Ich Dussel habe lediglich einen Übernahme Vertrag von meinem Vermieter unterschrieben.
Was steht im Vertrag? In welchem (beweisbaren!) Zustand wurde die Mietsache damals übegeben?
Ich Dussel habe lediglich einen Übernahme Vertrag von meinem Vermieter unterschrieben.
Was steht im Vertrag? In welchem (beweisbaren!) Zustand wurde die Mietsache damals übegeben?
Mit der Vermietungsgesellschaft ist Mietminderung abgesprochen.
Meine Frage: Wie hoch ist in diesem Fall die Minderung?
Letzteres ist nirgends verbindlich festgelegt. Was hat denn der Vermieter vorgeschlagen? Vielleicht hilft Dir Dein Freund: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…3%A4nkt+nutzbar
Ich sage: Ja
Als Vermieter bestimme ich ob Kraftfahrzeuge auf meinem Grundstück abgestellt werden dürfen oder nicht.
Ach ja... logisch.:o
Kann ein Vermieter verbieten ein zugelassenes Kfz vor der vermieteten Garage abzustellen. Es findet keine Behinderung für Andere statt und der Zugang zur Garage muss ja sowieso von Anderen freigehalten werden ?
Ebenfalls ohne Gruss: Nein.
Berny, dein Forum ist absolut bescheuert!
Grüße
Das macht es ja soo einmalig...:p
Katjusha12,
Deine Beschwerden wurden abgelehnt.
Hallo Billyboy,
Dir kann, glaube ich, geholfen werden. Vorab: Hier im Forum gibt es keine (da verboten!) Rechtsberatung.
"3 Monate nach meinem Auszug aus meiner ersten Wohnung in der Ich ca 4 Jahre gewohnt habe bekam Ich nun einen gerichtlichen Mahnbescheid mit einer Gesamtforderung von ca 3000€!
Die Hauptforderung setzt sich folgender Maßen zusammen:
1.gem Schreiben Mangelbes. Wände/Tapeten vom 27.06.16 (873,90€)
2. gem Schreiben ReparaturPVC-Beleg vom 27.06.16 (563,44€)
3. gem Schreiben Türen/Klempnerarbeiten vom 27.06.16 (1444,81€)!!!
4.gem. Schreiben Kosten Wohnungsreinigung vom 27.06.16 (159,76€)
(Zur Wohnungsabnahme waren alle Wände von mir geweißt. Es gab ein Paar stellen an denen mein Kater die Tapete aufgekratzt hat aber das hat man nach dem ich drübergestrichen hatte nicht mehr gesehen.)
Dumm wie Ich bin gibt es kein Übergabeprotokoll. Der Vertreter der Vermieter kam in die Wohnung hat sich umgeschaut, die Zählerstände abgelesen und mir die Schlüssel abgenommen."
- Zeugen, Photos etc. hast Du nicht? Etwas unterschrieben?
"Meine Fragen:
Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?"
- Was, bitte?
"Hab Ich irgendeine Möglichkeit dagegen vorzugehen?"
- Du hast bereits richtig gehandelt.
"Hab Ich überhaupt eine Chance vor Gericht gegen einen Firmenanwalt irgendetwas zu erreichen?"
- Wieso nicht?
"Könnt Ihr mir bitte irgendeinen Rat geben wie Ich vorgehen sollte?
Es muss doch irgend eine Möglichkeit geben wie Ich mich wehren kann!?"
- Die Klageschrift abwarten und sich dann hier wieder melden.
"Ich bin wirklich am verzweifeln und für jeden Rat den Ich von euch bekommen kann extrem Dankbar."
- Hier bist Du nicht alllein...
Als ich diese Drecks-Dinger zu meiner Lehrzeit geschleppt habe, waren es noch 220V und hat wohl aufgrund traumatischer Erlebnisse zu diesem Formfehler in meinen Angaben geführt.
Dann sei Dir ausnahmsweise mal verziehen.:)
Dann ist das Problem gefunden, der Regelkreis läuft über 220V und der Heizkreis über 380 V Ein- bzw Dreiphasen-Wechselstrom !
Du bist mir so ein Stromer...![]()
Übrigens sind wir bereits (in erschlossenen Gegenden:p) bei 230/400V.:o
Habe meine Wohnung zum 30.10.2016 gekündigt
Dein Mietverhältnis endet zum 31.10.2016.
Der VM sitzt nun am längeren Hebel und stellt die Bedingungen.
Noch einfacher als meine Frage wie die Temperatur denn geregelt wird, geht es doch wirklich nicht. Dann erneut etwas von Batterien zu schreiben......
1,5 Volt, Alkaline...![]()
real:
"In meiner Abrechnung werden jedes Jahr 2% Umlage-Ausfallwagnis abgezogen. So weit so gut."
- Also kein Thema...
"Als wir damals die Wohnung bezogen haben brauchten wir einen WBS Schein."
- OK.
"Laut dem Mietgestetz alles OK."
- Falls Du die §§ 535 ff BGB meinst, bitte angeben.
"Wir haben aber , als wir den Mietvertrag unterschrieben haben auch eine Mietkaution hinterlegen müssen.
Nach meinen Infos die ich mitlerweile in Netz gefunden habe geht nur eines: Entweder 2% Ausfallwagnis oder Kaution!
Wenn ich richtig informiert bin werden die Wohnungen mittlerweile nicht mehr gefördert.
Kann mir hier jemand sagen ob die Verwaltung das Recht hat beides zu verlangen?"
- Das scheint so i.O. zu sein, war bei uns seinerzeit genau derselbe Fall. Nach Aufhebung der Sozialbindung und des Ausfallwagnis blieb die Kaution, ist ja die übliche Sicherheit für den VM nach Beendigung eines Mietverhältnisses.
Die Frage ist nur, wie ich die Stromkosten verringern könnte,
Andere Wohnung suchen...
inibini19w,
bitte melde Dich hier wieder, wenn Du die Mängelliste mit den Preisen hast, ferner die Berechnung der Kautionsrückzahlung und das Übergabeprotokoll. Ohne GENAUE Angaben kommen wir hier nicht weiter.
Hallo Berny,
Wir haben an den Heizkörpern digitale, funkende Heizkostenverteiler. Wer entscheidet denn ob 30/70 oder 50/50 verteilt wird?
anitari: Unsere Heizkostenvorauszahlung ist 35 Euro pro Monat. Recht gering wie ich finde.
lg
Der VM=Kunde des Providers entscheidet, wie der Provider abzurechnen hat.
Die HK-VZ kann jährlich, also nach Vorliegen der vorangegangenen HK-Abr., angepasst werden.
Hallo inibini19w,
leider hast Du etwas verwirrt geschrieben... Punkte und Kommata könnten da Lesen deutlich erleichtern.
"ich bin am 01.06 diesen Jahres ausgezogen bei der Übergabe wurde die Wohnung durch den Vermieter besichtigt und wir haben einen Übergabeprotokoll angefertigt"
- Was steht darin?
"nach zwei Wochen bekam ich eine whatsapp-nachricht in der die Tür Zargen von 3 Räumen bemängelt wurden mit der Aussage dies hätte er jetzt erst gesehen."
- Sein Pech, denn sowas sieht man üblicherweise während der Übergabe.
"in der Wohnung wurde zu dem Zeitpunkt aber schon gearbeitet durch den Vermieter und dem neuen Mieter"
- Von denen könnten auch Beschädigungen verursacht worden sein.
"nun habe ich meine nebenkostenAbrechnung bekommen und bekomme eine Rückzahlung"
- Hast du die Rückzahlung bereits erhalten?
"wie soll ich nun weiter vorgehen die Menge die wir im Übergabeprotokoll festgehalten haben haben nicht den Wert meiner Kaution"
- Kann hier niemand beurtelen.
"es sei denn er hat die Tür zeigen mit mit davon abgezogen darf er das ?"
- Das Zeigen einer Tür kann eigentlich nicht so teuer sein...:eek:
"im Nachhinein überhaupt ?"
- Beweise, Beweise...
"muss er mir nicht auch eine Auflistung der behobene Mängel vorliegen?"
- Nein, denn dafür hast Du ja bereits das Übergabeprotokoll.
Was? Nun wird es aber wirklich merkwürdig.
Nöö, es dreht sich in erster Linie um den Vermietersohn/Bereitschaftsfeuerwehrmann, eigentlich wohl weniger um dessen Besucher. Ich werde alerdings nicht zur Ortsbesichtigung erscheinen.
Richtig, immer durch die selbe Person verursacht. Ich werde morgen nochmal Kontakt aufnehmen. Alternativ werde ich den Parkplatz fristgerecht mit Begründung kündigen und die Anwort des Vermieters abwarten. Danke an Berny für die Hilfe
Evtl. Schadenersatzforderungen und behördliche Ordnungwidrigkeitenverfahren i.H.v. bis zu 250t€ androhen.
Ich hatte bereits drei Mal den Fall, dass ich nach der Alarmierung erst klingeln musste und warten bis er das Fahrzeug aus der Ausfahrt entfernt. Geändert hat sich danach trotzdem nichts. er scheint nicht wirklich sehr einsichtig zu sein. Die Verwaltung vom Mietobjekt hat nehezu vollständig der Sohn übernommen.
Also dieselbe Person?
Und wenn auch, Dein Ansprechpartner=Vertragspartner ist immernoch der Alte - es sei denn, er teilt Dir eine Änderung schriftlich mit.
Ich hatte bereits drei Mal den Fall, dass ich nach der Alarmierung erst klingeln musste und warten bis er das Fahrzeug aus der Ausfahrt entfernt. Geändert hat sich danach trotzdem nichts. er scheint nicht wirklich sehr einsichtig zu sein. Die Verwaltung vom Mietobjekt hat nehezu vollständig der Sohn übernommen.
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