Beiträge von Berny

    Mein neuer Partner steht mit seiner Ex-Freundin im Mietvertrag. Beide sind als Hauptmieter eingetragen. Seit 5 Monaten sind sie nun getrennt und seine Ex Freundin weigert sich seit dem aus dem Mietvertrag auszutreten. Sie wohnt zur Zeit bei Freunden und ihren Eltern, zahlt keine Miete, marschiert aber wie sie Lust und Laune hat bei meinem Freund in der Wohnung ein und aus und terrorisiert uns. Sie schreit herum und macht Dinge kaputt. Ein Ausstauschen des Schlosses, hat nur dazu geführt, dass sie die Polizei gerufen hat und natürlich Recht bekam, da sie im Mietvertrag steht. Seit heute kam ihr der Gedanke meinen Freund zu erpressen, und erst gegen körperliche Gefälligkeiten zu unterschreiben :mad: das mag blöd aklingen aber ich weiß langsam wirklich nicht mehr weiter und das belastet unsere Beziehung bereits sehr.


    Hallo Lydia,
    die einzige legale Lösung wäre die, dass ein Gericht sie rechtskräftig verurteilt, gemeinsam mit dem anderen Mieter eine Kündigung zu unterschreiben.

    Verzeihung, wollte niemanden belästigen. Wollte nur wissen ob mein Vermieter von mir verlangen kann das ich auf meine Kosten das ganze Treppenhaus streiche. Da wie gesagt auch schon vorher Schmutzflecken vorhanden waren.


    Kann er nicht verlangen, sondern nur, dass Beschädigungen behoben werden.

    In dem Protokoll hat er geschrieben: Treppenhaus ausbessern + neu streichen.
    Ich habe ihn darauf gefragt ob ich das komplette Treppenhaus streichen muss, da sagte er es muss einfach wieder ordnungsgemäß aussehen.


    Und weshalb belästigst, pardon fragst, Du uns hier?

    Wenn er jetzt anteilig was verlangen würde, könnte ich das verstehen. Aber alles?! Hat er das Recht?


    Sicherlich nicht, aber Verschuldensbeweise können wir hier nicht erbringen...:rolleyes: Und ein Übergabeprotokoll scheint wohl auch nicht zu existieren.

    Die gesetzesänderung von 2015 über die renovierungspflicht bei auszug besagt.
    Wenn starre renovierungsfristen im mietvertrag stehen, braucht man bei auszug die wohnung nur besenrein übergeben.
    Und wenn man bei einzug die wohnung unrenoviert mit den tapeten und fußböden vom vormieter übernommen hat entfällt ebenfals das renovieren bei auszug.
    Ist das korrekt das ich dann die wohnung morgen nur besenrein übergebe?


    So wird es nicht im Gesetz stehen, sondern dort wird immer noch Gross- und Kleinschreibung angewandt. Um Deine Frage zu beantworten, müssten m.E. der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll eingesehen werden.

    Ich sage nicht, dass ich nie heize.So gut wie nie.

    Zwei Monate wenn es hoch kommt auf kleinster Stufe. Wir haben Fußbodenheizung. Sehr sparsam.
    So wie Du das rechnest ist es nicht syker.

    Ich hatte eine Vorauszahlung von 125 Euro.

    Ich hatte 38,00 Euro Heizkosten und 40,00 Euro Wasser. Und der Rest Fixi.

    Ich habe Tatsächlich knapp an 300 Euro an Rückzahlung erhalten. Und in den Vergangenen Jahren fast genauso viel. Also, scheine ich ja recht sparsam zu sein. NEIN... Ich bin es!


    Hallo Bernd,
    Argumente hin und her, sie interessieren nicht wirklich. Interessant sind hier die BetrkVO und die HeizkVO.

    Na dann werd ich mal die Community wechseln, da hier die netiquette anscheinen nicht gepflegt wird. Und anscheinend lieber arroganz an den Tag gelegt wird statt zu helfen.
    In diesem sinne. Thread kann geschlossen und account gelöscht werden.


    Wenn Du wüsstest, wie leid das der Community tut...:o

    Hallo Malte,
    ich erlaube mir mal, Deinen Text X mal etwas zu "modifizieren..."

    "Hauptmieter A und B haben einen Untermieter C in Ihrer Wohngemeinschaft D. Nach Streitigkeiten E zieht C freiwillig aus. Hierfür wurde ein Aufhebungsvertrag V gemacht, der das Ende des Vertrages W zum Ende des Monats X festlegt.

    Da C probleme hat unter der Woche F auszuzuehen, haben A und B gestattet, das der am ersten Wochenende G des Nachfolgemonats Y ausziehen darf. Eine Übergabe Ü des Zimmers Z folgt danach.

    Nun die Frage H welche Rechte R hat C im Monat Y neben dem Auszug I noch? Er zahlt für den Monat Y keine Mieter M mehr und der Vertrag V ist auch ausgelaufen. Das er noch Hausrecht R hat ist A und B bekannt. Aber darf er z.B. noch in der WG WG übernachten? Oder gar Freunde K einladen und bekochen?

    Hintergrund ist, das A + B die befürchtug U haben, das C im Monat Y nochmal Freunde F einläd und absichtlich Lärm L macht um den Ruf R der WG in der Nachbarschaft N zu schädigen. Also dürfen sie sämtliche aktivitäten AK, welche nicht mit dem mit dem Auszug S zu tun haben unterbinden? Bsp. laute Musik M, oder feiernde Freunde FF? Nur das die Vertrag V zum 30.X. diesen Jahres J aufgelöst wird. Der Zusage Z zum auszug AZ des darauf folgenden Wochendenes WE des Monats Y wurde mündlich erteilt.

    Noch Fragen F...?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!