Beiträge von Berny

    Erdbeereis:

    "Kann man Boden und Wände prüfen?"
    - Ja, falls der Wohnungsinhaber Dich das machen lässt.

    "Baujahr?"
    - Fragen.

    "Altbau soll ja eher hellhörig sein?"
    - "Jein"...:rolleyes:

    "War von euch auch schon mal Jemand in der Situation?"
    - Ich nicht.

    "Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps. Bitte keine blöden Kommentare ich weiß ich bin anscheinend sehr empfindlich und sollte in ein einsames Haus im Wald ziehen ohne Vögel am besten usw."
    - Hast Dir den Tipp ja schon selbst gegeben... Mietrecht (Thema dieses Forums) betrifft Dein Anliegen ja auch nur periphär.

    Unsere Fenster sind höchstens gekippt. Und bei uns hat es eben nicht reingeregnet, sonst wären irgendwelche Wasserflecken oder Nässe zu sehen. Daher verstehe ich nicht, wie die Wohnung unter uns dadurch geschädigt wird?
    Was meint Ihr? Kann das trotzdem der Fall sein?


    Ein Richter würde ein Sachverständigengutachten anfordern (egal, wv. es kostet:eek:)

    Ja, Dummfug! Vor einer Räumungsklage muss wirksam gekündigt werden. Recht hast.


    Und wenn nun ein Unbekannter oder Bekannter, jedoch nicht Mieter, sich dort eingenistet hat...?

    Hallo Sarracenia,

    "Vom 1.04.2015 bis 1.07.2016 stand ich in einem Mietverhältnis."
    - Meinst wohl bis 30.06.2016.

    "Habe ich noch Anspruch auf die Abrechnung?"
    - Ja, bis zu einem Jahr nach Beendigung des üblichen Betriebskostenabrechnungszeitraums dieser Liegenschaft, welchen ich jedoch nicht kenne. Erwartest Du eine Erstattung?

    luxiAUT:

    "Der Mietvertrag wurde bereits gekündigt und läuft am 31.08 ab."
    - Bis dahin hat die Mieterin alle Rechte und Verpflichtungen aus dem MV zu erfüllen, egal, ob sie dort noch wohnt.

    "... das geht mir zu weit.. Punkt 1) Sie hat bereits einen anderen Mietvertrag unterschrieben! (zwei Wohnungen, ohne Meldung?)"
    - Wayne... interessiert's?

    "Punkt 2) Ihr Zimmer ist komplett(!) ausgeräumt, es existiert kein EINZIGER Gegenstand in der Wohnung der darauf hinweisen würde das eine dritte Person im Moment in der Wohnung wohnt! (kein Bett, keine Kleidung, keine Körperpflegeprodukte, kein Essen, gar nichts!)."
    - dito.

    "Ich verstehe ja, das der Untermietvertrag auch einen Schutz für die Mieter bietet."
    - Es gibt keine "Unter"mietverträge, sondern nur Mietverträge zw. Vermietern und Mietern.

    "Aber ich sehe das so, das ein Wohnungs-Miet-Vertrag nur solange gültig ist, solange man auch in dieser Wohnung "wohnt". Sonst würde das ja an einem MIET-Vertrag vorbei gehen.."
    - Falsch, wie bereits beschrieben.

    "Was soll ich machen? So geht das keine einzige Woche mehr weiter! Kann man das juristisch regeln?"
    - Aushalten und die Person evtl. schriftlich abmahnen, wenn sie in Dein Privatleben eindringt oder Bestimmungen des Mietvertrags verletzt.

    Lemming:

    "Es sind 2 weitere Wohneinheiten mit deutlich mehr m²."
    - Notfalls kannst Du schätzen, um erst mal einen Anhaltspunkt zu haben.

    "Die Einheiten sind im quasi nicht renovierten verwohnten Zustand."
    - Spielt keine Rolle, denn das Leerstandrisiko hat der VM zu tragen.

    "Mir wurde auch untersagt diesen Teil des Hauses zu betreten obwohl dort der Sicherungskasten für unsere Wohnung bzw. für das komplette Haus steht."
    - Was hat der VM zu verbergen...?

    Lemming,
    vielleicht hilft es Dir (vorsorglich) weiter, wenn Du schon mal die anderen Miet- oder und Wohnungseinheiten, Zimmer etc auflistest um "Munition" für eine künftige Auseinandersetzung zu bekommen? Auch, ob Heizung, Ver- und Entsorgung, Abschliessbarkeit vorhanden.

    Ich habe keine schriftliche Bestätigung, dass ich "passend" ausziehen kann.


    Die hätteste von mir gerne bekommen, denn ausziehen kannst Du jederzeit...:rolleyes:

    Hier mal die "Abrechnung"

    Sie hat die Rechnungen einfach 1 zu 1 umgelegt, nicht mal auf die Monate umgeschlüsselt.
    Grüße


    Alles "gemäss Abrechnung" - waren die beigefügt? Die vorgegebene Zahlungsfrist würde ich ohnehin nicht einhalten, m.W. sind es 4 Wochen.

    Hallo Lemming,

    "...dort steht nur das der Mieter anteilig alle Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung tragen muss. Ist damit auch die Grundsteuer inkludiert?"
    - Jawoll, ist sie.

    "Außerdem sind wir die einzigen Mieter einer Wohnung (70m²) in einem relativ großem Haus. Es sollen in Zukunft noch mehr Wohnungen entstehen, noch sind diese aber nicht bewohnbar."
    - Dann kann der VM noch die ganze Grundsteuer auf Euch umlegen (meiner Meinung nach).

    Wir wussten dass nebenan ein Haus gebaut wird, aber über die Dimension, da hatten wir keinen Ahnung. Als heute morgen eine Dampfwalze und Presslufthammer 30 cm von unserem Schlafzimmer (Schleußig) losging, offenbar um einen Gaskanal freizulegen, da reichte es mir.


    Und was willst Du nun erreichen? Wenn Du Geld zuviel hast, besuche ruhig einen Anwalt.

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