Hallo Colo85,
da Warmwasser bei Deiner Wohnung zur Serienausstattung gehört (war doch bei Mietbeginn "dabei"?), hast Du Recht auf WW.
Wie teuer und aufwändig die Wiederherstellung des vertragsgerechten Zustands für den VM ist, hat Dich nicht zu interessieren.
Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, den vertragsgemässen Zustand der Mietsache zeitnah wiederherzustellen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.