Beiträge von Nachtgold

    Guten Tag!

    Ich würde einfach gerne wissen, ob die folgend geschilderte Höhe einer Nachzahlung (Warmwasserbereitung) realistisch ist.
    Der Sachverhalt:

    Heizung und Strom beziehen die Mieter direkt von anderen Anbietern.
    Alle anderen Kosten laufen über den Vermieter.
    2010 gab es einen Nachzahlung von ca. 250,-, hauptsächlich verursacht durch die Warmwasserbereitung (zum Duschen und Baden).
    2011 und 2012 gab es einen Nachzahlung von ca. 530,-, jeweils hauptsächlich verursacht durch die Warmwasserbereitung (also bei ca. 20% mehr Verbrauch im Vergleich zu 2010, 100% mehr Kosten).

    Alleine die NACHZAHLUNG entspricht fast den kompletten Heizkosten für die Wohnung (im Jahr)! Würde man den Abschlag entsprechen erhöhen, entspräche die Erhöhung fast 45,- / Monat.

    Meine Fragen lauten: KANN diese Nachzahlung realistisch sein? Falls es an einer veralteten Heizanlage liegt - muss der Mieter diese Kosten trotzdem tragen?

    Auf Nachfrage begründete der Vermieter die Kostenexplosion 2011 mit dem sehr kalten Winter...2012 war aber ein milder Winter...

    Vielen Dank, und ich freue mich auf Antworten!

    Hallo Kolinum,

    vielen Dank für die Antwort!
    Allerdings haben wir uns sehr darüber gefreut, dass sie "gekündigt" hatte, sie ist bereits ausgezogen, und ein Nachmieter ist gefunden.

    Nur würden wir sehr gerne einen Teil der Kaution behalten - nur darum geht es (die Nerven und die Zeit, die das Ganze bisher gekostet hat, nur weil "die" keine Lust hat zu Kommunizieren --> dies zu entschädigen, würde einige tausend Euro kosten).

    ...ok, dann formuliere ich es anders:

    Welche Rechte hat man bezüglich einer Einbehaltung der Kaution (ganz oder teilweise), in folgender Konstellation:
    WG, 3 gleichbereichtigte Hauptmieter, einer zieht aus, und hinterlässt das Zimmer in unsachgemäßem Zustand, hat aber selbst beim Einzug (freiwillig, ohne zu Klagen) gestrichen.

    Dürften wir z. B. 150,- einbehalten, um unseren Aufwand, der beim Renovieren des Zimmers entsteht, abzudecken?

    Guten Abend!

    Bei diesem Beitrag geht es um folgenden Sachverhalt:
    Es handelt sich um eine 3-er-WG, Standardmietvertrag, alle Bewohner sind gleichberechtigte "Hauptmieter".
    Eine Person ist ausgezogen, und hat ihr Zimmer in schlechtem Zustand hinterlassen...

    Zustand des Zimmers:
    Der Anstrich ist zwar erst knapp ein Jahr alt, aber sie hat der weißen Grundfarbe einen "Hello Kitty"-Look verpasst, 1 Wand ist komplett in pink. Diverse Muster sind aufgemalt worden.
    Schwarzes Klebeband, dass festgenagelt (!) wurde, stellt eine Art "Mittellinie" der jew. Wände dar...
    Alle (zahlreiche) Bohrlöcher wurden nicht verschlossen, die Dübel sind noch vorhanden.
    Das Fenster wurde nicht geputzt.
    2 Spiegel sind noch an der Wand befestigt.
    1 großer Kleiderschrank wurde stehengelassen (diesbez. ein Zettel in der Küche (wir waren bei dem Auszug nicht anwesend), sie würde den Schrank an den Nachmieter für 50,- verkaufen (übrigens hatte sie ihn von ihrer Vorgängerin für 20,- gekauft), obwohl dies gar nicht abgesprochen war, bzw. sie die Nachmieterin gar nicht kennt...).

    Zur Person:
    Um die Lage besser einschätzen zu können: Diese Ex-Mitbewohnerin ist überaus sonderbar: So vermied sie jeglichen persönl. Kontakt (außer wenn sie für sich etwas benötigte), war von Anfang an völlig desinteressiert an allem (Wohnung, Mitbewohner), "verschwand" manchmal einfach für mehrere Monate unangekündigt, hat natürlich nie geputzt (auch nicht das vertraglich verpflichtende Treppenhausputzen erledigt).
    Kurz: Nicht kommuniziert, nichts getan, absolut passiv gewesen.

    Zum Auszug:
    Anfang August war sie hier, und meinte, man müsse sich mal um einen Nachmieter kümmern...Wenige Tage später wieder für mehrere Wochen verschwunden, und in dieser Zeit haben wir zufällig vom Vermieter erfahren, dass sie bereits im Juni gekündigt hatte (ohne uns dies mitzuteilen!), und der Vertrag Ende September auslaufe...
    Natürlich hat sie sich nicht um einen Nachmieter gekümmert...
    Nachdem wir zufällig von ihrer Kündigung erfahren hatten, hatte ich ihr dies per E-Mail mitgeteilt, und sie, neutral, gefragt, wie sie sich dies denn organisatorisch vorstelle: Antwort: "Dann werde ich wohl ausziehen"...
    Ach, und beim Auszug hat sie diverses Geschirr mitgehen lassen...

    Fragen / Möglichkeiten:
    Wir würden die "kleine Lösung" bevorzugen, in dem Fall die Hälfte der Kaution einbehalten (also 150,- von 300,-), davon Farbe und Spachtelmasse kaufen, unseren zeitl. Aufwand entschädigen, und das Zimmer streichen. Ist dies so ohne Weiteres anwendbar?

    Ist es relevant, dass sie bei ihrem Einzug das Zimmer streichen "musste" (die Vormieterin war ein ähnl. Kaliber, hatte sich geweigert, zu streichen)? "Sie" hatte dies aber auch nicht kommuniziert beim Einzug, sondern einfach, ohne Worte (wie immer), von ihrem Partner streichen lassen.

    Könnte man zur Not damit drohen, die Kündigung nicht anzuerkennen (sie war ja nicht berechtigt, ohne die Zustimmung der anderen Hauptmieter den Vertrag zu kündigen), und von ihr 3 weitere Monatsmieten verlangen?

    Könnte man ggf. auf ihre Kosten den Schrank abholen- und entsorgen lassen?

    Durch die neue Mitbewohnerin wird ja ein neuer Mietvertrag erstellt - kann man dies rechtlich so behandeln, als wenn die Wohnung komplett neu vermietet worden wäre (dann würden ja die Klauseln bez. ordnungsgemäßer Übergabe dieses nicht WG-spezifischen Vertrages gültig sein)?

    Um die Sache noch zu verkomplizieren: Da vor 4 Monaten der andere Bewohner getauscht worden ist, wurde ein neuer Mietvertrag aufgesetzt, aber "sie" weigerte sich, diesen zu unterschreiben (wurde, trotz 4-maliger Aufforderung, einfach ausgeschwiegen ("ja ja, mache ich") und nicht getan). Da sie aber nachweislich hier gewohnt hat, und auch die Miete gezahlt, gilt dies ja als "konkludentes Handeln", also eine Willenserklärung gleichbedeutend mit einer Unterschrift, oder?

    Schlußwort:
    Wir würden sehr gerne eine gewisse Entschädigung haben, da sich diese Person unglaublich unsozial verhalten hat (bemerkenswerter Weise hat ihr nie jemand etwas getan, bzw. gab es nicht wirklich einen "Anschiss" von uns an sie, o. ä. ...

    Nun, ich hoffe, den Sachverhalt einigermaßen verdeutlicht zu haben, und freue mich auf baldige Antworten!

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