den Garten mitgemietet hättet.

    "Unsere jährliche Feier hat man uns auch schon untersagt ( mit Nachbarschaft ) , weil das Gebäude dadurch Schaden nehmen würde wenn bis zu 30 Leute zwischendurch auf die Toilette gehen , also Treppe hoch und runter."
    - Ach da habt Ihr leider verloren...

    "Desweiteren möchte er 2 weitere Personen in der Nebenkostenabrechnung mit einkalkulieren weil diese leute 2 mal am Tag bei mir ein und aus gehen ( Hund bringen und holen ) ."
    - Da hat er wohl Pech. Ihr dürft sogar wochenlang Besuch beherbergen, das geht ih nichts an. Und wenn keine Geeichten Messgeräte installiert sind oder irgendwelche klare Vereinbarungen existieren, hat der VM mitflächenanteilig abzurechnen.

    Danke Berny, aber würdest du es auch so sehen, dass der VM einen Termin am Wochenende hinnehmen muss, wenn der Mieter es wünscht? Wir haben ihm ja 3 Termine genannt und am Wochenende sogar ohne Zeitbeschränkung :(


    Joo, richtig, denn der VM ist nun nicht mal der Mitelpunkt des Universums. Falls Probleme, lass' es uns wissen.

    In unserem Vertrag steht die Klausel "... hat der Mieter die Besichtigung der Mieträume an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr und 16 und 19 Uhr nach vorheriger Vereinbarung zu ermöglichen".


    Auch Vermieter müssen lesen können. Der Vertrag ist wichtig, persönliche Befindlichkeiten des VM sind für Euch unerheblich.

    Krokodilimklo:

    "Ich meinte bloss das es für einen jungen menschen, der noch zu Schule geht, denkbar ungünstig ist, in eine Wohnung zu ziehen in der es gesundheitlich steil bergab ist, in der man so krank wird, dass man sich da eigentlich gar nicht aufhalten kann, in der man Kreislaufproblem und Herzrasen bekommt und starke Schmerzen."
    - ... um dann Krokodilstränen zu vergiesen...

    "Wie soll man bei Infraschall Abi machen? Wie soll man da schlafen?
    Wie soll man dabei ein normales leben führen können? Es geht nicht.
    Es geht nicht nur um ein bisschen Befindlichkeitsstörhungen, die man sich vllt einbildet. Es geht auch um irreversible gesundheitliche Folgen."
    - Wende Dich an Euren Umweltbeauftragten oder besser an die politische Opposition. ie haben für sowas immer offene Ohren.

    "Irgendwann kann man sich nichtmehr normal bewegen, hat nur noch Muskelkrämpfe und so weiter."
    - Tipp: Neurologen und Physiotherapeuten aufsuchen.

    "Tut mal nicht so als sei das gesundheitsschädliche so harmlos. Es war mörderisch."
    - Tipp: Staatsanwaltschaft aufsuchen.

    "Nunja, euer "Verständnis" und der Umgangston dieser "Beratung" ist auch nicht das tollste."
    - Richtig, denn hier gibt es ausschliesslich Meinungen; Beratung(en) gibt es bei den HerrenDamen in Schwarz, welche sich an solchen Klienten dumm und dusselig verdienen.

    "Ich suche woanders eine Beratung auf die auch meine Position versuch ein bisschen nachzuvollziehen, sonst hat das eh keinen Sinn.
    - Richtig, denn hier gibt es ausschliesslich Meinungen; Beratung(en) gibt es bei den HerrenDamen in Schwarz, welche sich an solchen Klienten dumm und dusselig verdienen.

    ich dachte halt irgendwie daran:
    Schadensersatz § 536 a BGB: Hat der Mieter infolge einer erheblichen Gesundheitsgefährdung zurecht gekündigt, so kann er auch Ersatz derjenigen Kosten verlangen, die ihm durch den Auszug entstanden sind. Z.B. Umzugskosten, Kosten für neue Teppichböden und Gardinen, Maklerprovisionen, Zeitungsanzeigen, Renovierungskosten oder auch Anwaltskosten. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Mieter den Mangel bei Vertragsabschluß gekannt hat (siehe oben wie Mietminderung).
    Was meint ihr?


    Ersatz der Kosten kannste aber höchstens vom Verursacher verlangen.

    Hallo Krokodilimklo,

    m.E. hast Du die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben. Farbige Decken/Wände gelten als Beschädigung.

    "Muss ich eine neue Spüle (tür kaputt) und einen neuen Herd stellen (funktionierte nie richtig)?
    Beides wurde vom Vermieter gestellt."
    - Ich schätze, dass Du das i.O. bringen musst, da Du nicht nachweisen kannst, dass die Teile bei Mietbeginn nicht i.O. waren und Du es wohl versäumt hast, nachweislich dem VM die Nichtrichtigfunktion des Herdes zu melden.

    Hallo Augustin,

    "ich habe meine Wohnung gekündigt und der Vermieter fordert nun, dass ich in fast allen Räumen (Küche, Flur, Arbeitszimmer, Schlafzimmer) Wände und Decke (da sonst die alte Maserung der Decke gegenüber der dann neuen der Wände zu verschieden wäre) zu tapezieren und anschließend zu streichen habe."
    - Fordern kann man vieles...

    "Ich habe die Wohnung vor 4 Jahren unrenoviert übernommen, jedoch eine Ausgleichszahlung für die Malerarbeiten (55qm Wohnung - dafür 150 Euro) erhalten, die ich anschließend selbst durchgeführt habe (alles streichen, dazu 8 qm tapezieren). Ich habe Katzen in der Wohnung gehabt, die an einigen Stellen die Tapete angekratzt haben. M.E. würde es jedoch reichen, die Wohnung zu streichen."
    - Beschädigungen hast Du i.O. zu bringen, ansonsten ist die Mietsache beenrein an den VM zurückzugeben. Ob sich aus den Dir bei Mietbeginn übergebenen 150€ eine Renovierungspflich herleiten lässt, wage ich zu bezweifeln, zumal darüber wohl auch keine rechtsgültige Vereinbarung herleiten lässt.

    "Zugleich möchte der Vermieter ..."
    - Interessiert nicht, lediglich wie Du die Mietsache erhalten und zurckzugeben hast.

    Knochenbrecher,

    was soll das ganze Gesülze hier, Webspaceverschwendung...?

    Deine Vermieterin hat völlig recht: "Ich habe allerdings besseres zu tun, als (unnötige)Schriftwechsel aufzusetzen. Deshalb in Kürze das Wichtigste.
    Ich gehe davon aus, dass das ein Kündigungsschreiben sein soll. Einen ordentlichen Mietvertrag, wird bitte auch ordentlich und korrekt gekündigt. Es werden keine neuen Spielregeln erfunden"

    Ich frage (mich), wie Du sonst im Leben vorankommst...:confused:

    Hallo,
    ich habe folgende Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.

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    Was soll denn ein Mieter mit dem Schrieb anfangen? Bspw. Hausgeldzahlungen leistet kein Mieter. Der VM sollte sich mal mit den rechtlichen Vorschriften auseinandersetzen, v.a. auch mit Fristen.

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