Hallo Bernd3,
anhand Deiner hier genannten Zahlen lässt sich m.E. nicht seriös beurteilen, ob Deine NK_Zahlungen ausreichen oder nicht, das mal so nebenbei.
Hallo Bernd3,
anhand Deiner hier genannten Zahlen lässt sich m.E. nicht seriös beurteilen, ob Deine NK_Zahlungen ausreichen oder nicht, das mal so nebenbei.
Mir kommen die fixen Kosten eben ein bisschen zu niedrig vor. Vielleicht war das auch nur ein Lockangebot?
(Fixe) Kosten kannste anhand von Belegen o.ä. überprüfen.
Hallo Tinkerbell,
falls im MV eine Verbesserung des Zustands der Mietsache vereinbart wurde, ist dies unwirksam. Eine Benachteiligung des Mieters ist unzulässig.
Hallo Bernd3,
ich empfehle Dir, die Betriebskostenverordnung mal zu studieren. Vielleicht hilft das schon weiter.
Die Miete bezieht sich auf eine Wohnfläche zwischen 51 und 75 m2.
Dat is mich ja schon klar... - Nur, wenn die neue Miete zu ermitteln ist, müsste man ja schon wissen, mit wieviel die 6,86€ zu multiplizieren sind...
was n quatsch. Der Garten ist gemietet. Der einzige der entscheidet, wann der rasen gemäht werden muss ist, der Mieter.
Und wenn der Mieter sich gegen das Mähen entscheidet und überreife Pflanzensamen umherwehen und andere Gärten in "Mitleidenschaft" ziehen?
Im Mietspiegel ist unter den o.g. Kriterien die Miete von 6,86 € als Obergrenze genau benannt.
Das "passt" ja... Da sich dies auf die Mietfläche bezieht, würde ich mal ganz genau nach den Vorgaben der WohnflächenVO nachmessen.
was soll das heissen die Polizei hat es dir verboten, bist du ein Wildpisser.
Von mir hättest du noch viel mehr als eine Kündigung bekommen und im Übrigen, verscheißern können wir uns hier alleine da brauchts keinen solchen Trottel wie dich.
Schliesse mich an.
Zum einen hat ihr das Recht den MV am 15.sten nach erfolgloser Übergabe fristlos zu kündigen.
zum anderen macht sich euere neue VM schadenseratzpflichtig.
Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!
Wie wahr...:eek:
Als Mieter sollte man ab Meldung nichts mehr unternehmen und auch keine Aussagen mehr zum Thema gegenüber dem VM treffen. Der VM soll das mit der Versicherung regeln. Punkt.
Hintergrund ist einfach: alles wofür du dich schützen willst, kann deine Versicherung viel besser in dem Fall weil es deren Job ist, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!
Wie wahr...:eek:
Hallo Lakritz2009,
leider kann Dir nur zwei Links liefern: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=warmwasser+ab+wann + https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=warmwasser+bis+wann
Ich habe das Gefühl, dass Euer Wunsch nach längeren Lieferzeiten bei den Herrschaften auf taube Ohren stossen würde, auch wenn Du ihnen erklärst, dass zu deutliches Herunterfahren der Temperatur eher kontraproduktiv sein dürfte in Bezug auf Energiekosteneinsparung: Falls über Nacht die Temperatur zu weit heruntergefahren wird, würde die Anlage morgens viel zu lange aufheizen müssen.
In meinem MFH wird die Heizungstemperatur nachts lediglich um 2°C gesenkt, die WW-Temperatur um 5°C, das genügt.
Leider hat sich damit nun bestätigt, dass nichts anderes übrig bleibt als zu gehen. Ihr wisst ja, ein Umzug kostet immer ne Menge Geld und Arbeit...
Du musst es wissen/abwägen...
Erstmal danke an BH Schuber !!!
Ihr habt echt ne ganz tolle Phantasie . Weiter so !
Ehrensache. Und vergiss' bitte nicht, zukünftig weiterhin zu plenken um Dich lächerlich zu machen.:o
ich hab so leise das Gefühl das daher der Wind weht ...
Ist ja hier öfters der Fall...:o
Ist es denn überhaupt möglich, dass die "Entsorgung des Mülls durch die Mieter auf eigene Kosten erfolgen" kann? Diese Regel könnte dann doch jeder in Anspruch nehmen...
Hmm, naja. Die Gemeinde stellt aber i.d.R. den Hauseigentümern die Entsorgung in Rechnung, welche dann die HE/VM den Bewohnern/Mietern über die BetrKosten in Rechnung stellen.
Natürlich haben die HE/VM Gewerbe- von Hausmüll zu trennen bzw. zu be-/errechnen.
Ich bin normaler Mieter. Die Wartungsfirma ist mein Vertragspartner. Die berechnete Leistung besteht aus der Bereitstellung des BK-Signals
Letzteres macht doch eher ein Provider...(?)
Mensch , ich glaube ohne deinen so qualifizierten Beitrag wäre ich wohl dumm geblieben . Sowas nennt man hier Klugsch******. Danke dir Berny ![]()
Gerne geschehen! Und, um Klugsch****** bei Dir zu fördern: Die Tierchen erfüllen ernährungsphysiologisch wichtige Voraussetzungen, bspw. als Eiweisslieferanten...:p:p
Ich habe zum 1.10 gekündigt . Ganz normal . Wäre also zum 1.1.2017 raus . Mit Einhaltung der frist von 3 Monaten . Fristlos kündigen würde ich , wenn der Vermieter nicht innerhalb der frist handelt !
Wohnraummietverträge enden immer zum Monatsablauf, also bei Dir zum 31.12.2016. Bis dahin hast Du sämtliche Rechte und Pflichten, also insbesondere Miete plus Nebenkosten zu zahlen.
Fristlos kündigen kannst Du bspw. dann, wenn der Amtsarzt/das Gesundheitsamt die Wohnung für unbewohnbar erklärt.
Noch was für Dich, um uns das Lesen zu erleichtern: https://de.wikipedia.org/wiki/Plenk
Es geht nicht um den Kabelbetreiber. Es geht um eine Wartungsfirma, die monatlich Geld für einen Warungsvertrag kassiert und es keine adäquaten Leistungen im Gegenwert gibt. Die Firma macht einfach nichts...
Hallo,
ist Du Hauseigentümer/Vermieter oder Mieter?
Wer ist Dein Vertragspartner?
Worin besteht die Dir berechnete Leistung genau, gibt es dazu einen Vertrag?
Wie wird der Strom einer evtl. Verstärkeranlage umgelegt?
Sie sind nicht abschließbar!
Hi,
hier käme es auf die Beweisführung an. Den streitigen Differenbetrag würde ich unter Vorbehalt nachzahlen.
Die Gerichtskasse freut sich...:o, Anwälte ebenfalls...
Hast Du mal die Gewerbebetreiber gefragt bzw. Beweise gesammelt?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!