Du bist bei der Feuerwehr, da fallen mir aber ein paar nette Ideen ein, wie er es anschließend verstehen würde.
P a u l c h e n ...!!!:o
Du bist bei der Feuerwehr, da fallen mir aber ein paar nette Ideen ein, wie er es anschließend verstehen würde.
P a u l c h e n ...!!!:o
Der Parkplatz ist gesondert aufgelistet und wird mir mit vierzig Euro monatlich zur Verfügung gestellt.
In diesem Fall könntest Du ihn fristgerecht kündigen, also zum 31.01.2017. Ich würde unbedingt den Grund angeben...:p Bis dahin würde ich die Miete anteilig kürzen (Notizen machen) wegen der vorsätzlichen Boshaftigkeit des Herren Vermietersohnes.
Mein Vermieter ist 84 Jahre alt und schert sich leider einen Dreck darum, wer in der Ausfaht steht. Bei seinem Sohn angefangen, bis hin zu seinen Besuchern. Daher würde ich gerne wissen, ob der Parkplatz an den Mietvertrag bzw. die Wohnung gebunden ist.
Was steht denn im Mietvertrag dazu?
Die Vermieterin hat einen Elektriker eingeladen, aber der hat gemeint, dass die Batterien in Ordnung sind.
Hast Du ihm mit einer Taschlampe geleuchtet![]()
rittle89,
Dein Ansprechpartner ist Dein Vermieter, niemand sonst.
Muss ich die Miete für den November noch zahlen ?
M.E. ja, denn Dein MV endet zum 30.11. Wer zwischedurch dort gehaust hat, ist unerheblich.
WG's nein danke!!!![]()
Manollo:
"Es war mal die rede davon das ich 2/3 und die anderen 1/3 zahlen sollen, weil ..."
- Wovon irgendwann mal irgendwer redete, interessiert kein Schwein. Interessant ist allein die bindende Heizkostenverordnung.
"ich größer wohnung habe. Allerdings wohnen die zu zweit mit Hund und sind weitaus öffter daheim als ich und Heizen mehr. Vllt lässt er sich auf 50/50 ein: was knapp 10 Euro pro Monat ausmacht"
- Uninteressant. Interessant ist allein die bindende Heizkostenverordnung. Wie bereits gesagt, 70/30 gem. § 7 HeizkVO.
"Im normalfall wäre es wohl besser wenn es direkt über die Heikosten geht. In der Abrechnung wird es 70/30 gemacht. Habe nachgeschaut. Der kann es aber auf 50/50 ändern oder?"
Er kann sich auch einen Knopf an die Backe nähen...
Hallo Avenger25,
eigentlich müsste doch im Mietvertrag die Lage der Wohnung (genau) beschrieben sein. Evtl. könnte Dir das Katasteramt weiterhelfen.
in berlin gibt es ja zur zeit ein sonderrecht dass eine kündigungsfrist wegen eigenbedarf von 3 jahren auf 10 jahre verlängert wurde. wie sieht das in brandenburg aus?
Als NRW-Bürger kann ich Dir das nicht beantworten. Übrigens wäre Dein Problem in einem Vermieter- bzw. Immobilienforum besser aufgehoben.
Die Frage wäre wohl ungefähr: "Kann ich jemanden dazu zwingen, mir eine Wohnung zu vermieten, obwohl dieser das offenbar nicht will?"
Worauf zu antworten wäre: nein, weil zum Glück kann sich ein Vermieter immer noch selber aussuchen, an wen er vermieten möchte.
So isses, Sanny, (Miet-)Recht kennt keine Sentimentalitäten...:eek:
Manollo
"ja ich meinte die Heizkosten. Denn da fließt ja der Strom für das betreiben der Heizung rein..."
- In die HK-Abrechnung (Heizug+WW-Bereitung) fliessen rein: Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Kosten des Schornis, Betriebsraumreinigung, Wartung.
"Ich wollte nur wissen, inwiefern er die verteilen darf. Person, Quadratmeter etc."
- Techem (übrigens mit Ista eine der teuersten) folgt ausschliesslich den Angaben, die ihr ihr Kunde liefert, somit auch den Aufteilungsschlüssel - er sollte i.d.R. 70/30 sein (§7 HeizkVO)
"Ob er mir alles aufbinden darf oder nicht?"
- Wart's ab und berichte zu gegebener Zeit hier.
Manollo:
"habe bei Wäschesortieren gehört, wie er im Flur zu seinem Sohn sagte, da ich noch blöd gucken werde wenn er mir den neuen Mietvertrag gibt."
- Lass' ihn Dir geben und hefte ihn dann ab unter "SPAM". Du hast ja bereits einen gültigen MV, oder?
"Was heißt denn "grundsätzlich ja"? Kann er denn auch anders? So das ich richtig zahlen muss?"
- Anders als was? Bitte konkretere Fragen stellen!
"Soweit ich das jetzt verstanden habe, "muss" er mindestens 50 % maximal aber 70 % auf den Verbrauch rechnen und den rest kann er auf die m² verteilen."
- Meinst wohl die Heizkosten? OK.
"Wen dem so ist, spar ich Geld und er hat wegen seiner sturheit seinem Sohn kosten aufgebrummt."
- Wer zuletzt lacht, lacht am besten, ODER: der hat den Witz nicht kapiert...
"Im endeffekt geht es im darum, das er von mir verlangen wird, die komplette Grundgebühr für Strom und den gesamten verbrauch auf meine Wohnfläche zu berechnen. Er wird also die 50 m² von seinem Sohn und meine 75m² und mir mit den Grundgebühren das meiste draufdrücken wollen, obwohl ich die hälfte des Warmwasser/Heizverbrauchs im Haus habe."
- Wer macht denn die Heizkostenabrechnung? Für die in die HK-Abr. einfliessenden Kosten-Posten muss er Dir auf Verlangen die Originalbelege vorweisen können.
Manollo:
"Der Vermieter bringt grad einen neuen Zähler an und klempt das um."
- OK, und Du kannst ja gelegentlich das Arbeitsergebnis kontrollieren.
"Werde die Tage einen neuen Mietvertrag bekommen."
- Wieso???
"Was soll ich denn jetzt am besten beachten?"
- siehe 1. Antwort.
"In der nebenwohnung wohnt der Sohn des Vermieters."
- Macht nix.
"Habe ich das richtig verstanden das Allgemeinstrom (Beleuchtung) nach m² verteilt wird"
- Ja, genau: "mietflächenanteilig".
"und der Strom für die Heizung in die Heizkostenverordnung fällt"
- Grundsätzlich ja.
"und nach verbrauch abgerechnet wird? Also max 5% über dem Brennstoffeinkauf?"
- Nicht Also, sondern ODER.
Meinen beiden Vorrednern schliesse ich mich an (nach Kenntnis über die geringen Kosten) und würde die Kenntnis über den Mangel b.a.w. als "Munition" behalten.
Er soll schleunigst dafür sorgen, das die Anlage am Zähler für Allgemeinstrom installiert wird.
Genau. Dafür sollte dem VM per Einwurfeinschreiben der Mangel geschldert werden - und ihn auffordern, dies zeitnah zu beseitigen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.
Hallo Magda,
wie kommt nan denn von draussen in den Raum mit den Briefkästen?
Er ist relativ schnell durch die Wohnung gerannt und hat nichts beanstandet.
Ich musste ihm dann einen Freßzettel unterschreiben, dass ich das Geld bekommen habe.
Du warst allein ohne Zeugen?
Ein Protokoll wurde nicht ausgefüllt?
Da steht deutlich und sehr leicht verständlich, dass durch eine 2te Person die Nebenkosten erhöht wurden.
Und wie setzt sich die Erhöhung rechnerisch korrekt zusammen?
Es geht darum dass die Kaltmiete von 111,40€ gleichbleibt.
Aber die Nebenkosten plötzlich auf 338,42 erhöht wurden
So ergibt sich die Gesamtmiete von 452,82€
Vielleicht versteht das sonst jemand...
Im Mietvertrag steht:
Die monatliche Miete beträgt 114,40€
Neben der Miete wird für die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung eine Pauschale (102,11€ ohne Abrechnung) und eine betriebskosten Vorauszahlung für Wärme (49,50€) und Warmwasser (17,40€) von monatlich 169,21€ erhoben.
Insgesamt beträgt die Miete 283,61€
folgender Brief.
,,durch den Einzug einer weiteren Person in die Wohnung passen wir die Nebenkosten zum 1.Oktober an
Kaltmiete 111,40€
Nebenkosten 338,42€
Gesamtmiete 452,82€
Wenn ich nur wüsste, wie diese Zahlen zusammenpassen sollen...![]()
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