Hallo RubyCube,
wir benutzen (sogar jetzt, mittags) offene Kopfhörer (vom 1€-Shop, mit Verlängerungskabel).
Dein Problem ist übrigens nicht Mietrecht, sondern Nachbarschaftsrecht.
Hallo RubyCube,
wir benutzen (sogar jetzt, mittags) offene Kopfhörer (vom 1€-Shop, mit Verlängerungskabel).
Dein Problem ist übrigens nicht Mietrecht, sondern Nachbarschaftsrecht.
Sorry dass ich hier nicht die richtigen "Begrifflichkeiten" verwende, aber Ihr versteht was ich meine oder?
Es wird hier seit 2007 so gehandhabt, da muss ich nicht für "träumen".
Praktisch läuft es so ab, dass der Nachmieter ab dem Zeitpunkt die Miete übernimmt, ab der er in der Wohnung wohnt. Ob man das jetzt Vertrag überschreiben oder unterschreiben oder wie auch immer genannt wird, es ist eine Möglichkeit für uns..
Ich verstehe das (Prinzip) ganz gut, muss mir auch nicht den Kopf des Finanzamts zerbrechen...![]()
Fehlerhaften Abrechnungen würde ich widersprechen mit kurzem Hinweis, bspw. unzutreffende Gerätenummern. Nachforderungen, die mich später als ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums erreichen, würde ich nicht mehr zahlen.
Ich soll bis Ende Oktober zustimmen, indem ich eine Einverständniserklärung unterschreibe. Wie gehe ich vor, wenn ich damit nicht einverstanden bin?
Nicht unterschreiben.
Wenn wir einen Nachmieter finden, dann können wir den Vertrag überschreiben und sind raus.
Das ist ein Irrtum (der hier allwöchentlich wieder auftaucht). Wenn Euer VM einen NM akzeptiert, ist es gut für Euch . er muss jedoch nicht.
Verträge werden nicht "überschrieben"... jedoch können ALLE Beteiligten einen gemeinsamen Vertrag unterschreiben.
PS: Lese gerade meine Vorposterin....: Sie hat recht.
Was könnt ihr uns raten, können wir durch diese Problematik geschlossen unbefristet/Dezember umziehen?
Dir wird hier niemand etwas raten, denn Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Ausziehen könnt Ihr übrigens zu jeder Zeit
, nur hat dies nichts mit der Pflicht zur Mietezahlung bis zum Ende des Mietverhältnisses zu tun.
Hallo Marc,
zu dem Durcheinander werde ich keine Stellung beziehen.
Vermieten kann jeder, egal, ob befugt oder nicht. Derjenige würde es dann jedoch auf eigene Kappe/Risiko machen.
Wenn Ihr ohne MV dort wohnt, wäre es Euer Problem, wenn Ihr von jemandem Dritt- oder Viert-Partei eine Kündigung bekämet.
Da die Gegenpartei bereits einen RA hat, empfehle ich Dir, einen auf Mietrecht spezialisierten RA zu konsultieren, sinnvollerweise einen aus einer Anwaltssozietät.
Hallo Advanced,
die von Dir als Mieter bezeichnete Person dürfte wohl Euer Vermieter sein.
Wenn Ihr bzw. Du Mieter ausziehen wollt, müsstet Ihr fristgerecht kündigen, bspw. jetzt zum 31.01.2017. Fristlos ist m.E. nicht gerechtfertigt wegen den Tierchen, sondern erst, wenn Euch der Amtsarzt die Unbewohnbarkeit der Mietsache bescheinigt. Die Kündigung muss von allen Mietern ggü Eurem VM ausgesprochen werden. WG, Untermieter o.ä. gibbt im Mietrecht nicht.
Ebenfalls ohne Gruss.
5. September (3. Werktag): Der Mieter überweist lediglich 480€ und gibt 10€ in bar. Somit stehen 10€ Miete aus.
5. Oktober (3. Werktag): Der Mieter hat noch keine Miete überwiesen.
Der 3.10. war ges. Feiertag. Bei unregelmässigen Mietezahlungen sollte der VM erst mal abmahnen, bevor er mit der Kanone kommt.
Mir ging es aber darum, ob er mir oder jemandem in meiner Begleitung den Zutritt verbieten kann. Diesbezüglich habe ich jetzt einen Anwalt kontaktiert.
Das halte ich für sehr sinnvoll, denn Ihr habt Euch in eine sehr ungünstige Lage hineingebracht.![]()
Das man nach zehn(!) Tagen Mietzeit in der Wohnung "andere" Gedanken hat, finde ich doch sehr beachtlich...:eek:
Nein, erhöhen so viel Sie wollen geht nicht. Bei einem neuen MV. hat die Miethöhe aber nichts mit der des Vormieters oder der sonstigen Mieter im Haus zu tun.
Da kann ich nur zustimmen.
So viel ich weiß, wenn man beim Schönheitsreparaturen falsch Formuliert wird die page ausgehebelt und ungültig ? Oder doch nicht?
Page (Hotelangestellter) wird aber gross geschrieben...
Ernsthaft: Lass' von einem Graphologen die beiden Seiten der Mietverträge begutachten.
Laus:
"Muss der Unterschrift genau dort sein, wo es geändert würde."
- Ja, dort gehört die Unterschrift hin.
"Was für Vorteil würde der Mieter haben, wen an diese gestrichenen Passage kein unter unterschritt gibt?"
- Evtl. Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter, Gerichte einzusparen ODER ausgeben zu müssen
.
Wen es falsch angekommen ist, sage ich mal Sorry.
Um an meine (VM) Exemplare der Mietverträge heran zu kommen, müssten meine Mieter 55km fahren und einbrechen...![]()
Bei Änderungen in MVn wären selbstverständlich Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien erforderlich.:)
Und genau das Unpräzise macht die Klausel wirksam.
Hmm, mit welcher Konsequenz?
Ebenfalls ohne Gruss.
UdoH:
"In der Klausel steht "In der Regel sind die Schönheitsreparaturen" dann werden die Fristen aufgezählt z.B. 3 Jahre für die Küche. Diese Formulierung finde ich rechtlich korrekt und nicht zu beanstanden."
- Ich doch. "In der Regel" ist nicht, da unpräzise.
"Darunter steht dann allerdings-ohne Absatz-die anderen Schönheitsreparaturen sind alle 7 Jahre auszuführen."
- Ab wann?
"Das ist ja dann eine starre Vereinbarung."
- Sicher...?
"Ist jetzt die komplette Klausel ungültig?"
- M.E. ja.
Begründung wäre auch interessant!!
Denk' selbst nach!!
HansVader:
"Im Vertrag wurde ein Monat vereinbart."
- Aha, gut zu wissen.
"Wie sieht das mit der Kündigung denn aus? Ich würde dazu einen formlosen (bzw. irgendein Standard-Format aus dem Internet) Brief verfassen und unterschrieben per Einschreiben an meinen Vermieter schicken."
- Per Einwurfeinschreiben.
"Darin würde ich dann schreiben, dass ich zum 30.11.2016 kündige."
- und zwar den Mietvertrag über die Wohnung ... [Bezeichnung].
"Der Brief muss dann spätestens am 3.11.2016 bei der Post abgestempelt werden, da der Post-Stempel gilt."
- Ungünstig! Wichtig ist, dass der Brief bis zum dritten Werktag d.M. in den Verfügungsbereich des Adressaten (nachweislich) gelangt. Wann er abgeschickt wurde, ist egal.
"Und ich muss dann am 30.11.2016 das Zimmer räumen."
- Genauer: die Mietsache dem Vermieter in vertragsgemässen Zustand zurückgeben. Übergabeprotokoll mit beider Unterschriften nicht vergessen.
Nee, gar keine.
Es sei denn, er bestellt einfach einen Handwerker, ohne den Vermieter zuvor aufgefordert zu haben, einen Mangel zu beseitigen.
Auch meine Meinung.
Und, Laus, ein Gruss an die Helferlein hier wäre auch nicht übel...![]()
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