Beiträge von Berny

    PK0001:

    "Es ist aber auch eine Frage des Geldes... und das habe ich nicht!"
    - Rechtsprechung interessiert sich nicht dafür.

    "Ich habe eigentlich gedacht das ich damit die Wohnung einfach loswerde: Kaputtes Dach (und viele weitere mängel)"
    - Du kannst versuchen, Dich per Aufhebungsvertrag mit dem VM zu einigen.

    "+ Erbe ausgeschlagen"
    - Verstehe schon, jedoch juristisch gesehen sind das Sentimentalitäten, die das Gesetz nicht interessieren.

    "+ völlig veralteter Mietvertrag der so schon ewig nicht mehr fungiert (Betrag in DM, Mieterhöhung,"
    - Bedeutet existierender Mietvertrag.

    "ich nur als "Anhängsel" da ich noch ein Kind war,"
    - DU bist jetzt der Mieter.

    "Kabelanschluss wurde einfach gekündigt,"
    - Wayne... interessiert das jetzt?

    "Treppenhaus wird nicht mehr geputzt)"
    - Da Dein Mietverhältnis ja jetzt (hast Du bereits rechtswirksam nachweislich zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt?) wohl zuende gehen wird., sollte dies wohl kein Thema mehr sein.

    "Bin völlig überfordert mit der Situation und dort steht auch noch drin das ich für die Schönheitsreperaturen aufkommen soll -.-"
    - Du wirst die Mietsache ohne Beschädigungen und besenrein übergeben müssen. Empfehle rechtzeitig vorher eine Vorabnahme.

    PS: Ich kann keinen Grund zu einer Beanstandung des von Dir gemeldeten Beitrages erkennen.

    PK0001:

    "Das hört sich nicht sehr toll an, da ich eine neue Wohnung zum 1.9. bekommen würde -.-"
    - Verstehe schon. aber der 30.09 folgt ja schnell auf den 01.09., und in dieser Zeit kannste die bisherige+neue Wohnung herrichten und den Umzug vollziehen.

    "Außerdem habe ich die Seite wieder gefunde auf der ich das mit der Kündigung gefunden habe"
    - Bei Sturzbächen und/oder wenn das Gesundheitsamt/der Amtsarzt die Wohnung für unbewohnbar erklärt, schon.

    Nur wenn das explizit vertraglich zugesichert ist. Steht im Mietvertrag nur "Herd", steht Dir auch nur ein normaler Herd zu.


    Auch hier bin ich anderer Meinung: Der M hat Anspruch auf den Erhalt/Beibehalt der Ausstattung, die er bei Mietbeginn übernommen hatte. Man muss im MV nicht jedes Kinkerlitzchen aufführen.

    Da bin ich anderer Meinung. Habe ich eine Wohnung mit Küche und eingebautem Umluftherd mit Ceranfeld gemietet, kann der Vermieter nicht einfach etwas "schlechteres" einbauen. Die Ausstattung sollte ja eigentlich im Mietzins einberechnet sein, somit zahle ich für "den tollen Herd" ja auch ggf. mehr Miete.


    So isses, schliese mich an.

    Nun meine Frage: Würde meine "Sonderkündigung" mit einer Frist von 2 Monaten durchkommen?


    Wie bereits geschrieben: Nein. Du könntest jedoch den Vermieter mit Fristsetzung per Einwurfeinschreiben veranlassen, den Schaden an der Mietsache zeitnah zu beheben, um Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Dabei auch auf § 535 BGB verweisen.

    Hallo Mairi,
    ich möchte Dich weder ärgern noch provozieren... Denk'mal nach: Welcher VM möchte solche Risikomieter haben? Da lassen viele lieber ihre Wohnung leer stehen.
    Schliesse mich meinen Vorrednern vollumfänglich an.
    Tut mir leid.

    ...nichts teurer, als verpfuschte Reparaturen durch Mieter.

    Was ist denn das für ein blöder Spruch?
    Es gibt nicht nur Grobmotoriker auf der Welt. Wenn du Leute in deine Wohnung lässt, die nicht einmal eine Kleinigkeit selbst machen können, dann hast du aber ein sehr unglückliches Händchen bei der Mieterauswahl. Es geht hier nicht um eine Änderung im Sicherungsverteiler, sondern um die Befestigung einer Steckdose. Selbst wenn der Mieter es nicht selber kann, wird er jemanden kennen, der jemanden kennst, der einen Schraubendreher hat und weiß wie man diesen einsetzt.


    Du sagst es...:D

    Leland Gaunt's Vorschlag kann ich überhaupt nicht zustimmen.

    Der VM ist verpflichtet, den (technischen/baulichen) Zustand der Mietsache wie bei Mietbeginn zu erhalten ( §535 BGB). Also Tipp: Dem VM per Einwurfeinschreiben den Mangel an der Mietsache beschreiben und ihn bitten, ihn zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf den gen. § verweisen. Reparatur-/Instandhaltungskosten spielen überhaupt keine Rolle.

    Angeblich hätte sie mir gesagt, dass ich diese benutzen soll, da ansonsten Schäden an der Pumpe entstehen können. (Kein schriftliches Festhalten diesbezüglich!)


    Wenn sie dies beweisen kann, wirst Du die A-Karte haben.
    (ich war bspw. nicht Zeuge...).

    Danke für die schnelle Antwort.
    Kann ich nicht einfach das übergabeprotokoll vom Vermieter anfordern, welches er natürlich nicht haben kann und ihn damit in die Beweispflicht nehmen? Ich kann ja nicht wissen, wie die Wohnung vor 7 Jahren mal ausgesehen hat?


    Aber Dein VM wird Stein und Bein schwören, ebenso sein ihm bekannter Malermeister (Stammtischgenosse), dass sich die Wohnung zur Zeit der Übergabe an Dich in einem hervorragenden Zustand befand... (denk' nach!:o)

    Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, da der Vermieter damals bei der Übergabe nicht anwesend war.
    Was sollte ich jetzt tun?


    Beweise suchen...
    Hallo Björn,
    wenn Du den Zustand bei Mietbeginn nicht beweisen kannst, gilt: Rückgabe der Mietsache ohne Beschädigungen und besenrein. Farbige Wände gelten als Beschädigungen.

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