Hallo Fremder,
in Deinem/Eurem Fall können nur sämtliche Mieter zusammen kündigen.
Hallo Fremder,
in Deinem/Eurem Fall können nur sämtliche Mieter zusammen kündigen.
Zur Aufklärung: Eine Warmmiete ist schon lange nicht mehr erlaubt, die Kosten für Wärme und Warmwasser müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Außer du hast mit deinem Vermieter allein unter einem Dach gewohnt, in einer Einliegerwohnung. In diesem Fall dürfen die Heizkosten auch der Wohnfläche berechnet werden.
Hast recht.;) Ich schätze, dass der VM, der den MV ausgefüllt hatte, mit Warm die Bruttomiete meinte... aber das hätte er dann wohl dabeischreiben müssen.
Ich korrigiere mich: Ob noch irgendwelche in der BetrkVO genannten Positionen im MV namentlich aufgeführt sind, bspw. unter § 2, Punkte 1-17 der BetrkVO (nicht Eures Mietvertrags).
Was für Angaben brauchst Du ?
Ob noch irgendwelche in der BetrkVO genannten Positionen im MV namentlich aufgeführt sind, unter § 2, Punkte 1-17.
Hallo Nicoli1977,
anhand Deiner spärlichen Angaben sehe ich nur, dass die Heizkosten inkludiert sind, nicht aber umlagefähigen Betriebskosten, bspw. gem. § 2 der BetrkVO.
Einen Einzelverbindungsnachweis gibt es auch... meinst du das langt?
Ja, aber nur, wenn dir die NSA den Inhalt der Telefonate bestätigt.
Ernsthaft: Wofür gibt es Einwurfeinschreiben? Und den § 535 BGB?
Kannst Du das nachweisen?
Die Frage stellt sich "mir" ebenfalls - Ausserdem, weshalb er nicht zügig nach Erkennen des Mangels Nägel mit Köpfen gemacht hat.
Hallo fnb1990,
ich schätze, dass Ihr hauptsächlich von der Rohrwärme, welche wohl nicht separat gemessen wird, profitiert hattet.
Heizkostenabrechnungen werden von den Providern nicht(!) auf Schlüssigkeit überprüft.
Tröstet Euch, bei der nächsten Abrechnung wird alles(?) besser, zumindest aber anders.
Haben Eure Heizkörper HKVs? Welche; Röhrchen, digitale, funkende?
M.E. hätte die Berechnung nach 30% Grundkosten + 70% Verbrauchskosten geschehen müssen (§ 7 HeizkVO), dann wäre das Ergebnis nicht so krass geworden.
Hallo JessicaK,
um die Mietproblematik einschätzen zu können, müssten wir hier den Mietvertrag lesen können.
Verwende deine Energie lieber darauf eine Wohnung zu finden, statt einen Kleinkrieg gegen deinen Vermieter, dessen Bruder, die Schwester, den Opernsänger, den Blumengießer und wer immer dir in deinem Leben begegnet ist, anzufangen.
Hast Du etwa den ganzen Schmarrn gelesen...![]()
Steffen91,
vergiss' E-Mails, denn sie werden weggeklickt. Was zählt, sind Einwurfeinschreiben. Und an Telefonate kann sich niemand später erinnern. Und Chefs sind andauernd in Besprechungen...:p
Steffen91:
"An dem Tag habe ich noch mehrmals versucht ihn zu erreichen. Immer in Beisein von Freunden oder Familie."
- Und Dein Vertragspartner=Vermieter...?
"Nachdem ich den Hausmeister nicht erreicht habe, kam die neue Mieterin auf mich zu und hat gemeint das ich den Schlüssel doch in seinen breiteste werfen solle,"
- In was bitte?
"da er mich nicht erreichen würde, was wie ihr selber Grade merkt sowas von keinen Sinn ergibt weil ich ihn doch mehrmals angerufen habe."
- Häää...?
"Ich habe der Verwaltung schon eine sehr lange email geschrieben mit den genannten Punkten (Hausmeister nicht erschienen.. Welche verunreinigungen... usw)"
- Je länger, desto weniger wird gelesen.
"Habe die ÜbergabeProtokolle auch angefordert, jedoch bekomme ich keinerlei Antwort."
- Ihr habt keine vertragliche Vereinbarung darüber, dass Dir solche auszuhändigen sind.
"Habe ich kein Nachbesserungsrecht, falls diese Verschmutzungen wirklich da waren?"
- M.E. nein.
Hallo Steffen91,
dieses Thema haben wir hier fast wöchentlich...
"Als es zu meinem Auszug kam, habe ich mit dem Hausmeister einen Termin zur Wohnungsübergabe gemacht, der jedoch nicht erschienen ist. ... "
- Habt Ihr den Termin nachweislich gemacht? Hast Du nachweislich versucht, einen Ersatztermin an den Folgetagen zu machen?
"Was kann ich tun?"
- Beweise........:o![]()
mich würde jetzt noch interessieren was ihr davon haltet?
Sprich erst das schreiben an den Vermieter und dann Rechtsbeistand holen?
Wenn ich en "Problem" habe: Erst den Gegner anschreiben (Einwurfeinschreiben) und die Forderung mit angemessener Frist stellen. Bei Erfolglosigkeit: => Anwalt (oder direkt Mahnbescheid beantragen).
Problem: keinem der beiden Parteien glaube ich zu 100%.
Frage: Gegen wen muss ich vorgehen, wenn ich selbst einen Anwalt einschalten möchte?
Bin euch jetzt schon dankbar für jeden gutgemeinten Ratschlag.
Dies wird Dir ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt gerne beantworten.
Wir werden diesbezüglich heute mit einem Anwalt telefonieren.
Ich berichte gerne wie der Fall ausgeht.. ![]()
Nicht vergessen, nach den Kosten zu fragen.
Hallo only1302,
Tipp: Thermostatkopf auf 5 stellen und abschrauben (entweder von Hand oder mit Rohrzange). Dann den Pin mit einem Tropfen Öl beglücken, herausziehen, und ihn mehrrmals 'reindrücken. Dann den ThKopf wieder drauf und auf gewünschte Stufe stellen. Geht schneller als dieses Geschriebene.
ajax_francis,
da Du anscheinend verstummt bist, Tipp: Nimm Ajax oder DanClorix und beseitige den Schimmel selbst. Anschliessend gut heizen und lüften.
Vielleicht gibt es ja doch noch einen guten Hinweis, wie ich in meiner Situation am besten damit umgehe?
Latürnich: Fristgerecht kündigen und mit Aussicht auf evtl. neue Abenteuer umziehen...:o
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